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KC-Blätter · 1933-02-01 · Heft 2 (Februar 1933) · p. Seite 49

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Journal
KC-Blätter
Volume
1933
Issue
Heft 2 (Februar 1933)
Date
1933-02-01
Page
Seite 49 (sequence 13)
Language
German
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K. C.-Blätter 49 insbesondere für alle Zweige der verarbeitenden Industrie und viele Teile des Großhandels. Als praktisches Beispiel diene die Zeißstiftung des Jenaer Professors Ernst Abbe, der bekanntlich große optische Werke, die später noch durch Angliederung von Glasfabriken vergrößert wurden, in eine Stiftung umwandelte. Es handelt sich hier nicht etwa in der Hauptsache um die Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens, die vielfach in Jahren schlechter Konjunktur ausscheiden muß, sondern um die Tatsache, daß ein Großbetrieb ohne Verstaatlichung oder Kommunalisierung privatwirtschaftlichen Zwecken entzogen und lediglich nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten geleitet wurde. Dabei blieben die bisherigen Besitzer selbst Leiter dieses Unternehmens und begnügten sich mit einem anständigen Gehalt, ohne im entferntesten die aufreizenden Gehälter und Gewinne mancher Generaldirektoren der jüngsten Jahre anzunehmen. Es tritt also neben dem auf bestimmte Gebiete beschränkten Staats-, Kommunal- und Genossenschaftssozialismus der Gedanke des Stiftungs- und Anstaltssozialismus, wie ihn neben anderen Walther Rathenau in seinen Schriften gefordert hat. Seine Verwirklichung bedeutet letzten Endes die Verwirklichung uralter deutscher Rechtsgedanken, wie sie auch im Artikel 153 der Reichsverfassung „Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich Dienst sein für das Gemeine, Beste" zum Ausdruck kommen. Die Umwandlung des privaten Eigentums an Großbetrieben in Stiftungs- und Anstaltseigentum, das nicht nach privatwirtschaftlichen, sondern nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten von den ehemaligen Besitzern selbst verwaltet wird, bedeutet Ueberwindung des Konzernkapitalismus und Rückgabe des Eigentums an das deutsche Volk, also insofern eine gewisse Parallele zu dem Gedanken des „Jubeljahrs , das Rückkauf verkaufter landwirtschaftlicher Grundstücke von dem ehemaligen Eigentümer vorsah. Ein Gedanke, der an sich edler und besser als entschädigungslose Enteignung ist, wie sie betr. der ehemaligen Herrscherhäuser in der Hauptsache von den Kommunisten und betr. der „Geld-, Bank- und Börsenfürsten" unklar und mit ersichtlich judenfeindlicher T-^enz von den Nationalsozialisten gefordert wird. Für eine derartige Umwandlung von Privateigentum der verschiedensten Art in Stiftungs- und Anstaltseigentum unter Leitung ihrer Besitzer kämen von jüdischer Seite höchstens 2000 Großunternehmer, also mit Angehörigen höchstens 10 000 Menschen in Frage, denen vielleicht 30 000 bis 40 000 e&riitl Großunternehmer mit Angehörigen ungefähr 150 000 bis 200 000 Menschen) gegenüberstehen. Hierzu treten vielleicht noch 12 000 mehr oder weniger überschuldete ostelbische Großgrundbesitzer. Lvir stehen am Vorabend entscheidender sozialer Umwälzungen. Es wäre ein großes Unglück, wenn, der Teil der deutschen Juden, der wirschastllch noch stark ist, die Zeichen der Zeit nicht erkennen und an den alten liberalen Wirtschafts- und Rechtsanschauungen festhalten würde, während sich die anderen Volksschichten schon neuen Formen zugewandt haben. Manchen Glaubensgenossen werden diese Gedanken phantastisch und undurchführbar klingen — aber eine ähnliche Umwandlung von Herrenrechten ist schon zu verschiedenen Zeiten erfolgt. Schon Friedrich der Große hat vom sozialen Dienstgedanken ausgehend, große Teile privaten Fürsteneigentums in Staatseigentum umgewandelt. Ihm folgte im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts ein Teil der Landesherren. — Am Vorabend der französischen Revolution verzichtete ein größer Teil des französischen Landadels auf Eigentum und Vorrechte an leibeigenen untertänigen Bauern. — Wenn die jüdischen Großunternehmer in dem eben angeführten Sinne voranschreiten. werden die anderen christlichen Standesgenossen Nachfolgen müssen, sei es freiwillig oder infolge gesetzlichen Zwanges. Die große Aufgabe für uns deutsche Juden besteht darin, im Ringen des deutschen Volkes um feine soziale Lebensform im Geiste unserer Religion und Sozialethik, im Geiste unserer großen Propheten Pionier zu fern!

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