KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 4-5 (Mai 1930)
- Date
- 1930-05-01
- Page
- Seite 73 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nachr.-Left K. C.-Blätter 73 schon ist gerade das, was, wie Werner Lohn sagt, vermieden werden müsse, eingetroffen, der Vorwurf, der Verband treibe einseitige Interessenpolitik; nicht derart, daß er Interessenpolitik in jüdisch-politischem Sinne treibt, sondern allzu einseitig in seiner Zielsetzung geworden ist. Da ich weiß, daß ich damit an den Grundfesten des Verbandes rüttele, möchte ich nicht versäumen, trotzdem den Leitern des Verbandes einen Vorschlag für ihre diesbezügliche Tätigkeit zu machen. Wäre es nicht möglich, den Verband in der Richtung zu organisieren, daß er eine Art „Jüdische Gewerkschaft" darstellt, die ihren Mitgliedern eine Arbeitsmarktorientierung gäbe in dem - Sinne, daß z. B. der jüdische Ingenieur auf neue Arbeitsgebiete hingewiesen wird, die ihm Gelegenheit zur Betätigung geben, oder daß durch Bekanntgabe ausgesprochen judenfeindlicher Firmen dem jüdischen Ingenieur manche Enttäuschung und Zeit erspart bliebe? Zu diesem Zweck müßte der Verband in erster Linie aus angestellten jüdischen Ingenieuren bestehen und nicht, wie es bei seinem heutigen Mitgliederbestand der Fall ist, nichts weiter als eine Sammelstelle jüdischer stellungsloser Naturwissenschaftler sei. Insbesondere sollte die Leitung des Verbandes in den Händen erfahrener und vor allem in der Praxis stehender Männer liegen. Wie es mir scheint, ist die Arbeit der technischen Berufsgruppe des K.C. in Berlin bisher weit produktiver gewesen als die des bereits länger als ein Jahr existierenden Ingenieurverbandes. In der technischen Berufsgruppe des K. C. wurde dem Zuhörer manche Anregung gegeben und allerlei Interessantes geboten. Sollte der Ingenieurverband vielleicht im K. C. zur Schule gehen müssen!? Das Arbeitsgebiet eines aus wissenschaftlich geschulten Mitgliedern gebildeten Verbandes kann sich nicht in einem so unwissenschaftlichen Ziel wie dem der Arbeitsvermittlung allein erschöpfen. Zulaffirngssperre im akademischen Beruf. Die erfreuliche Gelegenheit, in den K. C.- Blättern auch einmal brennende Standesfragen diskutieren zu dürfen, möge eine kurze Replik auf die Ausführungen Leinz Goldschmidts im Mai- Lest rechtfertigen. Den Befürwortern des numeru8 cIau8U8 in der Anwaltschaft kann m. E. nur daran gelegen sein, die Sperre möglichst bald durchzuführen. Dann wird man aber sich nicht darauf beschränken, vor dem Studium zu warnen — diesen Zweck der öffentlichen Diskussion habe ich in meinen ersten Ausführungen ebenfalls bejaht, — sondern wird irgendwo bei den Zurastudenten und Referendaren die Wand errichten muffen; damit ergibt sich aber die unbillige Lärte, die auch G. vermieden sehen möchte. G. widerspricht sich selbst, wenn er als Endziel die Aufrechterhaltung der Integrität des Anwaltstandes ansieht, die wirtschaftliche Rot aber für die Lockerung der Standesanschauungen verantwortlich macht. Materielle Lage und Standesmoral sind nur bedingt funktionell gebunden. In dem letzten Fall Neumond und in den Breslauer Fällen handelt es sich durchaus nicht nur um Persönlichkeiten, deren wirtschaftliche Notlage sie zu strafbaren Landlungen verleitete. Zumindest ist nicht der Beweis erbracht, daß die materielle Lage des Anwaltstandes allein der Grund für gewisse Demoralisierungserscheinungen ist. Der Zusammenhang ist nicht zu leugnen. Vor allem aber dreht es sich bei dem numeru8 c!au8U8 um einen Kampf ums Brot. Daß hier der Ausgangspunkt liegt, gibt auch G. zu. Deshalb ist hier der Lebel anzusetzen. Der numeru8 ewu8U8 ist nicht das geeignete Mittel, der Not zu steuern. Ich glaube doch, daß die Zeit zur Aenderung des Zustandes beitragen wird. Das ist keine „Zukunftsmusik", wie G. meint, sondern vielmehr ein Gesichtspunkt, der vor einer gesetzlichen Regelung auf Grund einer schlechten Konjunktur im Augenblick im Interesse einer ruhigen Entwicklung der Rechtspflege warnen muß. Soll nach Bedarf die Sperre aufgehoben oder wieder verhängt werden können? Man soll nicht immer die ganze Frage unter großstädtischen Gesichtspunkten behandeln. Im Lande bietet sich noch sehr wohl Gelegenheit, besonders für jüdische Anwälte, sich eine Existenz zu schaffen. Wo der Versuch gemacht wurde, ist er fast stets von Erfolg gewesen. Deshalb keine Sperre, sondern freier Wettbewerb! Allerdings gehört zu dem gezeigten Wege: Anpassungsfähigkeit! Ref. W. S. Matzdorff, (Reo-Frrb., Sprev.).