KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 3 (April 1930)
- Date
- 1930-04-01
- Page
- Seite 41 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nachr.-Lest K. C.-Blätter 41 und der K. C.-Freundschaft, die die hanseatischen K. C.er vereint. Dieser Zusammenhalt gibt dem Landesverband das Recht und die Pflicht, den sehr großen Schwierigkeiten zu trotzen und den Neuaufbau zunächst eines Stammtisches zu versuchen. Hamburg würde nicht die schlechteste Wirkungsstätte für eine neue K. E.-Verbindung sein. Möge die Verlegung des Altherrentages nach Hamburg ein Ausdruck des Willens des gesamten K. C. sein, die Neuentwicklung einer Hamburger Verbindung energisch zu fördern. Hamburg kann seinerseits demK. C. vieles geben. Hamburg, das Tor der Welt! Hamburg erfüllt eine Mission als Mittler zwischen Heimat und Fremde, Inland und Ausland. Diese Mission, die mit den materiellen hohe kulturelle Güter vermittelt, duldet keine Enge, sie ist erfüllt von der Vorstellung, daß das Meer die Völker vereint, nicht trennt. Mit jugendlicher Energie hat Hamburg alsbald nach dem Kriege die Mauern um Deutschland herum niederzureißen begonnen, hat es aus dem Nichts wieder eine Stadt des Welthandels und der Weltverständigung geschaffen, aber auch eine Stadt der Verständigung mit der deutschen Gegenwart. Dieser Geist, der Hamburg beseelt, macht es auch besonders geeignet zum Tagungsort des K. C. Weiter Blick in die Welt, weiter Blick in Gegenwart und Zukunft sollen den Altherrentag erfüllen. Umschau. Die Dresdener Studentenschaft hatte in einer Abstimmung bekanntlich sich gegen ein Verbleiben in der D. St. ausgesprochen. Maßgebend war, wie wir damals bereits vermuteten, wohl im wesentlichen der Wunsch, die staatliche Anerkennung zu retten. Beide Fragen waren auch von den Behörden zur Alternative zusammengefaßt worden. Die „Deutsche Akademikerzeitung" bringt nun eine D. St.-Meldung, derzufolge die Dresdener Studentenschaft, „die Frage der staatlichen Anerkennung bejaht" habe. Bei dieser Meldung fällt also die Tatsache, daß die Abstimmung sich immerhin auch gegen den Verbleib in der D. St. erklärt hatte, unter den Tisch. Es sei ausdrücklich nochmals auf diese Tatsache hingewiesen, einmal der Wahrheit zuliebe, und ferner. weil die anschließende weitere Stellungnahme der Dresdener Studentenschaft nur so in ihrer grotesken Doppelseitigst erkannt werden kann. In einer neuerlichen Vollversammlung haben die Dresdener nämlich festgestellt, daß man — trotz der Abstimmungsalternative — die staatliche Anerkennung ruhig neben der Mitgliedschaft in der D. St. behalten könne. Demzufolge haben sie den Antrag, auf Grund des Abstimmungsergebnisses die Mitgliedschaft in der D. St. zu kündigen, mit 675 gegen 353 Stimmen abgelehnt. Das Problem ist also restlos gelöst, indem man es als nicht mehr vorhanden erklärt. Allerdings erinnert dies an das Gebaren von Kindern, die, damit sie nicht der schwarze Mann bemerkt, die Augen schließen. Es liegt uns aber ganz fern, das Verhalten der Dresdener Studenten als kindisch zu bezeichnen. Die Frage, ob ein akademischer Verband politisch sein darf oder nicht, ist nicht mit einem bedenkenlosen Ja zu beantworten. Unwillkürlich drängt sich der Zweifel vor, ob man auf solche Weise nicht einen Verband irgendwelchen politischen Parteien ausliefern könnte, was schon mit Rücksicht auf das unterschiedliche Parteibekenntnis seiner einzelnen Mitglieder m verwerfen wäre. Es müßte allerdings gelingen, unbelastet von Parteibindungen politische Aufgaben zu erfüllen. Einem akademischen Verband soll ja doch die Pflege des Staatsgedankens besonders am Herzen liegen, und das bedeutet eigentlich nichts anderes als die Uebersetzung des griechischen Wortes „Politik" ins Deutsche. Es gibt zudem Situationen, wo die Erfüllung des Verbandszweckes geradezu den Gebrauch politischer Mittel verlangt. In der Zeitschrift eines anderen akademisch-konsesionellen Verbandes, nämlich in den „Wingolfs-Blättern" findet sich in Folge 3 eine Abhandlung über diese Frage, die auch uns zur Anregung dienen kann. „Ein Verband", heißt es, „der auf weltanschaulicher Grundlage beruht, kann — genau wie der einzelne Mensch — gar nicht „unpolitisch" sein. Der Staatsbürger, der