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KC-Blätter · 1933-01-01 · Nr. 1 (1.1933) · p. Seite 9

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Journal
KC-Blätter
Volume
1933
Issue
Nr. 1 (1.1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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Vertrauliche Beilage der K. C.- Blätter 9 teren scheinen der Jugend diesen Weg nicht zu weisen, überhaupt ihnen nichts zu sagen zu haben. Sonst würden — trotz der natürlichen Opposition der Jugend gegen das Alter — die Diskussionen in die von den Aelteren gewiesenen Bahnen einmünden. Denn das geschieht dort, wo man den Jungen eben einen Weg zeigt: im Nationalsozialismus, im Kommunismus. Die Tatsache der „roten Assimilation" beweist, daß auch jüdische Zugend sich heute noch führen lassen will, wenn ihr nur ein Weg in die Zukunft in scharfer Deutlichkeit vorgezeichnet ist. Nur dadurch kann dem Bedürfnis des Heute, das ja immer die Hoffnung auf ein Morgen ist, Rechnung getragen werden. Ls ist nun kein Gedankensprung, wenn wir zu unserem Zusammenhang zurückkehrend sagen: Wir, im K. C., bieten der Jugend eine unbedingt feste Form, befreien sie von einem äußerlichen Hin und Her, geben ihr auf alle Falle eine gewisse Plattform. Aber es muß sich nun erweisen, daß von dieser Plattform aus eine Straße in die Zukunft führt. Diesen Weg ideell zu unterbauen wäre unsagbar schwer, es ist überdies hier zu diesem Versuch kein Raum. Wir können nur die materielle Seite betrachten. Und fragen wir uns unter diesem Gesichtspunkt, was will unsere studentische Jugend? so vernehmen wir — wenn wir zu hören verstehen — die Antwort: Sie will etwas leisten, um in wenigen Jahren in den Beruf zu kommen, d. h. für den Augenblick: sie will arbeiten. Wir erleben nun die kleinen, konfliktreichen Tragödien, daß nämlich die Verbindung sich gegen den Arbeitseifer wendet, indem sie bestrebt ist, ihn einzudämmen, um in ihren Interessen nicht zu kurz kommen; und die Aktiven wiederum im dritten Semester von Generaldispens oder von Austritt sprechen. Gehemmt von Tradition und — fast möchte ich sagen — Integration des Verbindungsbetriebes, sehen sie keinen Ausweg aus diesem Dilemma. Und doch kann und muß eine Synthese gefunden werden und ist gefunden, wenn man sich entschließt, die Facharbeit in den Aufgabenkreis des Verbindungslebens zu ziehen. Weil eben hier die Aktiven nur ein Entweder — Oder sehen, muß der Verband vor ihnen die Perspektive zu einer Synthese eröffnen. Ls soll also — so wird man einwenden — zum Aufgabenkreis der Verbindung gehören, die Bundesbrüder zum Examen vorzubereiten (und in der Tat, ist das auch in gewisser Weise die Absicht). Das aber gab es schon immer im Kartell, nämlich ältere Leute, die mit den Examenssemeftern jzusammenarbeiteten. Ein solcher Einwand wäre bald entkräftet. Denn heute ist etwas völlig Neues, etwas, das noch nie da war, eingetreten, die Notwendigkeit nämlich, daß alle Aktiven schon während ihrer Aktivität Examen machen müssen. Wenn wir also zu den Aufgaben der Verbindung die Sorge um die Facharbeit der Bundesbrüder hinzufügen, dann in dem Sinne einer Unterstützung der Aktiven, die während ihrer Aktivität ein Zwischenexamen zu bestehen haben. Wie vorhin kurz angedeutet, ist in der medizinischen Fakultät laut Prüfungsordnung vom 13. Mai 1932 das Physikum zweigeteilt worden, indem der naturwissenschaftliche Abschnitt (Chemie, Physik, Zoologie und Botanik) als Vorprüfung nach dem zweiten Semester abzulegen ist, und die Zulassung zu dem anatomischphysiologischen Teil der Prüfung (wie bisher nach dem 5. Semester) abhängig gemacht wird von der bestandenen Vorprüfung. Obwohl diese Bestimmungen eigentlich erst ab April 1933 für uns akut werden dürften, hat die Sprevia schon in dem laufenden Semester den Versuch unternommen, den zweitsemestrigen Medizinern bei ihrer Facharbeit zu helfen. Ein lOsemestriger Bundesbruder (Kliniker) kommt mit den jungen Medizinern in den Räumen der Verbindung zusammen und spricht mit ihnen die zur Vorprüfung notwendige Materie durch. In der juristischen Fakultät wird vom S. S. 1932 ab zur Teilnahme an den rechtswissenschaftlichen Aebungen ein Zulassungsschein verlangt, der nach drei Semestern Studienzeit durch eine Prüfung erworben werden muß. (Die Prüfung besteht in zwei Klausuren und eine Kolloquium). Bei nicht ausreichendem Ausfall beider Klausuren ist der Zulafsungsschein zu

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