KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 2 (April 1926)
- Date
- 1926-04-01
- Page
- Seite 24 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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erkennbar ist. Wir geben daher im folgenden kurz den Tatbestand wieder,, soweit es für die grundsätzliche Beurteilung erforderlich ist. Seit einem Jahr besteht an der Universität Freiburg die K. C.'Verbindung Neofriburgia. Sie ist eine Rekonstruktion der alten im Fahre 1896 gegründeten, später wegen Leutemangels eingegangenen Verbindung im K. C. Friburgia. Vom ersten Tage ihres Bestehens hatte sich die Neofriburgia der uneingeschränkten Gegnerschaft fast sämtlicher anderen Freiburger Korporationen, insbesondere aber des Asta und des Waffenringes, zu erfreuen. Von diesen wurde sie seit ihrer Gründung planmäßig boykottiert. Asta und Korporationen lehnten es nicht nur ab, mit der Neofriburgia bei allgemeinen Aniversitätsveranstaltungen zusammen aufzutreten, sondern sie zwangen auch durch mündliche und schriftliche Boykottdrohungen sämtliche in Bettacht kommenden Freiburger Geschäfts- und Lokalinhaber (mit 1 oder 2 Ausnahmen) dazu, der Neofriburgia das Betteten ihrer Räume in Couleur zu verbieten. Die Neofriburgia teilte dies dem Rektor mit, der zwar mit Worten den Boykott verurteilte, gleichzeitig aber der Verbindung schrieb, daß er auf Wunsch der anderen Verbände diesmal davon absehe, die Neofriburgia zum Chargieren bei der im Juli 1925 stattfindenden akademischen Rheinlandfeier einzuladen. Ferner teilte der Rektor mit, er habe von den Vertretern der anderen Verbände die ehrenwörtliche Versicherung erhalten, daß der Boykott nicht mehr fortgesetzt werde, und er sagte zu, daß er andernfalls aufs Schärfste dagegen einschreiten werde. Trotzdem wurde der Boykott nicht nur fortgesetzt, sondern sogar erneuert und verschärft. Die Neofriburgia teilte im Juli und im November 1925 dem Rettor schriftlich eine Reihe von Einzelfällen mit; ein Einschreiten erfolgte jedoch nicht. Zu der im Januar 1926 von der Universität veranstalteten Reichsgründungsfeier wurde die Neoftiburgia vom Rettor nicht und vom Asta in so entwürdigender Form eingeladen, daß sie es vorzog fernzubleiben. Der Boykott ging inzwischen unverändert weiter. Der Rettor bemühte sich wohl, die anderen Korporationen zum Aufgeben ihres intransigenten Standpunttes zu überreden, aber diese erklärten, daß sie die Neoftiburgia vorläufig nicht als gleichberechtigt anzuerkennen gedächten. Anfang März richtete der Rettor an die Neofriburgia ein Schreiben, in dem er ausführte, sie müsse zunächst durch „bescheidenes Auftreten zu beweisen suchen, daß sie sich ernstlich darum bemühe, das Vertrauen der Studentenschaft und der akademischen Behörden zu gewinnen." Zu Beginn des Sommersemesters erttärte der neue Rektor, der inzwischen sein Amt angetteten hatte, er sei überrascht, zu erfahren, daß der Boykott noch fortbeltehe; selbstverständlich sei der Boykott unberechtigt, und er werde für dessen Aufhebung sorgen. Kurz vor der im Mai stattfindenden Rettoratsübergabe, legte der Rettor der Verbindung dringend nahe, dieses eine Mal noch wiederum auf das Chargieren zu verzichten, da alle anderen Verbände - sich geweigert hätten, mit der Neofriburgia zusammen zu chargieren. Noch einmal ließ sich die Verbindung zum Verzicht auf ihr gutes Recht überreden, da der Rettor ihr zusagte, daß dies das letzte Mal sei, und daß er nunmehr eine Fortsetzung des Boykotts nicht