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KC-Blätter · 1931-12-01 · Heft 3 (Dezember 1931) · p. Seite 74

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Journal
KC-Blätter
Volume
1931
Issue
Heft 3 (Dezember 1931)
Date
1931-12-01
Page
Seite 74 (sequence 16)
Language
German
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74 K. C.-Blätter Leben in der Welt Zusammenhängen, sind übrigens wegen der volksbürgerlichen Verschiedenheit der Juden untereinander immer nur im Rahmen einer gewissen Relativität lösbar. Sie sehen sich von einem Teil der Erde anders an, als vom anderen Teile. Montefiore verkennt diesen Gesichtspunkt nicht. Er hofft jedoch, daß die Befreiung der Iudenheit auch in den Ländern kommen werde, in denen sie heute noch unter dem Joch der Unterdrückung und des Hasses seufzen. Er meint, was in England möglich sei, müsse auch in Polen einst wahrgemacht werden können. Eine leise Trauer schleicht sich ins Herz, wenn man bedenkt, daß in dieser Zusammenstellung Deutschland eher an die Seite Polens als an die Seite Englands kommen müßte — leise Trauer und stärker noch Beschämung. Die Entwicklung des Sesterreichischen Studentenrechtes. Von Theodor Hannes (Vin.). Die Frage der Schaffung eines einheitlichen Studentenrechts ist zur Zeit in Deutschland, wenigstens offiziell, nicht akut, wenn auch von den Rektoren einiger deutscher Universitäten in letzter Zeit verschiedene Vorstöße unternommen wurden. Ganz anders liegen dagegen die Verhältnisse in Oesterreich, wo der christlich-soziale Bundesminister für Unterricht, Cermak, demnächst dem Parlament ein neues Studentenrecht vorlegen will, das auf rassisch-völkischer Grundlage beruht. Es erscheint daher angebracht, hier einmal kurz die Entwicklung des österreichischen Studentenrechts zu skizzieren. Eine staatlich anerkannte Studentenschaft, so wie es die „Deutsche Studentenschaft" bis zum Jahre 1927 war, hat es in Oesterreich nie gegeben. Es bestehen dort vielmehr seit dem Jahre 1919 folgende Studentenschaften: Die Deutsche Studentenschaft, zugleich Kreis 8 der D. St., umfassend die nationalen und klerikalen Studentenverbände, die Sozialistische Studentenschaft, zugleich Kreis 6 der Sozialistischen Studentenschaft Deutschlands und Oesterreichs, die Deutsch-demokratische Hochschulvereinigung und die „Judäa", die im jüdischen Hochschulausschuß vereinigten Studentenverbände. Die österreichische „Deutsche Studentenschaft", die seit ihrem Bestehen auf rassischer Grundlage aufgebaut ist und seit jeher Mitglied der D. St. war, umfaßt den größten Teil der österreichischen Studenten. Es dürfte noch allgemein in Erinnerung sein, daß dieser satzungsmäßige Aufbau der Wiener D. St. einer der Hauptgründe für den Erlaß des neuen preußischen Studentenrechts durch den damaligen Kultusminister Becker gewesen ist, heißt es doch in 8 1 'Absatz 3 der neuen Verordnung ausdrücklich: „Die Studentenschaft kann sich mit Organisationen, die an anderen deutschen Hochschulen bestehen, vereinigen, sofern diese Organisationen alle Reichs- und auslandsdeutschen Studenten umfassen und sofern die Satzungen solcher Gesamtvereinigungen nicht

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