KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 2 (März 1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 18 (sequence 12)
- Language
- German
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18 Verfolgung politischer und religiöser Zwecke angesehen hatte, hat der Spruchhof entschieden, „daß die völkische Bewegung einerseits weit über die Parteipolitik hinausgewachsen und zu einer nationalen Sache geworden sei, andererseits nicht die jüdische Religion, sondern die jüdische Rasse betreffe". Die Beschlüsse der Würzburger und Erlanger Studentenschaft werden zwar für satzungswidrig erklärt, doch nur deswegen, weil die Satzung der D. St. eben bestimme, daß jeder deutsche Staatsbürger, welcher Rasse er auch immer angehöre, ausgenommen werden müsse. Eine üble Entscheidung, die sich in ihrer Begründung (Trennung von jüdischer Religion und „jüdischerRasse) selbst völlig in völkischen Doktrinen befangen zeigt; daß die völkische Bewegung keine parteipolitische sei, ist eine Behauptung, die wohl auch von den Nationalsozialisten nicht geglaubt wird. Uebrigens sind auch in München und Karlsruhe von den Nationalsozialisten Anträge auf Einführung des Numerus clausus gestellt worden, die jedoch — wohl mehr aus taktischen, denn aus prinzipiellen Erwägungen — abgelehnt wurden. Auch auf dem letzten Studententag hatten die T.H. München und Brünn Numerus clausus- Anträge gestellt (letztere auf Einführung des Numerus claususfür jüdische Studenten und Dozenten); doch gelang es der Tagungsleitung, eine sachliche Erörterung der Anträge zu vermeiden. Der Kreis VIII (Oesterreich) erklärte ausdrücklich unter lebhaftem Beifall, er habe nur aus rechtlichen Gründen für die Vertagung der Numerus clausus-Anträge gestimmt, in sachlicher Beziehung sei der Kreis VIII geschlossen völkisch gesonnen. Alle diese Ereignisse, das starke Anschwellen der nationalsozialistischen Mandate bei den Studentenschaftswahlen der letzten Zeit (z.B. in Jena und Halle), endlich die Tatsache, daß der bisherige Vorstand nicht wiedergewählt, sondern zum neuen Vorsitzer Hoffmann (Halle) als Vertreter der schärferen Richtung gewählt wurde, beweisen, daß die Radikalisierung der D. St. in letzter Zeit rasche Fortschritte macht. Diese einseitige Politisierung der D. St. kann heute auch von neutraler oder der D. St. wohlwollender Seite nicht mehr bestritten werden. Der Senat der Universität Leipzig erklärte, die Zugehörigkeitzur D. St. müsse als Förderung parteipolitischer Zwecke betrachtet werden..... Die D. St. habe immer mehr Anschluß an die rechtsradikalen Parteien gesucht und gefunden.... Die Hauptaufsätze des Organs der D. St. („Der Student") seien inhaltlich im Sinne der DNVP. eingestellt. Bezeichnend ist ein Langemarckschreiben vom Herbst 1928, in dem die EinzelstudeNtenschaften aufgefordert wurden, am 11. November Feiern zu veranstalten, die im bewußten und ausgesprochenen Gegensatz zu der Feier vom 9. November gestellt werden sollten, der der Revolution des Egoismus gewidmet sei. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein dem letzten Studententag vorliegender, von der Berliner „Allg. Studentenschaft" eingebrachter Antrag (über den allerdings wohlweislich zur Tagesordnung übergegangen wurde), die Reichsregierung zur Freilassung der Fememörder aufzufordern. Selbst der der D. St. sicherlich wohlwollend gesinnte bayerische Kultusminister Goldenberger bemerkt in einem Schreiben an die Senate der bayerischen Hochschulen, „der Eindruck einer parteipolitischen Betätigung der Studentenschaften und ihrer Presseorgane bestehe auch in den Kreisen außerhalb des Landtags. Die Beschlüsse einzelner bayerischer Studentenschaften in letzter Zeit seien geeignet gewesen, diesen Eindruck zu verstärken... Das Ministerium könne dem nicht untätig Zusehen usw." Man sollte meinen, es sei genug Zeit vergangen, um den Fehler, den man mit der Abstimmung Ende 1927 begangen, auch den Unentwegten klar vor Augen treten zu lassen; indessen hat sich an der Stellungnahme der der D. St. angehörigen Einzelstudentenschaften und Verbände im wesentlichen nichts geändert. In der Verbändesitzung vom 11. Nov. 1928 gaben eine Reihe von Korporationsverbänden eine Erklärung des Inhalts ab, „daß jegliche Einwirkung auf die österreichischen Studentenschaften aus dem Reich zwecks Aenderung ihres Aufbaus dem föderativen Grundsatz der Würzburger Verfassung widerspreche." Diese Erklärung war unterzeichnet vom A.S.V.. D.L., D.S., K.S.E.V., . M.R., N. S. E.. R.S.E., R.V.S.V., S.V., V.E., V. D. St., W.S.E., D.W., A.T.B. Auch die Deutsche Burschenschaft faßte auf dem a. o. Burschentag im Februar 29 einen Beschluß, in dem zwar die staatliche Anerkennung der Studentenschaft gefordert, auch die Grundsätze der Würzburger Verfassung anerkannt werden, jedoch eine Aenderung der „Volksdeutschen" Zusammensetzung der D. St. in Oesterreich abgelehnt wird (ähnliche Entschließungen auch vom Berliner Waffenring, vom Vorstand und Hauptausschuß der D. St.). Selbst die Begründung für diesen Standpunkt ist die gleiche geblieben: die Ueberfremdungsgefahr bei den österreichischen Studentenschaften, die das Staatsbürgerprinzip in Oesterreich unanwendbar mache (als ob die preuß. Verordnung vom Jahre 1927 das Staatsbürgerprinzip hätte durchsetzen sollen), ferner die strikte Ablehnung einer Aenderung des „Volksdeutschen" (= völkischen) Aufbaus durch die österreichischen Studentenschaften (an der sie natürlich auch auf