Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 2.1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 34)
- Language
- German
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35 In einem anderen Sinne findet sich die Ausdrucksweise: *)S "ras bixv tcx Beza 3,5. j. Chagiga 3,1. Kidduschin 411. b. das. 80b. Bechorot 30b. Synhedrin 81b. (Tos. das. c \2.\ und wollen wir hier die letzte Stelle, als die für unseren Zweck mehr geeignete, beachten. In der Mischna das. 9,5. heisst es: ns^bM) inw* po':rc p rra n:ai npbv V2 „Wer zwei Mal mit Geisseihieben bestraft wurde, den fuhrt man (so er zum dritten Mal ob desselben Vergehens bestraft werden soll) ins Geängniss*, und hierzu lesen wir b. das.: ropfre n: rrrcy "\2V r.T;-c ims ppbo wbtrz *js *cis bisw sss r&zb ims pc:ir wvrkvn ims ppbc *:urxi cys nsxb ms pD3T3 „ WennJeniand eine Sünde beging, worauf Geisselung erfolgt, so verhängt man diese Strafe gegen ihn das erste und zweite Mal, beim dritten Mal führt man ihn ins Gefängniss: A. Saul aber sagte: Auch das dritte Mal züchtigt man ihn mit Geisseihieben, beim vierten Mal führt man ihn ins Gefängniss". Hier war von A. Saul und anderen Lehrern eine Halacha tradirt, dass auf wiederholt empfangene Geisseistrafe Gefangnissstrafe erfolg, es war aber ungewiss, ob der Schuldige diese Geisselung zwei oder drei Mal erlitten haben müsse. Die Mischna des A. Saul lautete: r&zb ims ycxz r-rzim ms pp$e rva^m n«:sn n:vii\\n cys, die Mischna eines anderen Lehrers aber, der auch unsere Mischna gefolgt ist, '"Sin ':nrs~5 cys r&zb"'') ms pc:i2 rrorbrajiros ppbe. A. Saul geht zuweilen bei halachischen Bestimmungen von einem allgemeinen Gesichtspunkte aus, ohne auf das Specielle besonderen Nachdruck zu legen, vgl. Pea <S.5. Kilajim 2,3. Schabbat 23,3. Tos. B. Batra c. 3. Hervorheben wollen wir hier B. Batra 2,7.: r^s ppvpe r.cs circn p^c j^s bz -cts ^scjcs ncs "»tren r.~pitci ir.r.n ncs rcr.i cniry iv;n;c ry»sn „Man entfernt einen Baum von der Stadt 25 Ellen, den Johannisbrodbaum und die Sykomore •r>0 Ellen, A. Saul leinte: Jeden „leeren* Baum (d. h. jeden Baum, der nicht gute Flüchte trägt) entfernt man 50 Ellen % und 2.13.: b? men sbo ysp rzr. nwb r.ci: s\-.iS' r&psren -;;:r p".r jb's Tis bisir szs 'in r.'rpE-cn -cpim rrra r.r^r^n „ Die Zweige eines Baumes, die in das Feld des Xachbars sich erstrecken, haut man ab, so hoch der Ochsenstachel über dem Pflug reicht, bei dem Johannisbrodhanm und der Sykomore haut man sie senkrecht ab. A. Saul sagte: Bei jedem „leeren" Baum haut man die Zweige senkrecht ab* Der Johannisbrodbaum und die Sykomore wurden um ihrer Stämme, des Holzes willen, gepflanzt : sie galten darum als p"!D ,A,s,w) und bildeten für die in Rede stehenden Bestimmungen eine Ausnahme. A. Saul aber Hess diese Ausnahme nicht ausschliesslich für den Johannisbiodbaum K) r.CC ,Wülbung* bezeichnet im übertr. .Sinne den „gewölbten, engen Kerker*, cf. Frankel „der gerichtliche Beweis" S. 167. Das Bestehen solcher Kerker für Criminal- und religiöse Verbrechen lässt vernmthen, dass die Gefangnissstrafe öfter verhängt wurde, obgleich .sie in der Mischna nur für den hier besprochenen Fall und den darauf folgenden cnirs b'S3 inn festgesetzt ist, vgl. noch 9,3. Tos. c. 12. und b. 81b. In den neutcstamentlichcn Schriften geschieht der flefängnissstrafe öfter Erwähnung, cf. Matth. 18,30. Act. 5,18. 21. 8,3. 22,4. 2ö,10., vgl. auch Joseph. Antt. 13,10. G.: TopYfneavov rovg tpaoicaiovg tQOfttrov rCvog aviov (Eleu^uqov) u&ov ftfovvxai «- ßWQiag ... 7c?.T}ywv tyaöav xat Jeff/xcJr. b$mW b'Z' jmcsn rP3 wird erwähnt b. Pesachim 91b. j. das. 8,6. Moed Katan 3,1., vgl. noch Siphre zu 4 M. 15,34.: *2«n bzv "TOD TO&ro'OS lrw Ctscna mnnr» wofür roive X^r, bz-V zu lesen ist (cf. Friedraann z. St.), Mechilta zu 2 M. 21,19. b. Synhedrin 78 b. *) Dasselbe gilt von: XI pVßtn 12 npn das.; vergleiche noch b. B. Mezia 106b. aber auch Jebam. 64b. 87) Dass Jfl und ncpJF zu den pc gezählt wurden, ergiebt sich, abgesehen von unserer Stelle (cf. b. B. Batra 27 b.), aus Kilajim 6,4. 5., der Tos. das. c. 4. j. Orla 1,1. (die Erklärung Maimuni's zu Kilajim das.: XSO ]^S nepsww ^20 ist daher auffallend), ferner aus B. Batra