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Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin · 1876-01-01 · 2.1876 · p. Seite 30

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Journal
Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
Volume
2.1876
Date
1876-01-01
Page
Seite 30 (sequence 29)
Language
German
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3ö ist. einige Bruchstücke daraus kannten, die in Baraitasammlungen aufgenommen waren. Es ist aber zu erwägen, dass die Redeweise: JOp iTO X2X nur dort angewandt werden konnte, wo es auf eine verschiedene Benennung eines und desselben Begriffes ankam, wo es sich aber nicht um einen anderen Ausdruck, sondern um eine andere Wendung des ganzen Gedankens, oder um eine andere abweichende Angabe handelte, da musste auch diese abweichende Angabe oder Redewendung durch eine andere Form eingeleitet werden. So wird uns Beza 2,4. Chagiga 2.3. mitgetheilt: ntoy vb b2ü W n^har prae Dnc\x V2 mbun CC^c parae onoix rrsi, dass nach der Ansicht der schammaitischen Schule ein Privatmann an den Festtagen keine Brandopfer darbringen durfte, um nicht durch die dazu notwendigen Verrichtungen die Festtage zu entweihen, während dies nach der Meinung der Hillelischen Schule (für Fest-Hrandopfer, vgl. b. Beza 19 a.) zulässig war. Wir lesen nun hierüber Tos. Chagiga c. >.-. Tvzfi mnfr "we nnx cinn^ mwb "ime nrs w nytsa es nei vzh n : res -)2i vvzv r.i2~:* ctu sc 2 erb nesc r\)2ib nucift ^hie »tp p- ]\s cm^j nwjA -»nie nnsxttr njrcr rrrc nemo im,£ir (i. hjtkc oder VV2) ryae cx noi n"2 cia-e mnx \1vb2 ieix nvi ^lxar jck jrVpim ■jin'Ts»' xtp tön?71) "121 nmrs in rrrc xnn n1? nmns in"y»rc nia nrw© 121 CpH „Die Schule Killers sagte zur Schule des Schanmiai: Am Sabbat werden die vorgeschriebenen Opfer im Tempel dargebracht, obwohl einem Privatnumne das Schlachten und die Handhabung des Feuers verboten ist, an den Festtagen ist es einem Privatmann in der eigenen Behausung gestattet zu schlachten etc.. da sollte es ihm doch gewiss erlaubt sein, seine Opfer im Tempel darzubringen: die Schule des Schammai entgegnete darauf: Ein Privatmann darf doch nach eurer eigenen Ansicht keine freiwilligen Opfer an den Festtagen im Tempel darbringen, obgleich ihm in der eigenen Behausung das Schlachten und die Zubereitung der Speisen gestattet ist A. Saul aber drückte sich im Kamen der Schule Hillel*s anders aus: Am Sabbat ist der Heerd deines Herrn geöffnet (wird auf dem Altar GotUs geopfert), obgleich dein Heerd geschlossen (unbenutzt) bleibt, an den Festtagen ist selbst dein Heerd geöffnet, da sollte doch gewiss der Heerd deines Herrn geöffnet sein: eine andere Form: Es sollte doch nicht deine Tafel besetzt, die Tafel deines Herrn leer sein". Ä. Saul hat also den Gedanken der Schule Hillel*s nur in einem anderen, poetischeren Gewände wiedergegeben, mrix jltf'^Z. während inhaltlich zwischen seinen und den zuerst angeführten Worten kein Unterschied stattzufinden scheint.72) Abot 2,»». wird erzählt, dass Rabban Jochanan b. Sackai seine fünf hervorragenden 71) 80 hebst es auch j. z. St.; h. Beza 20b. hingegen sind die Worte K.~P J^Bf ]"H2 |31 'Dl JÖD -prblV Etwas störend. ,s) cf. b. das., wo versucht wird, einen sachlichen Unterschied herauszufinden. Derartige verschiedene Benennungen und Redewendungen für einen und denselben Begriff oder Inhalt, ohne dass ein sachlicher Unterschied darin ausgedrückt liegt, finden wir auch bei anderen Tanaim: bei R. Jehuda, cf. oben Anm. 64., Sota 8,7. Tos. das. c. 7. Siphrc zu 5. M. 20,1. und 9. j. Sota das. und b. 44b. nach der einfachen, richtigen Erklärung des R. Jochanan, Tos. B. Kania c. 9. Schebuot c. fi. und j. das. 7,3. (vgl. hierzu den Commentar des R. M. Margaliot Hlt'D ^5. der eine handschriftliche Tosiphta besass, wie er das. 7,6. in seinen Tosaphot s. v. SO"»:n angiebt), b. Jebamot 20 a. Tos. das. c. 2. j. 2,4., Kclim 8,9. Tos. das. c. 6. und j. Aboda Sara 2,10 , Kelini 22,1. und j. das., Para 2,5. K. Simson z. St. und j. das., Tos. Nidda c. 9. gegen Ende, b. Pesachim 13b. Vielleicht kommt es auch Tos. Menachot c. 10. b. das.- 87 b. nur auf eine verschiedene Ordnung der rb *?E* nno V2V an, vergl. b. Joma 55a.: bei R. Simon b. Elasar, cf. Tos. Kelim B. K. c. 2 und Megilla c. 1. vgl. Nidda c. 3.: bei früheren Tanaim, cf. Para 1,3., Siphra zu 3. M. 15,25. und j. Joma 2,5. Vgl. ferner b. B. Batra 73 a. Tos. Kidduschin c. 1. M. Erubin 10, 9.

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