mehr dulden werde. Am 19. Mai fand dann auf Veranlassung und in Gegenwart des Rettors eine Besprechung zwischen Verttetern der Neoftiburgia und der anderen Korporationen statt, in der der Rettor eine Regelung vorschlug, die er selbst als „Vermittlungsvorschlag" bezeichnete, die aber offenbar von den ihm unmittelbar vorher vorgettagenen Wünschen der. andern Verbände in weitgehendem Maße beeinflußt war. Er schlug vor, die Neofriburgia solle eine „Karenzzeit" von zwei Semestern auf sich nehmen, während deren sie sich von allen öffentlichen Veranstaliungen fernzuhalten habe; der Boykott solle inzwischen in demselben Amfang wie bisher bestehen bleiben. Nach Ablauf der Karenzzeit .solle in einer erneuten Verhandlung mit den andern Korporationen festgestellt werden, ob die Neofriburgia die ihr auferlegten Bedingungen erfüllt, insbesondere ein „anständiges Benehmen" gezeigt habe, und dann über die Aufhebung der Karenzzeit und die Wiedereinsetzung der Neofriburgia in ihre vollen Rechte definitiv beschlossen,werden. Was geschehen sollte, wenn die Neofriburgia auf diesen „Bermittlungsvorschlag" nicht einging, kam nicht ganz klar zum Ausdruck. Jedenfalls erklärte der Rettor, daß er gegen den Boykott nicht einschreiten könne, da keine Nötigung im Sinne des Strafrechts vorliege und überdies die anderen Korporationen in gutem Glauben seien. Er könne auch nichts dagegen tun, wenn der Asta die Neofriburgia bei der Versendung von Einladungen übergehe. Die Neofriburgia lehnte die Vorschläge des Nettors ab. Wie sich die Dinge weiter entwickeln werden, steht zur Stunde, da diese Zeilen geschrieben werden, noch nicht fest; jedenfalls besteht der Boykott weiter. Als Grund für die Forderungen der anderen Korporattonen und für die Laltung des Rektorats wurde der Neofriburgia angegeben, sie habe erklärt, daß in ihr keine ehemaligen Mitglieder per früheren Verbindung Ghibellinia aknv seien, und diese Eryärung nicht innegehalten. Ueberblickt man den Sachverhalt, so sind zunächst grundsätzlich vier Gesichtspunktefestzustellen, die diesem Tatbestand eine symptomatische Bedeutung geben: erstens das Vorschieben anderer Motive an Stelle der in Wirklichkeit maßgebenden antisemitischen Beweggründe, zweitens die Tatsache, daß der Asta sich das Recht hetausnimmt, seine amtliche Stellung zum Ausschluß der K. C.-Verbindung zu mißbrauchen, drittens die Boykottdrohungen gegen die Lokalnnd Geschäftsinhaber und der Druck auf die akademischen Behörden und viertens die Haltung i dieser Behörden selbst, die erst zu vermitteln suchen und mit Worten das Recht der K. C.- Verbindung anerkennen, dann aber nicht den Willen oder nicht die Kraft haben, ihr zu ihrem Recht zu verhelfen. „ Uns interessiert an dieser Stelle nur das Grundsätzliche des Falles, und es kommt daher in diesem Zusammenhang nicht darauf au, ob die Vorwürfe, mit denen nach außen das Vorgehen gegen die Neofriburgia begründet wird, zutreffen öder nicht. Für alle Fälle sei jedoch auch hier festgestellt, daß sie tatsächlich nicht zutreffen. Die einzige Grundlage, auf die die Behauptung der angeblich von der Neofriburgia gegebenen Zusage gestützt wird, bildet eine vom Amtsvorgängev des jetzigen Rektors nach Ablauf seiner Amtszeit aus der Erinnerung nachttäglich in die Atten hineingeschriebene Notiz. Darüber, wann die Neo? friburgia die dort behauptete Erklärung abgegeben haben soll, gingen die Angaben des damaligen Rettors zu verschiedenen Zeiten auseinander. Erst wurde behauptte.