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KC-Blätter · 1930-05-01 · Heft 1 (Mai 1930) · p. Seite 17

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Journal
KC-Blätter
Volume
1930
Issue
Heft 1 (Mai 1930)
Date
1930-05-01
Page
Seite 17 (sequence 17)
Language
German
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K. C.-Blätter 17 wächst, desto mehr werden sich die Standesanschauungen lockern. Diese Schäden treffen aber nicht nur die Anwaltschaft, sondern in viel höherem Maße die Allgemeinheit und die Rechtspflege. Daß der Krise möglicherweise später eine Konjunktur folgt, ist doch für die Gegenwart, in der endlich gehandelt werden muß, Zukunftsmusik. Es ist auch nicht richtig, daß die Ueberbesetzung im Anwaltsberuf durch das natürliche Ausscheiden der älteren Kollegen behoben wird. Wer in den letzten Jahren die Zusammenstellungen im Berliner Anwaltblatt über die Zulassungen zur Anwaltschaft und über die Löschung aus der Liste der Anwälte gesehen hat, weiß, daß ständig doppelt so viel Anwälte neu eintreten, als gelöscht werden. Der numerus clausus wird stets so gehalten sein, daß dem freien Wettbewerb keine Schranke gesetzt ist. Wird z. B. die Zahl der Berliner Anwälte aus 3000 festgesetzt, so dürfte der Wettbewerb keine Einschränkung erfahren, sondern unvermindert sortbestehen. Irgendwelche Maßnahmen zur Hebung der materiellen Lage des Anwaltstandes sind jedoch dringend geboten, besonders in einer Zeit, in der die Zuständigkeit der Amtsgerichte in einem Maße erweitert werden soll, daß 30 Prozent der Landgerichtsprozesse künftig bei den Amtsgerichten verhandelt werden, und in der die bescheidenen Gebühren in Armenfachen zu Trinkgeldern herabgesetzt werden sollen. Die Frage kann in den K. C.-Blättern selbstverständlich nicht ausführlich behandelt werden. Nur kurz sei noch zu den kürzlich in der Tagespresse veröffentlichten Vorschlägen des Amtsgerichtsrats Weinmann Stellung genommen: Weinmann spricht sich gegen den numerus clausus aus, fordert aber den Anwaltszwang für das Verhandeln vor sämtlichen Gerichten und Behörden, also auch Amts- und Arbeitsgerichten. Ich bin der Meinung, daß die Anwaltschaft freudig auf den numerus clausus verzichten würde, wenn diese Vorschläge durchführbar wären. R.-A. Heinz Goldschmidt (Sprev.). II. Der Mediziner: Die Not, die durch die Ueberfüllung aller akademischen Berufe unter den Angehörigen dieser Berufsgattungen täglich wächst, hat alle Organisationen auf den Plan gerufen, um Maßnahmen zu suchen oder zu treffen, die den jungen Abiturienten oder gar den halbfertigen Studenten zur Aufgabe des erwählten Berufes zwingen sollen. Das einfachste Mittel dazu ist natürlich die Berusssperre. Es soll nicht Aufgabe dieses Auffatzes sein, zu erörtern, ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt, ein akademisches Studium zu sperren und ob diese Maßnahmen von Erfolg und Nutzen sein könnten. Kurz erwähnt sei jedoch, daß überfüllte Handwerkszweige zu derartigen Maßnahmen geschritten sind; so besteht zum Beispiel eine Sperre zur Annahme Von Kochlehrlingen; die Friseurinnung verlangt von den eintretenden Lehrlingen eine Kaution, deren Höhe nicht wenige von der Ergreifung dieses Berufes abhält. In den akademischen Berufen befinden wir uns noch in einem Stadium der Erwägung, soweit es sich um die Zulassung zum Beruf

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