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KC-Blätter · 1930-09-01 · Heft 3 (September 1930) · p. Seite 46

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Journal
KC-Blätter
Volume
1930
Issue
Heft 3 (September 1930)
Date
1930-09-01
Page
Seite 46 (sequence 4)
Language
German
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46 K. C.-Blätter Wicklung als Politiker, im Rahmen der allgemeinen deutschen wie der engeren deutsch-jüdischen Sphäre, wäre ausschließlich oder auch nur überwiegend bestimmt gewesen durch die Tatsache, daß er als junger Student in unsere Reihen trat. Und doch hat die Betonung der besonderen Pflicht des jüdischen Studenten, für seine angegriffene Ehre selbst einzutreten und jede Beeinträchtigung der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung des deutsch-jüdischen Glaubens zurückzuweisen, wie sie in den ältesten K. C.-Derbindungen zuerst stattfand, gerade auf einen Charakter wie Ludwig Haas, einen geborenen Kämpfer für den Gedanken des Rechtes, anziehend und zugleich anregend wirken müssen. Als Ludwig Haas im Herbst 1894 in „Brusel" — anders hörte man ihn die Stadt, in der er ausgewachsen war, kaum nennen — das Gymnasium absolviert hatte und als Einjährig-Freiwilliger beim Heidelberger Bataillon des 2. Badischen Grenadier-Regiments Nr. 110 eingetreten war, meldete er sich ohne weiteres bei uns aktiv. Im Heidelberger Bataillon konnte „traditionsgemäß" kein jüdischer Einjähriger, es sei denn, daß er als Mediziner sein aktives Halbjahr diente, auch nur zum Gefreiten befördert werden. Haas, der nicht bloß, wie es in einem ausgezeichneten Nekrolog heißt, in seinem Wesen viel Soldatisches hatte, sondern auch äußerlich ein ausgezeichneter Soldat war, war „selbstverständlich" auch nicht Gefreiter geworden, als er am 30. September 1893 abging. Aber am 1. Oktober morgens schickte er seinem Hauptmann einen Bundesbruder, um wegen seiner offenkundigen Zurücksetzung Rechenschaft zu fordern, nicht um seinetwillen, sondern weil ihm schweigendes Ertragen des Anrechts selbst Anrecht gegenüber den in ihrem Recht gekränkten jüdischen Soldaten erschien. Der Herr Hauptman „wich" unter Beteuerung seiner Wertschätzung Haas gegenüber „aus", aber einige Monate später erschien eine Verordnung, die Herausforderungen und ähnliche Handlungen ehemaligen Vorgesetzten gegenüber, die innerhalb eines Jahres nach der Entlassung aus dem Heeresdienst im Anschluß an Vorgänge während der Dienstzeit stattfänden, unter militärgerichtliche Jurisdiktion stellte. Der tatsächliche Hintergrund dieser Verordnung dürste bislang der Oefsentlichkeit unbekannt geblieben sein. .; i Das Sommersemester 1896 sah Haas als ausgezeichneter Präses an der Spitze der Badenia. In Heidelberg inaktiviert, ging er im Winter 1896/97 nach München, wo er die Führung der Licaria übernahm. Von dem Geist, in dem er die K. C.-Bestrebungen verstand, zeugt das Bundeslied der Münchener K. C.-Verbindung: „Recht geht vor Macht", das seiner Feder entstammte. Zum Abschluß seiner Aniversitätsstudien im Sommer 1897 nach seiner Geburtsstadt Freiburg übersiedelte, gründete er dort, immer der Ausbreitung unserer Bestrebungen eifrig zugewandt, sofort die „Friburgia", die fünfte K. C.- Verbindung. Was schon den jungen Studenten auszeichnete, war die temperament- und doch stets maßvolle Art, wie er für seine Ansichten eintrat, sein unverkennbares Streben, auch dem Andersdenkenden gerecht zu werden, seine Auffassung zu prüfen und jeder Diskussion persönliche Schärfe

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