KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 1 (Januar 1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 12)
- Language
- German
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10 nicht erfaßbar sind, sei einmal überhaupt abgesehen. Sicher ist, daß ein wesentlicher Teil der jüdischen Studierenden, nämlich die Mitglieder paritätischer Verbände, nicht mittun kann; deshalb nicht, weil er eine Spaltung ihrer Korporationen in zwei, verschieden zu behandelnde Gruppen nicht dulden kann. Man stelle sich z. B. eine persönliche Streitigkeit vor, an der aus seiten einer paritätischen Verbindung ein Jude und ein Nichtjude, auf der anderen Seite ein Jude beteiligt ist. Der Nichtjude würde den jüdischen Beleidiger nach allgemeinen Regeln behandeln, also fordern, oder, wenn er Duellgegner ist, ohrfeigen oder sonstwie sich Genugtuung verschaffen, der Jude müßte zum jüdischen Ehrengericht gehen. Kein Bund, er sei geartet, wie immer er wolle, kann das zulassen, und so ist schon der ganze Plan gescheitert. Aber abgesehen davon: War es vor Zeiten vielleicht noch üblich, alle möglichen Bagatellen als schwere Beleidigungen aufzufassen und mit dem Säbel auszutragen — heute ist dem längst nicht mehr so. Jedes vor einer Säbelpartie steigende Ehrengericht muß einen ins einzelne gehenden ernsthaften Versöhnungsversuch machen; scheitert dieser, dann muß es gewissenhaft prüfen, ob die Schwere der Beleidigung die Forderung rechtfertigt. Diese Aufgaben pflegen die Ehrengerichte ernst zu nehmen. Das kann nicht nur aus eigener Erfahrung gesagt werden, es ergibt sich auch aus der amtlichen Begründung zum § 243 des Entwurfs eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1925, wo die Ehrengerichte als ein wirksames Mittel zur Verhinderung von Zweikämpsen bezeichnet werden. Liegt aber einmal keine Läpperei vor, sondern eine ernsthafte Beleidigung, so kann derjenige, dem der Begriff der Satisfaktion mit der Waffe überhaupt etwas sagt, keine Grenzen ziehen zwischen Juden und Nichtjuden. Er täte dann — in eigenartiger Umkehr allerdings — dasselbe, was heute den völkischen Satisfaktionsverweigerern vorzuwerfen ist: Sind sich diese zu schade, um mit den „minderwertigen" Juden die Klingen zu kreuzen, so ist der Jude (der gegen Juden die Satisfaktion ausschließt) entschlossen, nicht seinem Glaubensgenossen, wohl aber dem Nichtjuden, gar dem Antisemiten gegenüber sein Blut für sein Wort zu setzen. Verliert bei solcher Formulierung die Satisfaktion nicht jeden Sinn? Klingt dabei das Wort „Nichtjude" nicht doch etwas verächtlich, so wie das „Giaur" des Muselmannes oder das „Goj" des Herrn Dinier? — Das sind groteske, widersinnige Ergebnisse, nicht gewollt und nicht empfunden, — Ergebnisse, auf die man allerdings nicht kommt, wenn man die Satisfaktionsftage aus der Debatte läßt. Aber eben diese hängt mit dem ganzen Grundproblem untrennbar zusammen. Und auch hier, aus den Hochschulen, wird man außer acht lassen dürfen: die jüdischen Studierenden treten in hartem, hochschulpolitischem Kampfe für die Forderung der Gleichbehandlung aller ein. Sie fordern — unter Abschaffung der wenigstens in Preußen noch immer ohne ministerielle Genehmigung arbeitenden sogenannten allgemeinen Identischen Ehrengerichte — die Einbeziehung des gesamten studentischen Disziplinarrechts in die Hochschulstatuten und die Mitwirkung studentischer Vertreter bei der Aburteilung solcher Fälle. Macht man solche Forderungen nicht von vornherein zunichte, wenn man Organisationen schafft, die die erwünschten Spruchstellen ausschalten sollen? Dies Gebiet ist zu schwierig und verworren, als daß dem R. J.F., der es nicht kennt, ein Mitbestimmungsrecht darin eingeräumt werden könnte. Keinen Abschluß der Juden also und keine jüdischen Sondergerichtel Mitarbeit zur Schaffung einer Gerichtsbarkeit des Verständnisses und des guten Willens, auf allen Gebieten, einer Gerichtsbarkeit des Ausgleiches und der Vernunft, das muß die Losung sein! Ehrliche Gleichberechtigung. Der Kampf um die Gleichberechtigung in München ruht. Die völkischen Verbände haben, .wie wir in unseren K. C.- Mitteilungen berichteten, vor die Wahl gestellt, gar nicht oder auch mit nichtvölkisch eingestellten Korporationen zu chargieren, die erstere Möglichkeit gewählt. Aber wenn wir uns auch mit dieser „Lösung" nicht abfinden können, bleckt das Verhalten des Rektors doch beachtenswert. Seine damals gehaltene Rede an den Korporationsausschuß, der sich inzwischen ausgelöst hat, ist in Heft 8 der „Münchner Aniversitätsreden", Verlag Max Hueber, München NW 12, erschienen (Preis 0,90 M.). Das Heft führt den Titel „Politik und Geistesleben" von Karl Boßler und enthält die ausgezeichnete, tapfere Rede zur Reichsgründungsfeier im Januar 1927, die Ansprache bei der Immatrikulation im November 1926 über Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit als Gesinnung und Forderung, die Ansprache beim Festakt der Jahrhundertfeier am 27. November 1926 über Geistesfreiheit und die folgende Ansprache an den Korporationsausschuß: Meine Herren, ich habe Sie zu mir gebeten, um Ihnen eine Frage vorzulegen, die für die Universität nicht unwichtig ist; denn die ganze Oeffentlichkeit ist gelegentlich unserer Jahrhundertfeier darauf aufmerksam geworden. Der Korporationsausschuß hat bis jetzt die jüdischen und die paritätisch christlich-jüdischen Korporationen