KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 9 (November 1930)
- Date
- 1930-11-01
- Page
- Seite 146 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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146 K. C.-Blätter Nachr.-Lef» und des Llnlerrichtswesens, der Wohlfahrt und Jugendfürsorge, der Krankenpflege und des Beerdigungswesens, muß damit gerechnet werden, daß die Bestrebungen verstärkt einsetzen, die Gemeindeinstitutionen zum Mitträger national-jüdischer Propaganda zu machen. Unsere Kartellbrüder werden zu vielen Fragen, die die Gemeinde 'angehen, grundverschiedener Meinung sein, aber klar besteht die Verpflichtung, in diesen Wahlen die Auffassung des K C. zum Ausdruck zu bringen und sei es auch nur durch die Verpflichtung zur Abgabe der Stimme. Niemand hat ein Recht, mit der künftigen Arbeit und Leistung seiner Gemeinde unzufrieden zu sein, der nicht nach seinem Können seinen Einfluß ausgeübt hat, um die Dinge so zu gestalten, wie er es nach seiner Aeberzeugung im Interesse des deutschen Judentums für richtig hält. Mögen auch viele es bedauern, daß innerjüdische Gegensätze in den Gemeinden einen allzu starken Ausdruck erfahren, so muß diese Tatsache, selbst wenn man sie bedauert, hingenommen und erkannt werden, daß ein Beiseite stehen diese Gegensätze nicht beseitigt, sondern einen Verzicht auf die eigene Mitwirkung an der Zukunft bedeutet. 30. November 1930 — Wahltag 6.145 — Der Boykott in der Rechtsprechung 6 146 — Wo bleibt der Leitfaden für die Fuchsenstunden 6.148 — Unter fremdem Gesetz 6.15o — Braun an die Studenten S. 152 — Intensivierung der Arbeit des R. I. F. S. 153 — Das alte Lied S. 153 — Ein Führer im Kampfe gegen den Antisemitismus aestorben 6. 154 — Verbandsnachrichten S. 154 — Medizinischer Stellennachweis S. 155 — Bücher- und Blätterschau S. 155. Dev Boykott in der Rechtsprechung. Von Referendar Dr. Alfred Juda (Sprev.) In den politisch bewegten letzten Jahren hat sich, wie allgemein bekannt, der Boykott als politisches und wirtschaftliches Zwangsmittel immer steigender Beliebtheit erfreut. Gerade die Juden haben besonders die Gefährlichkeit dieser Waffe gespürt und erfahren ihre Wirkung immer wieder. Im Sprachgebrauch gehen die Ausdrücke Boykott, Streik, Aussperrung und Verruf dauernd durcheinander. Wesentliches Merkmal der Begriffe „Boykott" ist, daß bei ihm drei Parteien handelnd und leidend erscheinen: 1. Die Verrufer, das sind diejenigen, die zum Boykott auffordern, 2. Die Bohkottierer, die das Boykottgebot ausführen, und 3. Die Boykottierten, die Opfer. Danach ist Boykott der auf eine Aufforderung hin erfolgte Abbruch persönlicher oder wirtschaftlicher Beziehungen zu Anderen zum Zwecke der Schädigung. „Verruf" ist die Handlung der Verrufserklärer, die Arsache des Boykotts, er ist die Aufforderung des Boykotts. Der Boykott war schon im Mittelalter eine beliebte Kampfesweise. Der Name stammt von einem irischen Pachtaufseher namens Charles Cunningham Boykott, der derart rigoros die Untergebenen seines Pachtherren ausnutzte, daß diese sich zufammenschlossen und die Abgaben verweigerten. Nicht einmal Regierungshilfe konnte Boykott retten, er mußte auswandern. Infolge der strafferen gewerkschaftlichen und parteimäßigen Organisation macht sich heute der Boykott in viel schädigenderer Weise bemerkbar. Besonders in kleinen Städten und auf dem Lande führt er, wie bekannt, oft zur wirtschaftlichen Vernichtung der Boykottierten. Hauptsächlich kommt der Boykott auf politischem Gebiet