KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 6 (Juni 1931)
- Date
- 1931-06-01
- Page
- Seite 99 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nachr.-tzeft K. C.-Blätter W \ Ein studentischer Verband korporativ bei der N.S»D.A.P. Die Deutsche Wehrschaft hat sich korporativ der Nationalsozialistischen Deutschen „Arbeiter "-Partei angeschlossen. Diese Entwicklung ist nicht etwa eine Weiterwirkung der oben geschilderten Vereinbarungen zwischen Waffenring und NSV. Derartige Schlüsse ermangeln jeder Grundlage, und zwar schon darum, weil die Wehrschaft vor einiger Zeit aus dem Waffenring ausgetreten ist. Es handelt sich um ein bisher noch vereinzeltes Vorgehen einer Hhperradikalen Outsidergruppe (vgl. auch K. C.-Blätter 1931, Nachrichtenhaft 4). Katholische Verbände und D. St. Die Stellungnahme der katholischen Verbände zur D. St. ist bekanntlich uneinheitlich. Während der C. V. (Cartellverband farbentragender Verbindungen) und der R. K. D. B. (Ring katholischer deutscher Burschenschaften) den Kurs der D. St. mitmachen, haben sich der K. V. A. V. (Anitas) und H. V. (Hochland) in bestimmter Form von den Zielen der D. St. losgesagt und folgende Erklärungen abgegeben: „K. V. und 1l. V. bejahen nach wie vor den Gedanken einer allgemeinen deutschen Studentenschaft. Die Aufgaben einer solchen Studentenschaft sehen wir 1. in der Vertretung der Gesamtheit der Studierenden, 2. in der Wahrnehmung der studentischen Selbstverwaltung, die wir als wirksames Mittel der Selbsterziehung erkennen, 3. in der Teilnahme an der Verwaltung der Hochschule in studentischen Angelegenheiten und der akademischen Disziplin, 4. in der Einigung über die Parteien und Reichsgrenzen hinaus zur Mitarbeit am kulturellen und wirtschaftlichen Wiederaufbau Großdeutschlands. Diese Aufgaben können von einer allgemeinen deutschen Studentenschaft und den Einzelstudentenschaften nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn sie in Wahrheit eine allgemeine deutsche Studentenschaft ist. Dazu ist erforderlich, daß allen Studierenden reichsdeutscher Staatsangehörigkeit sowohl in Reichsdeutschland als in Oesterreich die Möglichkeit des Beitritts zu den EinzeLstudentenschaften offen steht. Für die Aufnahme von Nichtreichsdeutschen Studierenden in die Einzelstudentenschaften ist die Zugehörigkeit der Aufzunehmenden zur großdeutschen Kultuvgemeinschaft und deren Nachweis erforderlich und genügend. Eine allgemeine deutsche Studentenschaft ist nur dann zu schaffen und zu erhalten, wenn sie ihre absolute parteipolitische Neutralität peinlichst wahrt und sich auf die Aufgaben rein studentischer und nationalkultureller Art beschränkt. K. V. und U. V. würden die Bestrebungen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung einer so gearteten Studentenschaft unterstützen. Die Würzburger Verfassung und das Wiener Studentenrecht, die neben der deutschen Muttersprache die Abstammung zur Voraussetzung der Aufnahme in die deutschen Einzelstudentenschaften machen und damit die Möglichkeit der Anwendung des arischen Prinzips geben, widersprechen den Gedanken einer allgemeinen großdeutschen Studentenschaft. Die Anwendung des arischen Prinzips könnte einer Reihe unserer reichsdeutschen und österreichischen Verbandsmitglieder (sc. Konvertiten!) die Möglichkeit nehmen, Mitglied einer allgemeinen deutschen Studentenschaft zu werden. Die Deutsche Studentenschaft in ihrer heutigen Form erfüllt nicht die Forderungen, die wir an eine allgemeine deutsche Studentenschaft stellen müssen. Solange die D. St. ein loyales Verhältnis zum heutigen Staat und seinen Symbolen nicht hergestellt hat und solange der innere Widerspruch, der sich aus der Anwendung des arischen Prinzips in Oesterreich und des Staatsbürger- Prinzips in Reichsdeutschland ergibt, nicht ausgeräumt ist, vermögen K. V. und 1t. V. die heutige D. St. nicht zu unterstützen." Der H. V. schloß sich dieser Erklärung an. Mit hinreichender Deutlichkeit ist zum Ausdruck gebracht, daß, außer der Sorge um die „Konvertiten", auch