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KC-Blätter · 1929-03-01 · Heft 2 (März 1929) · p. Seite 16

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Journal
KC-Blätter
Volume
1929
Issue
Heft 2 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 16 (sequence 10)
Language
German
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16 bürgerprinzips zwar nicht unbedinlgt befriedigte, aber doch ein für alle Teile annehmbares Kompromiß darstellte. Die österreichische Studentenschaft lehnte eine Regelung in diesem Sinne und damit eine Aenderung ihrer Zusammensetzung ab, nicht so sehr, wie jetzt immer betont wird, weil sie nur so ihre Ausgabe als Hüter des Deutschtums aus vorgeschobenem Posten erfüllen könne, sondern, wie sie selbst erklärten, aus prinzipiellen Gründen, die sie bestimmten, jegliche freiwillige Gemeinschaft mit den Juden abzulehnen. Die preußischen Studentenschaften glaubten, diesen Standpunkt der Oesterreicher decken zu müssen — und hörten aus, als staatlich anerkannte Selbstverwaltungskörper zu existieren. Ueber die Zukunft der „Deutschen Studentenschaft" gab es damals in der Hauptsache zwei Meinungen: eine, die mit einem baldigen Auseinanderbrechen und Zerfall der D. St. rechnete, eine andere, die eine starke Radikalisierung der nunmehr hauptsächlich aus den von allen Schranken befreiten preuß. Freien Studentenschaften zusammengesetzten D. St. erwartete. Man kann heute sagen, daß — bislang! — keine jener Erwartungen zugetroffen ist; die erste nicht, denn die D. St. existiert mit Hilfe der großen Korporationsverbande, wenn auch sachliche Arbeit wohl kaum mehr geleistet wird, aber auch die zweite nicht unbedingt, wenigstens wenn man den bisherigen offiziellen Kurs der D. St. betrachtet (und das wird man aus Gründen der Objektivität tun müssen); über diese Frage wird noch zu sprechen sein. Immerhin, die Aufgabe der staatlichen Anerkennung, die die wesentlichste Vorbedingung für eine fruchtbare Arbeit der Studentenschaften war, um des starren Festhaltens an der völkischen Doktrin willen, das halsstarrige Verfechten eines Standpunktes um des Prinzipes willen in einer Frage, bei der ein Nachgeben praktisch zweifellos nur sehr geringe Auswirkungen hätte haben können — dies alles ist sehr deutsch (im unerwünschten Sinne) und beweist, daß auch die Nachkriegsgeneration noch nicht politisch denken gelernt hat. Es konnte nach der Entscheidung vom Dezember 1927 nicht aüsbleiben, daß auch die anderen deutschen Länder dem Beispiel Preußens folgten. So schlossen sich, wie Schmadel, der bisherige Vorsitzer der D. St. zugibt, „in kurzer Folge fast alle außerpreußischen Hochschulverwaltungen in mehr oder minder ausgeprägter Form dem Vorgehen Preußens an. Die Erfahrungen aus der Abstimmung der preußischen Studentenschaften über die neue Studentenrechts-Verordnung ließen sie es zwar vermeiden, die großdeutsche Frage in den Vordergrund ihrer Begründung zu stellen, sie betonten jedoch durch die Sperrung der Zwangsbeiträge an die zentrale Verwaltung der D. St. ihre Zustimmung zu dem Vorgehen der größten Unterrichtsverwaltung." In Sachsen erklärte das Ministerium in einem Schreiben an die Leipziger Studentenschaft, die Erwartung, es werde möglich sein, die D. St. wieder als politisch neutrale Gesamtvertretung der deutschen Einzelstudentenschaften anzusehen, habe sich nicht erfüllt und werde sich auch in absehbarer Zeit nicht erfüllen. Wenn die Absttmmung (die über die Frage des Austritts der Leipziger Studentenschaft aus der D. St. stattfinden sollte) sich für den Verbleib in der D. St. ausspreche, müsse das Ministerium die der Leipziger Studentenschaft als verfassungsmäßiges Glied der Hochschule gewährte staatliche Anerkennung zurückziehen. Die Abstimmung ergab zwar eine Mehrheit für das Verbleiben der Leipziger Studentenschaft in der D. St., doch wurde diese Entscheidung vom Rektor beanstandet. Es blieb bei dem auf Austritt lautenden Beschluß des Asta. Der Senat der Leipziger Universität bestätigte die Verfügung des Rektors mit einer Begründung, in der die einseitige Politisierung, der D. St. charakterisiert wurde; Leipzig ist also endgültig aus der D. St. ausgeschieden. Hamburg hat bereits 1928 die amtliche Erhebung von Beiträgen unterbunden, da die D.St. in ihrer jetzigen Zusammensetzung nicht mehr als einheitliche Dachorganisation angesehen werden könne. Ein Gesetzentwurf des Senats, wonach die Zugehörigkeit zur Studentenschaft mindestens den Studierenden reichsdeutscher, deutschösterreichischer und Danziger Staatsangehörigkeit, ferner den vom Rektor anerkannten Studierenden ohne Unterschied der Rasse und des Bekenntnisses zu gewähren ist, im übrigen die hamburgische Studentenschaft sich nur mit studentischen Organisationen an deutschen Hochschulen zusammenschließen darf, deren Satzungen mit denen der hamburgischen Universität übereinstimmen, wurde von der Bürgerschaft angenommen. Hamburg ist damit ebenfalls aus der D. St. ausgeschieden. In Baden hat die D. St. bereits seit Juli 1928 nicht mehr das Recht, die badischen Studentenschaften zu vertreten und von ihnen Beiträge einzuziehen. In Mecklenburg-Schwerin sind ebenfalls die Beiträge für die D.St. gesperrt, die Rostocker Studentenschaft ist aus der D.St. ausgeschieden. In Hessen steht eine der preußischen ähnlichen Lösung bevor; in Braunschweig und Thüringen ist die Abführung von Zwangsbeiträgen an die -D.St. untersagt. Zwangsbeiträge werden nur noch in Bayern und Württemberg erhoben. Auch hier beginnt es aber, wie die letzten Debatten im Bayerischen Landtag

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