Mannheim
Compact Memory

Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1886-01-01 · 4.1886 · p. Seite 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
4.1886
Date
1886-01-01
Page
Seite 5 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2273546-2273553--0136-2273895
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

und heimisch,16) um diese Zeit senden die Boten der neuen Lehre, welche sich vom Judenthume ablöst, ihre Briefe nach allen Windrosen. In diesen erwecken sie nicht nur ihre Mitbrüder, die Häupter und Lehrer der Gemeinden, zu muthvoiler Thätigkeit, legen in ihnen nicht nur ihre Ermahnungen und ihre Ermunterungen, ihre Einwürfe und ihre Weisungen nieder,17} sondern geben in den Episteln auch Bescheid in Bezug auf vorgelegte Zweifel1S) und verbreiten sich über viele Fragen des Lebens und des Glaubens.,n) Nicht selten sprechen sie, da sie die Angelegenheit und den Fortgang ihrer Mission im Auge haben, auch von ihrem mit dieser im Zusammenhange stehenden persönlischen Geschicke. -°) Diese briefliche Thätigkeit tritt nicht vereinzelt auf. Sie wird absichtlich und mit grossem Vortheile angewendet. Die Briefe sprechen an, sie gehen von Hand zu Hand,21) sie sind eine Waffe, sie bewähren sich als ein Mittel von bedeutsamen Erfolge. Selbst die gluthdurchhauchte Apocalypse schliesst fhiefe in ihren Rahmen ein.22) Wenn man auch die Zeit der Abfassung mancher epistolaren Schrift herabrücken wollte, so hätte dies doch sicherlich für die Beurtheilung der Form dieser Literatur keine Bedeutung, da es ausser allem Zweifel bleibt, dass die Briefform in jenen Jahrhunderten beliebt und allgemein im Gebrauche war. Und warum steht der belehrende Brief, warum bleibt die Epistel so vorzüglich geeignet für die Ausprägung und Mittheilung der Meinung, dem rabbinischen Schriftthuine dieser Jahrhunderte so ferne? Darauf könnte man zuerst erwidern, dass uns überhaupt aus jenen Tagen, in denen Judäas Kraft sich beugte und gebrochen am Boden lag, keine anderen Nachrichten als Sehulsentenzen vorliegen. Der Fall Jerusalems, später die Verzweif lnngsk&mpfe unter Hadrian vergruben, wie gewaltige Erschütterungen der Erde, ringsum Alles, was aus dem Geistesleben erblüht war. Die irren Lehrer, welche wieder eine Stätte der Vereinigung suchten und feinden, hatten in ihrem Gedächtnisse die kurzen Sätze, Aussprüche und Lehren ihrer Meister gerettet. Als die Erinnerung an jede andere Geistesthat inmitten des grossen Sturmes verloren ging, wurden diese kursen Regeln des Gesetzes von Mund zu Mund überliefert, bis sich der Mann fand, der aus* ihnen werthvolle Steine zusammenlas, um sie dem grossen Bau einer neuen Literatur, der Mischna einzufügen. Aber hierdurch ist der Mangel jeder Nachricht über einen brieflichen Verkehr in glücklicheren Zeiten, in den Tagen Rabi Jehuda's selbst nicht aufgeklärt, hierdurch ist die Frage noch nicht beantwortet, warum uns Notizen über schriftlich gestellte Anfragen und in gleicher Form ertheilie Bescheide, von denen man annehmen könnte, dass sie jenem frischen und beweglichen Streben der Schule nicht fremd blieben, gar so selten und in unsicherer Fassung vorliegen. Zudem liest man auch in dem rabbinischen Schriftthume der folgenden Jahrhunderte, in den in Palästina und Babylon veranstalteten Sammlungen des Talmud, so wenig von Briefen. Wir sehen die Lehrer, wie sie eifrig aus dem Borne der Belehrung zu schöpfen bestrebt sind, von Babylon nach Palästina ziehen, unser Auge begleitet sie, wenn sie wieder zurück aus dem alten Lande der Väter in das Thal des Enphrat wallen. Nachrichten aber über briefliche Kundgebungen, welche von Schule zu Schule, von Lehrern zu Lehrern ergehen, müssen erst sorgsam gesucht, aus den verschlungenen Akten hervorgehoben werden, und sind auch dann nur einzeln, abgebrochen, kurz und zerstreut zu finden. ~-- Der wahre Grund dieser Erscheinung liegt in der Gepflogenheit, gerade gelehrte Verhandlungen, gesetzliche Bescheide und Bestimmungen nicht aufzuzeichnen. Dieser Usus Hess auch die briefliche Literatur nicht aufkommen. — Forscht man nach den ernsten Ursachen dieses grundsätzlichen Ausschlusses jeder schriftlichen Verhandlung und Mitthei' ng, so wird

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.