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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1885-01-01 · [3].1885 · page 18

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
[3].1885
Date
1885-01-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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IRI
…/2273546-2273551--0103-2273861
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Bericht. Seit dem Erscheinen des zweiten Berichts der Hochschule f. d. W. d. J. sind die Zwecke der Anstalt eben so wie die Mittel zur Erreichung derselben wesentlich .dieselben geblieben; in ihrer formellen Existenz und ihrer rechtlichen Stellung hat sie aber eine bedeutsame Veränderung erfahren durch die Erlangung der Rechte einer juristischen Person, die uns durch die Allerhöchste Cabiiietsordre vom 7. Mai 1883 verliehen worden sind. Durch eine iu zwei Generalversammlungen bewirkte Revision der Statuten, sowie durch directe Verhandlungen des gesammten Curatoriums mit dem Herrn Commissar des Ministeriums der Unterrichtsangelegenheiten ist den Forderungen entsprochen worden, weiche von den vorgesetzten Staatsbehörden als Vorbedingung für die Gewährung der juristischen Rechte normirt war. Das schliessliche Resultat ist das neue Statut. Dasselbe ist mit der Allerhöchsten Cabinetsordre in der Anlage A in seinem vollen Wortlaute beigeben. Wie aus § 1 ersichtlich, ist der Name der. „Hochschule" in den der ^Lehranstalt für die Wissenschaft-des Judenthums" geändert worden, zugleich aber ist die Lehranstalt als Portsetzung der im Jahre 1872 eröffneten Hochschule ausdrücklich anerkannt. Die früheren -Mitglieder des Vereins der Hochschule" sind jetzt als „Wohlthäter der Lehranstalt" bezeichnet. Im Uebrigen wird eine Vergleichung des jetzt zu Recht bestehenden Statuts mit dem ursprünglichen im Ersten Berichts. 20 If. mitgetheilten zeigen, dass namentlich der Zweck der Lehranstalt, sowie die Einrichtungen zur Erfüllung desselben durchaus dieselben geblieben sind. Die praktische Aufgabe der Lehranstalt ist von» uns selbst insofern erweitert worden, als dieselbe neben der Ausbildung von Rabbinern und Predigern auch die von Religionslehrern umfasst. Auch die Normen der Verwaltung sind im Wesentlichen unverändert geblieben und nächst den formellen Verbesserungen sind es die Rechte eiuer juristischen Person, welche die Zuversicht auf den dauernden und gedeihlichen Bestand unserer Anstalt erhöhen. Auf Grund des neuen Statuts hat in der Generalversammlung vom 27. November 1883 «) Neueon. eine Neuconstituirung des Curatoriums stattgefunden; die Unterzeichneten sind in dieser GeneralcuraSn Versammlung gewählt worden. Als neue Mitglieder sind eingetreten Rechtsanwalt M. Levy und Commerzienrath J. Simon, während die Uebrigen dem Curatorium bereits angehört haben. — An dieser Stelle sei es uns zugleich gestattet, den Männern unsern aufrichtigen Dank darzubringen, die während einer Reihe von Jahren im Curatorium der Hochschule mit Rath und That gewirkt haben. Die Herren Dr. S. Gumbinner und William Schönlank, sowie Justizrath S. Meyer sind durch Verzichtleistung auf ihre Wiederwahl ausgeschieden: Herr Herman B. H. Goldschmidt, Rendant der Hochschule seit ihrer Begründung, hat seinen Wohnsitz nach Brüssel verlegt. Die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums wird diesen Männern ein dankbares Andenken bewahren. Die Mittel der Lehranstalt haben inzwischen einen Zuwachs wesentlich dadurch er- \>) Die »ßtt* fahren, dass ihr fünf Legate zugewendet worden sind: 1. von dem sei. Herrn Stadtrath Burchardt 15000 M. 2. von dem sei. Herrn David Herzog 9000 M.

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