KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 2 (März 1930)
- Date
- 1930-03-01
- Page
- Seite 22 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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22 K. C.-Blätter Nachr.-Lest Führer einer politischen Gruppe die Korporationsarbeit für lebenswichtig hält. Trotzdem erlebt man eine auffallende Bevorzugung der politischen Gruppen. Weshalb eigentlich? Man hat früher die Entpolitisierung der Lochschulen gefordert. Man tut dies auch heute. Verkennt man, daß Lochschulpolitik auf den Lochschulen getrieben werden muß? Will man, — wie es zum Schaden der alten Deutschen Studentenschaft (D. St.) geschah, — auch jetzt all diese Fragen in der Tagespresse und durch die Parlamente lösen lassen? Wagt man es nicht, sich auf sich selber zu verlassen? Immer und immer wieder hörte man vom Vater Staat sprechen, der es schon recht machen werde. Läufiger noch klang ähnliches unausgesprochen mit. Man sollte studentische Politik lieber studentisch treiben. Man sollte sich beispielsweise die Tatsache nutzbar machen, daß in den Korporationen Angehörige aller politischen Richtungen vereint sind, die die Gruppen des D. St.-V. miteinander in engere Fühlung bringen und wertvolle Verbindungen auch über den Rahmen des Verbandes hinaus schaffen könnten. Ein Beispiel der letzten Tage hat gezeigt, daß die Studentenschaften von sich aus etwas zustande bringen können. Die Studenten der Friedrichs-Wilhelms - Universität und der landwirtschaftlichen Lochschule in Bonn haben sich zusammengetan und eine „Allgemeine studentische Arbeitsgemeinschaft" geschaffen. Diese will das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Dozenten und Studenten pflegen, an den wirtschaftlichen und Studienfragen, an der Lochschulreform, der politischen Bildung Mitarbeiten, für den großdeutschen Gedanken eintreten. Sie will, was in heutiger Zeit einigermaßen bedenklich erscheint, an der Erhaltung nicht nur, sondern auch der Entwicklung „der bewährten akademischen Privilegien" sich beteiligen. Sie erstrebt eine großdeutsche Koalition und die staatliche Anerkennung. In vielem geht die Zielsetzung über das hinaus, was die preußische Verordnung über die Bildung von Studentenschaften vom 23. September 1927 die sogenannte Becker-Verordnung, in ihrem 8 3 als Zwecke einer Stuk^ntenschast ansieht. Das braucht kein Nachteil zu sein. Aber man fragt sich verwundert, wieso es zunr Beispiel die besondere Aufgabe von Studentenschaften sein soll, den Kamps gegen die Kriegsfchuldlüge, — über dessen Berechtigung an sich kein Wort verloren zu werden braucht, — aufzunehmen. Wenn weiterhin dre Verordnung die Einigung über die Parteien hinaus zur Mitarbeit am kulturellen und wirtschaftlichen Aufbau Deutschlands als Aufgabe von Studentenschaften ansieht, will die Bonner Arbeitsgemeinschaft unter unbedingtem Ausschluß Partei- oder richtungspolitischer Bestrebungen allgemeinvaterländische Fragen bearbeiten. Wer weiß, was alles als allgemein-vaterländisch angesehen werden kann, was frühere Studentenschaften, die doch auch parteipolitische Neutralität zu wahren verpflichtet waren, unter diesen Begriff unterordnen konnten, der empfindet immerhin ein leises Anbehagen. Die vorläufige Satzung der Arbeitsgemeinschaft spricht das Recht zur Mitgliedschaft allen deutschen und den auslanddeutschen Studierenden zu. Sie enthält sich bewußt einer Definition des Begriffes „Auslanddeutscher", regelt nur das Verfahren, in dem diese Eigenschaft festzustellen ist. Auch diese Enthaltsamkeit scheint ein Schönheitsfehler zu sein. Sie ist es wenigstens dann, wenn die endgültige Satzung, die von der zu wählenden Kammer beschlossen werden soll, nicht eine unmißverständliche Erläuterung des Begriffes schafft. Man erinnert sich: die Frage nach dem Auslanddeutschen war eine der Lauptfragen der studentischen Verfassungskämpfe; sie ist im Laufe der Zahre zu einer Prestigefrage für beide der streitenden Teile geworden. Die Bonner Studenten können ein gut Teil zur Einigung aller deutschen Studenten beitragen, wenn sie eine glückliche Lösung finden. Sie haben es leicht dabei, soweit es die Oesterreicher betrifft. Wer ein Großdeutschland erstrebt, eine staatliche Vereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich also, der sollte den Mut finden, alle Oesterreicher zuzulaffen, die die Zulassung verlangen. Mag die Beckersche Verordnung in manchem nicht immer glücklich gefaßt sein, hier schafft sie ein Vorbild: „Österreichische Staatsbürger gelten als Auslanddeutsche, wenn sie sich nicht zu einem fremden Volkstum bekennen". Dem K. C. scheint allerdings wünschenswert, daß auch der weitere Satz der Verordnung in der Bonner Satzung Aufnahme findet: „Auslanddeutsche Studenten sind alle außer-