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KC-Blätter · 1930-01-01 · Heft 1 (Januar 1930) · p. Seite 4

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Journal
KC-Blätter
Volume
1930
Issue
Heft 1 (Januar 1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 4 (sequence 5)
Language
German
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4 K. C.-Blätter Nachr.-Left der Untersuchungsführung unseren Zweifel rechtfertigen. Ohne in die Kompetenzen des österreichischen Justizministeriums einfallen zu wollen, das sich um diese Fragen vor allem zu kümmern hätte (— ob es das schon getan hat? —), haben doch auch wir ein gewisses Recht der Kritik, denn es handelt sich um Angelegenheiten der Gerechtigkeit und Menschlichkeit. Es wirft ein böses Licht auf die Unparteilichkeit der Geschworenen, wenn man unwidersprochen hört, daß die ländlichen Kreise, denen sie entstammten, von leidenschaftlicher Animosität gegen den landfremden Juden beseelt waren, wenn ihnen jener Pfarrer aus dem Herzen sprach, der von öffentlicher Kanzel herab gegen die ins Land gedrungene Todsünde wetterte, wenn Aeußerungen wie die, man müsse es dem Juden schon besorgen, die Volksmeinung spiegelten. Wie ekel ist dabei die Heuchelei, die einerseits von Mitleid mit dem ermordeten Juden Halsmann sen. durchtränkt ist, andererseits von Haß gegen den vermeinten Mörder, den Juden Halsmann junior. Weil das Mitleid mit dem tragisch umgekommenen Vater ja nur akzessorisch ist dem vorgefaßten Hasse gegen den Sohn, darum ist diese Unaufrichtigkeit so besonders widerwärtig. Ist derartiges nicht bedenklich in besorgniserregendermMaße? Muß man nicht befürchten, daß Leute, die aus diesen Kreisen zum Richteramt berufen werden, selbst bei ehrlichstem Wollen ein ungünstiges Urteil in jedem Falle produzieren müssen, weil sich vielleicht unbemerkt ihr Blickfeld gefärbt hat in einer Schattierung, die ihrer Grundeinstellung entspricht? Und darum wird es mit immer schreckhafterer Gewißheit klar, daß die vielen technischen Unzulänglichkeiten der Untersuchung — Auslassung von Spuren, sonderbare Würdigung von Gutachten und vieles andere, auf das wir nicht des einzelnen hier eingehen können — am Ende wirklich das Bild der Rechtsfindung verdunkelt haben und ein falsches Ergebnis bewirkt haben. Ein weiteres Symptom dafür, an welchen Krankheiten diese Prozeßgeschichte litt, ist das höchst peinliche Versehen des Gerichtsvorsitzenden, der vergaß, die Geschworenen darauf hinzuweisen, daß bei Zweifel an der Schuld Freispruch eintreten könne. Tolstoi hat einen ähnlichen Fall in seiner „Auferstehung" geschildert. Run ist er harte Wirklichst geworden, und wie ein Felsblock muß es auf dem Gewissen aller Rechtsbemühten lasten, zu denken, daß vielleicht durch diesen einen Umstand die Wahrheit in ihr Gegenteil verkehrt wurdet Es geschah aber nun auch das Erschütterndste» das, was für sich allein schon den Glauben an die Integrität des Innsbrucker Rechtsverfahrens nehmen muß: Das Gericht hat in der Tat gezweifett, ob Halsmann schuldig sei. Es hat nur einen gewissen Prozentsatz des Schuldglaubens aufgebracht. Statt nun diese Ungewißheit nach selbstverständlicher althergebrachter Regel zugunsten des Freispruchs wirken zu lassen, hat es die Abrechnung mit der Ungewißheit auf das Konto des Strafmaßes übertragen. Da man nur zu einem Teil an die Schuld des Angeklagten glaubte» so strafte man ihn nur zu einem Teil? Die Minderung wäre berechtigt, 'wenn die Teilung nicht im Glauben der Richter sich gefunden hätte, sondern im Tun des Angeklagten. Hier aber hat man ihm die ganze Schuld zugetraut. Also wäre er entweder in vorrer Schärfe zu bestrafen — oder aber freizusprechen gewesen. Durch dieses Vorgehen haben die Richter ihrem Urteil die Todeswunde geschlagen, und allein aus diesem Grunde darf, ja muß man sagen, der Spruch von Innsbruck ist nicht mehr heilig geprägte Form des Rechtsgedankens» sondern ähnelt einem verstohlenen Handel mit dem Rechtsgewissen. Darum, und nur darum, sollen alle Hilfsmittel erprobt werden, um auch jietzt noch die Bemühung um die Ermittlung der Wahrheit fortzusetzen, denn das bisher Erreichte scheucht das Gewissen der Kulturwelt in Unruhe empor. Furchtbares Schicksal, wenn der Tiroler Schuldspruch einen Unschuldigen getroffen hätte. Grausames Geschick nicht zuletzt auch für das Land selber, wenn es sich erweist, daß Kräfte in ihm treiben, die seine Rechtssicherheit bedrohen. Es wird bitter heimkommen allen denen, die in dem schwergeprüften Bruderland der Wahrheit die Hand an der Kehle halten. R. H.

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