Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Journal
- Bericht der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin
- Volume
- 1.1874
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 24)
- Language
- German
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24 Statut. § 38. zweigvercine. Zweigvereine für die Erhaltung und Verwaltung der Hochschule können überall gebildet werden. Die Zweigvereine geben sich ihre Statuten nach Massgabe des gegenwärtigen selbst, unerlässlich ist die Aufnahme des § 32; sie sind verpflichtet, ihre Einnahmen dem Curatorium nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres zur Verfügung zu stellen. Die Mitglieder der Zweigvereine haben das Recht, an der in Berlin stattfindenden Generalversammlung mit Sitz und Stimme Theil zu nehmen. Die Einladung geschieht an den Vorstand der Zweigvereine und durch diesen an seine Mitglieder. Die Legitimation der Mitglieder der Zweigvereine ist von den Vorständen derselben auszufertigen, von dem Curatorium zu prüfen. § 36. Abänderungen dieses Statuts sind mit Ausschluss der unabänderlichen §§ 2, 3 und 21 nur dann vorzunehmen, wenn sie von dem Curatorium oder lU der Vereins-Mitglieder beantragt, und dann so lange der Verein besteht, drei Monate vor der Generalversammlung zur Kenntniss der Vereinsmitglieder gebracht, und in der General-Versammlung mit drei Viertel Majorität der Anwesenden beschlossen werden. Berlin, den 5. Januar 1870. Sämmtliche in den vorstehenden §§ 10 und 11 erwähnten Herren haben die Wahl ange- Con8d?rui,g nomme11 das Curatorium hat sich am 15. Januar 1870 constituirt. Es wurden gewählt : curatotiums. zum Vorsitzenden: Herr Prof. Dr. Lazarus, „ Stellvertreter: „ Dr. Neumann, „ Schatzmeister: „ Goldschmidt, „ Controleur: „ Lieb ermann, „ ScliriMührer: „ Dr. Gumbinner und Dr. Paul Meyer. Den ersten und schmerzlichen Verlust hat das Curatorium durch das frühe Ableben des sei. Herrn Dr. M. J. Meyer erlitten, welcher am 24. März 1873 verstorben ist. An seiner Stelle trat nach § 11 Herr Alexander Wolff als ständiges Mitglied ins Curatorium. Die ersten Zeichnungen von Beiträgen haben theils zu Leipzig im Juli 1869 während der ersten Synode, seitens aller hervorragenden Mitglieder der dortigen Gemeinde, theils in Berlin bei der General-Versammlung am 5. Januar 1870 stattgefunden. Fundatoren. Hierauf folgen die Namen der Fundatoren und zwar: A. Mit der Bezeichnung „Eigener Stiftungen" (jedoch ohne besondere Bedingungen an dieselben zu knüpfen): 1) Zum Andenken des verstorbenen Stadtrath Herrn Moritz Meyer eine Stiftung von................. 10,000 Thlr. 2) Von Herrn Dr. Ludwig Philippson, zum Andenken des Herrn Dr. Gabriel Riesser................. 1000 B. Herr Dr. Benjamin Ginsberg.............. 1000 „ Albert Salomon ................. 1000 „ B. H. Goldschmidt in Frankfurt a./M.......... 1000 „ Moritz B. Goldschmidt.............. 1000 „ John B. Oppenheimer in Leipzig........... 1000 „ Brüder Elzbacher in Köln und Amsterdam ........ 1000