KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 3 (September 1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 59 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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K. C.-Blätter 59 lichkeit an Uns, vorzustehen sich immer bemüht habe, daß er ferner einer der ersten gewesen sehe, der sich neben seinen Kindern um ein Creditiv beworben habe, um zu Unsere Armeen Lieferungen zu übernehmen und daß er die im Jahre 1793 kontraktmäßig übernommene Militär-Naturalien-Spedition von Radolfszell bis Waldshut und Rhein» selben bis jetzt ohne mindeste jemals vorgekommene Beschwerde mit größtem Fleiß, Eifer und Mühe besorge, wobei er die Spedition derselben mit großer Mühe und Kosten von Radolfszell zu Wasser über Schaffhausen bis Waldshut und Rheinfelden ausfindig gemacht und in sehr guten Stand gesetzt, dadurch aber Unfern Aerarium eine ansehnliche Ersparnis zuwege gebracht habe, wie er es dann auch bei der durch schlechte Wege gehinderten und äußerst kostspielig gewordenen Zufuhr in dortigen Gegenden durch seine Tätigkeit und unermüdeten Fleiß dahin gebracht habe, daß andere Magazinen mehrmalen von seiner Station ausgeholfen worden sehe." Levi oblag also weniger der Ankauf von Heeresgut. Seine Aufgabe war, die nötigsten Bedürfnisse an die marschierende Truppe heranzubringen. Er war somit Fuhrunternehmer großen Stils, der erste jüdische Spediteur, der sich in der Geschichte der badischen Juden Nachweisen läßt. Besonders bemerkenswert ist, und das wird ihm ja auch in seinem Bestallungsdiplom als besonderes Verdienst angerechnet, daß Levi für seine Transporte von Radolfszell nach Waldshut und Rheinfelden den billigeren Wasserweg erstmals benutzte. Wie er die Schwierigkeiten, die der Rheinfall bei Schafshausen heute noch der Schiffahrt bereitet, überwand, ist leider nicht angegeben. Der Hofsaktortitel, der Michael Levi, wie aus dem Diplom hervorgeht, auf persönliches Nachsuchen verliehen wurde, war nicht allein eine Ehrung seines Trägers. Er räumte vielmehr dem Inhaber Vorrechte ein, die in jener Zeit, wo für gewöhnliche Juden noch mancherlei unangenehme Mißhelligkeiten im Handel und Wandel bestanden, von größter Bedeutung waren. Das Diplom besagt hierüber: „Wenn Wir nun dessen gehorsamste Bitte angesehen und dabei mildest erwogen haben, daß er, Michael Levi, in seinem bisher betätigten löblichen Wandel uns alleruntertänigsten Diensteifer Zeit Lebens beständig fortzufahren des alleruntertänigsten Erbietens sehe, also haben Wir ihn nicht nur zu Unserem Kaiserlichen Hoffaktor hiermit dergestalt allergnädigst an- und ausgenommen, daß er unser Kaiserlicher Hoffaktor setze, gegen Uns männiglich sich also nennen und schreiben möge und von jedermänniglich dafür erkannt und geachtet werden solle, sondern ihm auch verstattet, daß er wie andere Unsere Kaiserlichen Kosfaktoren bei seinen Reisen und Verrichtungen eines ohnehin sonst unerlaubten Gewehrs, als Degen und Pistolen gebrauchen, auch mit seinem bei sich habenden Weib, Kindern und benötigten Bedienten, im heil, römischen Reich aller Orten, zu Wasser und zu Land, bei Vorzeigung dieses Patents oder dessen glaubwürdige Abschrift sicher und ohne Geleit, auch von allem Leibzoll, Maut und Aufschlag, oder andern seinen Glaübensverwandte» abgefordert werdenden Gebühren befreit und unaufgehalten passieren und repassieren möge." Deshalb wird allen Untertanen des römischen Reiches insbesondere den Zoll- und Mautämtern „ernst und vestiglich" ge-