KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 6 (Juni 1931)
- Date
- 1931-06-01
- Page
- Seite 97 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nachr.-Heft K. C.-Blätter 97 Zum 50. Geburtstage Dr. Ludwig Kaumheimers (Lie.). Anläßlich seines 50. Geburtstages ist Kbr. Ludwig Kaumheimer (Lic.) Gegenstand zahlreicher wohlverdienter Ehrungen geworden. Der Vorsitzende des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens richtete an Kbr. Kaumheimer nachstehendes Schreiben: „Hochverehrter Herr Doktor! Gestatten Sie uns, daß wir Ihnen aus Anlaß Ihres 50. Geburtstages unsere herzlichsten Glück- und Segens- Wünsche übermitteln. Von jeher waren Sie ein wirklich interessierter und reger Mitarbeiter unserer Bewegung; große Verdienste haben Sie sich um die Sache des Centralvereins erworben. Wir wünschen Ihnen, daß Sie in Freude und Gesundheit noch viele, viele Jahre weiter wirken können, zum Segen der Menschheit und zum Segen unseres Judentums. In ausgezeichneter Hochachtung gez. Dr. Brodnitz." Auch wir schließen uns diesen ehrenden Worten an, die in gleicher Weise zutreffen auf das, was Kbr. Kaumheimer dem K. C. geleistet hat und hoffentlich noch lange Jahre leisten wird. Ausgleich zwischen Waffenring X und N.S.D.A.P. Wir haben zu wiederholten Malen darauf hingewiesen, daß zwischen den Korporationen des Waffenrings und den Nationalsozialistischen Studentenbünden gewisse Rivalitäten bestehen, die zu lebhaften Auseinandersetzungen innerhalb der einzelnen Verbände geführt haben. Nunmehr ist zwischen einem Ausschuß des Waffenrings und dem N. S. D. St. B. ein Abkommen vereinbart worden, das den Pfingsttagungen der studentischen. Verbände vorlag. Bisher ist seine Genehmigung nur seitens der Deutschen. Burschenschaft und des A. D. B. bekannt geworden. Das Abkommen sucht die hauptsächlichsten Reibungsflächen zwischen Waffenring und N. S. D. St. B. abzustumpfen, nämlich die konkurrierende Inanspruchnahme der Korporationsmitglieder durch N. S. B.- Veranstaltungen, und ferner die besondere Ehrenordnung des N. S. B. Darüber hinaus kann man aber das Abkommen als eine Art Freund« jchaftsvertrag bezeichnen» dessen Bedeutung weiter gespannt ist als eine bloße Beziehungsregelung aus Zweckmäßigkeitsgründen. Es lautet im Originaltext folgendermaßen: „1. Beide Gruppen verzichten, bei AStA-Wahlen irgendeinen Zwang auf ihre Mitglieder im Sinne der Wahl bestimmter hochschulpolitischer Listen auszuuben. 2. Beide Gruppen verpflichten sich, während des Wahlkampfes un- S Schärfe und jede besondere nz gegeneinander zu vermeiden. 3. Ohne einseitige Ausnützung des Wahlausfalles im einzelnen, berücksichtigen beide Gruppen bei der Verteilung der Aemter einander im gegenseitigen Einvernehmen mindestens im Verhältnis der erzielten Kammersitze. 4. Zur Vermeidung einer unfruchtbaren Gegnerschaft in der Durchführung der Hochschulpolitik sind die Führer örtlicher AStA-Gruppen der Unterzeichneten Gruppen gehalten, vor entscheidenden AStA-Sitzungen oder sonstigen wesentlichen Maßnahmen zusammenzutreten, um in gegenseitiger Fühlungnahme möglichst ein gemeinsames Vorgehen festzulegen. Die Unterzeichneten Gruppen sind sich klar, daß die Notwendigkeit solcher Vereinbarungen eine gegenseitige Berücksichtigung besonderer Wünsche einschließt. 6. Zwecks Festlegung gemeinsamer hochschulpolitischer Richtlinien im ganzen und zum Zwecke der Schlichtung entstandener Streitigkeiten zwischen beiden Gruppen bilden die Unterzeichneten Verbände einen Verhandlungsausschuß» der mit der Reichsteitung des NSDStB. alle erforderlichen Besprechungen führt. Die OÜsgruppen der Unterzeichneten Gruppen sind gehalten, sich der Vermittlung der genannten Stellen zu bedienen. 6. Die Reichsleitung des NSDStB. erklärt, daß sie den Bestand der Unterzeichneten Verbände als für