KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 3 (Juli 1926)
- Date
- 1926-07-01
- Page
- Seite 34 (sequence 8)
- Language
- German
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34 diese Staatsform der Eigenart deutschen Wesens widerspreche. Die Bedeutung der Demokratie (demokratischen Republik) besteht darin, daß die Staatsgewalt bei der Gesamtheit der Staatsbürger liegt. Wird die Staatsgewalt von bestimmten Organen dieser Gesamtheit ausgeübt, so spricht man von repräsentativer Demokratie. Diese gegenwärtige Verfassungsform Deutschlands hat sich in jahrhundertelanger Entwicklung herausgebildet, die uns die Einflüsse der um das „Herz Europas" gelagerten Länder erkennen läßt. Wie dies geschehen ist, lehrt eine unbefangene Betrachtung der Geschichte. Um zunächst mit der Staatsform als solcher zu beginnen, so gibt es eine spezifisch jüdische Staatsform überhaupt nicht. Wollte man von einer solchen sprechen, so käme höchstens die Theokratie in Frage, die den Monarchen als Vertreter Gottes bettachtet und das Bestehen des Staates auf göttliche Einsetzung zurücksührt. Hierbei sei an das Wort Wellhausens (Israelittsche und Jüdische Geschichte, 6. Auflage 1907, Seite 96) erinnert: „Gott und der König war eine beliebte Zusammenstellung (im alten, Israel) und keine so leere Redensart wie bei uns Thron und Altar." Die Einführung der absoluten Monarchie in den westlichen Kulturkreis und ihre Ausbildung geht jedenfalls auf Rom zurück. Wir lassen hier unerör'ert, ob Monarchie oder Republik die bessere Staatsform sei, ob sich die Republik für das deutsche Volk als Staatsform eigne, ob vielleicht nur bei der gegenwärtigen Lage Deutschlands nach dem Zusammenbruch im Weltkriege. Eine absolut höhere Staatsform als die Republik ist die Monarchie keinesfalls. Das moderne Europa gegen Ende des 19. Jahrhunderts war die eigentliche Welt der Monarchie, das Altertum war republikanisch und die neue Welt im Westen von Haus aus demokratisch (Treitschke, PolitikII. 69). Von den Germanen sagt Wagemann: „Der Grundgedanke des germanischen Verbandsaufbaues ist der demokratische (republikanische), die Herstellung eines Gesamtwillens nach Anhörung aller Beteiligten und unter Obsieg der Meinung, für welche die Mehrheit derselben sich nach innerer Ueberzeugung entscheidet. — Für den automatischen (monarchischen) Gedanken hatten wir im Laufe der Völkerentwicklung zwei verschiedene Beispiele entstehen sehen, die slawischen Hausgemeinschaften.... und* die orientalischen Staaten, in denen unter Verzicht auf die Bildung eines Gesamtwillens einer einzelnen Person die Willensbildung mit Verbindlichkeit für alle Staatsangehörigen überttagen war." Ursprünglich demokratisch eingestellt, gelangten die Deutschen auf dem Wege über die mittelalterliche Kaiseridee zur absoluten Monarchie der einzelnen Länder. Mit der fianzösischen Revolution von 1789 ttat fast überall in Europa das Volk als polittscher Faktor hervor. Die Auswirkungen der französischen Revolutton und des amerikanischen Unabhängigkeitskampfes führten eine demokratische Welle über die Welt der Kultur. Der deutsche Volksstaat, von dem um die Zeit der Freiheitskriege die Besten schwärmten, konnte aber bei der Zersplitterung Deutschlands in Einzelländer unter Einzelfürsten damals ebensowenig entstehen, wie 1818 in der Paulskirche zu Frankfurt a.M. Bereits nach dem preußischen Zusammenbruch im Jahre 1806 mußte, wie heute, das Schlagwort für die große Masse herhalten, die Wiederaufbauarbeiten (damals die Stein- Hardenbergsche Reform) in Mißkredit zu bringen: Die Stände einiger märkischer Kreise warfen dem Freiherrn vom Stein vor, er wolle „aus unserem alten, ehrlichen brandenburgischen Preußen einen modernen Judenstaat machen". Gegen Ende des 19. und zu Anfang des 20. Jahrhunderts haben sich fast alle europäischen Länder in der Richtung der Demokratie entwickelt, nachdem die wirtschaftlich-soziale Gestaltung Europas seit etwa 1850 auch die Anmeldung polittscher Ansprüche des Arbeiterstandes gebracht hatte. Durchweg enthalten die Verfassungen die Erklärung der Menschenrechte (Frankreich 1789) als Muster. Schule und Arbeiterfchutz findet sich allerorten, ebenso daß die Bildung kein Klassenvorrecht ist. Die Gleichheit aller Menschen, ein Grundgedanke des Christentums, ist überall anerkannt. Verfassungsmäßige Gleichheit bedeutet natürlich nicht absolute Gleichheit aller Menschen, sondern den Grundsatz, daß die Gesetze auf alle Staatsbürger gleichmäßig anzuwenden sind. Das Deutsche Reich ruht seit der Reichsverfassung vom 11. August 1919 auf der Grundlage der Demokratie. Politisch ist sie, weil die Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 1). Wirtschaftlich ist sie, weil die Ordnung des Wirtschaftslebens den Grundsätzen der Gerechttgkeit entsprechen muß mit dem Ziele der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle. Sozial ist sie, weil alle Deutschen vor dem Gesetze gleich sind (Art. 109). Parlamentarisch ist sie, und zwar vom sogen, echten Parlamentarismus beherrscht, weil der Reichstag der Konttolle des Reichspräsidenten unterliegt und beide aus dem Volkswillen hervorgehen (Art. 11, 25). Die Anfänge des modernen Parlamentarismus gehen auf England zurück (13. Jahrhundert). In der Magna Charta von 1215 verwurzelt, steht der englische Parlamentarismus am Ausgange des 18. Jahrhunderts auf seiner Höhe. Er ist zur einzig kulturwürdigen Spitze jedwedes Staatswesens geworden. „Im 19. Jahrhundert