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KC-Blätter · 1932-11-01 · Heft 5 (November 1932) · p. Seite 103

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Journal
KC-Blätter
Volume
1932
Issue
Heft 5 (November 1932)
Date
1932-11-01
Page
Seite 103 (sequence 9)
Language
German
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K. C.-Blätter 103 brennenden Fragen der Hochschulreform ernstlich in Angriff zu nehmen. Man scheint vielmehr versuchen zu wollen, über die Hintertreppe dieses Werkjahres das Einjährig - Freiwillige Dienstjahr wieder einzuführen. Die republikanischen Studenten haben oft genug betont, daß sie dem Gedanken einer wahrhaften „Volks"-Miliz keineswegs ablehnend gegenüberstehen; eine Sonderstellung der Akademiker aber lehnen sie nicht nur in dieser, sondern in jeder Frage aufs entschiedenste ab. Denn jede Maßnahme dieser Art wird den Akademiker keineswegs ins Volk eingliedern, sondern die Kluft zwischen Akademiker und Arbeiter vergrößern, und so nur das Gegenteil von dem erreichen, was die Schöpfer des Werkjahrgedankens wollen. Man begründet die Einführung des Werkjahres heute auch schon gar nicht mehr mit den oben skizzierten Gedankengängen; man behauptet, durch seine Einführung der Lochschulüberfüllung steuern zu können. Man scheint sich einzureden, daß man junge Leute durch die Einführung eines „Drilljahres" vom Studium abhalten könne. Glaubt man etwa, daß man nur um einer einmaligen Entlastung willen, die sich dazu erst in vier bis fünf Jahren auf dem akademischen Arbeitsmarkt auswirken würde, ein solches Experiment machen darf, daß die Einführung eines Werkjahres in gutem Sinne auf lange Zeit hinaus unmöglich machen wird? Die republikanischen Studenten stehen aus allen diesen Gründen den Werkjahrplänen mit Skepsis gegenüber, nicht aus grundsätzlicher Opposition, sondern weil sie etwas Anderes und Besseres, an seine Stelle setzen wollen. Für ein neues Studentenrecht. Richtlinien des Deutschen Studentenverbandes. Der Deutsche Studentenverband fordert im Nahmen seines Gesamtplanes zur Lochschulreform die unverzügliche Einführung eines neuen Studentenrechtes. Der Gesamtftudentenschaft muß die notwendige verantwortliche Mitarbeit an den Aufgaben ihres eigenen Lochschullebens wieder ermöglicht werden. Um von der ungeistigen nationalistischen Krawallsucht weg zur geistigen Klärung und Auseinandersetzung innerhalb der Studentenschaft zu gelangen, erscheint angesichts der immer stärker werdenden Auflösungserscheinungen innerhalb der studentischen Rechten und der umfassenden Loslösung von der nationalsozialistisch-diktatorisch geführten „Deutschen Studentenschaft" der Zeitpunkt für ein neues Studentenrecht gekommen. Der Deutsche Studentenverband bekennt sich nach wie vor grundsätzlich zum Gedanken der studentischen Selbstverwaltung. Er hält aber auch an dem bereits auf dem Studententag 1930 ausgesprochenen Grundsatz fest, daß sich eine vor Volk und Staat verantwortungsbewußte studentische Selbstverwaltung auf die Durchführung konkreter studentisch er Aufgaben im Nahmen der Lochschule beschränken und von unfruchtbarem Scheinparlamentarismus freizuhallen hat. Der Deutsche Studentenverband sieht die einzige Möglichkeit, wieder zu arbeitsfähigen Studentenvertretungen zu kommen, darin, daß an Stelle der bisherigen Gesamtwahlen künftig fakultätsweise auf Grund allgemeiner, gleicher und geheimer Verhältniswahl gewählt wird; das Wahlrecht ist allen vollimmatrikulierten Studierenden zuzuerkennen. Der einzelne Student ist zunächst einmal durch seine Fakultät am Studium und Lochschulleben interessiert. Der fachsckaftliche Aufbau studentischer Vertretungen wird daher am ehesten eine sachliche Arbeit im Gesamtintereffe von Lochschule und Studentenschaft sicherstellen. Die Fakultätsvertretungen sind, entsprechend der Stärke der Fakultäten, zu einer vereinigten Kammer zusammenzufaffen. Diese vereinigte Kammer hat dann unter dem Protektorat des Rektors und in engster Zusammenarbeit mit den akademischen Behörden die ihr zugewiesenen studentischen Aufgaben zu lösen. Ein in diesem Sinne neugestaltetes Studentenrecht schließt die geistige politische Aktivität der einzelnen studentischen Gruppen nicht aus, es trägt vielmehr weitgehend zu einer sachlichen Klärung und politischen Willensbildung innerhalb der Studentenschaft bei. Der Deutsche Studentenverband wird unverzüglich den Entwurf eines Studentenrechts nach den obigen Grundsätzen den zuständigen Reichs- und Länderbehörden zuleiten. Der Deutsche Studentenverband ist in diesem Kampf für ein neues Studentenrecht der aktiven Mitarbeit und Unterstützung der überwiegenden Mehrheit des deutschen Studententums sicher.

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