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KC-Blätter · 1930-04-01 · Heft 3 (April 1930) · p. Seite 47

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Journal
KC-Blätter
Volume
1930
Issue
Heft 3 (April 1930)
Date
1930-04-01
Page
Seite 47 (sequence 11)
Language
German
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Nachr.-Lest K. C.-Blätter 47 KkcräsmMs und öligem« notfiricfiien Wenn zwei dasselbe tun« In der „Deutschen Corpszeitung" vom März 1930 wehrt sich Lerr Referendar Koch dagegen, daß in einer Plauderei der „Frankfurter Zeitung" die Korps als Berufsvermittlungen für ihre Mitglieder hingestellt werden. Er bekämpft die weit verbreitete Ansicht, man werde nur darum Corpsstudent, um Konnexionen zu erlangen, und macht zu der Tatsache, daß schließlich bundesbrüderliche Beziehungen zuweilen auch nicht direkt Schaden stiften, folgende Anmerkung: „Die Fürsorge der im Leben stehenden Corpsbrüder für die jungen und für ihr Fortkommen ist doch Ausfluß derCorpsbrüderlichkeitundnichtSelbstzweck des Aktivwerdens." So weit so gut. Nun aber heftet an diese Ausführungen die Schriftleitung folgendes Nachwort an: „Mir empfehlen übrigens der„Frankfurter Ztg." die Lektüre des Nachrichtenheftes der K. C.° Blätter vom - Februar 1930, wo auf Seite 12 ff eine ganz genaue Anleitung gegeben ist, wie beim K. C. „die Beziehungen" auszunutzen sind!" Die „Einleitung, Beziehungen aus* zunutzen" ist in Wirklichkeit ein Bericht über die Sitzung der Technischen Berufsgruppe im Provinzialverband Brandenburgischer K. C. er. In dieser Sitzung sind u. a. die Fragen behandelt worden, wieweit der K. C. er dem K. C. er beruflich nützen kann, der K. C.-Ingenieur z. B. dem K. C.-Mediziner, und der Jurist dem Techniker usw. Eine Unterstützung also, die gerade in den technischen Berufen angesichts des Wirtschaftsantisemitismus zur Selbsthilfe, zur Lebensnotwendigkeit wird, soll so diskreditiert werden zum Stellenschacher, sofern sie bei anderen Verbänden gepflegt wird Innerhalb des S. C. wird mit Reckt anerkannt, daß es sich um die selbstverständliche Betätigung bundesbrüderlicher Gesinnung handelt, wenn der Stärkere dem Schwächeren Hilst. Wir brauchen uns wegen dieser unserer §)ilfstätigkeit — der wir sogar einen recht starken Auftrieb wünschen — absolut nicht zu rechtfertigen. Es genügt, wenn wir uns einfach aus die Argumente des Artikelschreibers der „Deutschen Corpszeitung" berufen. Das gleiche gilt für uns, und es kehrt sich gegen den Betreffenden selber, der dem anderen nicht zugesteht, was er selber als eigenes Recht behauptet. Die „Deutsche Corpszeitung tut weder sich noch den von ihr vertretenen Idealen Ehre an, wenn sie mit solchen Doppelzüngigkeiten arbeitet. Überhaupt ist es nicht sehr mannhaft gehandelt, in einer Frage des eignen Verbandes plötzlich aus der Front zu brechen und auf andere Verhältnisse überzuspringen. Bemerkenswert ist auch die Art, in der die „Frankfurter Zeitung" gewissermaßen in die Schranken gewiesen, und belehrt wird, sich doch erst einmal in unserem Lager ümzutun, ehe sie andere Verbände angreife. Die „Deutsche Corpszeitung" weiß zwar recht gut, daß die „Frankfurter Zeitung" mit unserem Verband nichts zu schaffen hat. Trotzdem kann man aber wenigstens so tun, als bestehe zwischen beiden ein Zusammenhang. Denn das Schlagwort von der verjudeten Demokratenpresse ist doch noch nicht tot. Oder irren wir uns da? Aeber das Fechten iw neuen Strafrecht. Von Claus Halber st aedter (Rhen.-Sil., Sax.-Bav.) Nachstehende Ausführungen geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder. D. R. Die Frage nach der Existenzberechtigung unseres Verbandes ist nicht zuletzt von der Frage der Satisfaktion sowie der Schlägermensur abhängig. Es steht fest, baß die Satisfaktion, die eines der Grundprinzipien des K. C. ist, sowie die Schlägermensur im Widerspruch mit dem zurzeit geltenden Strafrech, stehen. Der amtliche Entwurf zu einem allgemeinen deutschen Strafgesetzbuch von 1927 enthält den Zweikampf regelnde Bestimmungen, die sich z. T. erheblich von den zurzeit geltenden unterscherden. Es ist daher interessant, zu untersuchen, inwiefern unser Fechten nach dem letzten amtlichen Entwurf noch im Widerspruch mit

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