Mannheim
Compact Memory

KC-Blätter · 1926-04-01 · Heft 2 (April 1926) · p. Seite 23

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1926
Issue
Heft 2 (April 1926)
Date
1926-04-01
Page
Seite 23 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2268830-2268957-2268959--3149-2272332
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

unfehlbare Menschen seien, die niemals auchnur den kleinsten Verstoß begangen hätten (welche Korporation könnte das von sich behaupten?), aber wenn dieselben Dinge bei anderen Korporationen mit dem Mantel der Liebe zugedeckt werden, bei der K. C.-Verbindung aber durch systematische Verleumdungspropaganda erst maßlos übertrieben und dann jahrelang gegen die Verbindung ausgenutzt werden, so können durch solHe Mittel vielleicht Außenstehende für kurze Zeit über die wahren Motive derarttgen Vorgehens getäuscht werden, — auf die Dauer wird kein Kundiger darüber im Unklaren sein können, daß es sich hier um einen allerdings sehr geschickten Versuch handelt, durch Verschleierung der antisemitischen Beweggründe Bundesgenossen zu gewinnen, die man sonst nicht oder nicht so leicht gewonnen hätte. Und dazu kommt noch ein weiteres. Dort wo die Studentenschaft sich überwiegend aus reaktionär-antisemitischen Elementen zusammensetzt (und das ist bekanntlich an den meisten Hochschulen - der Fall), benutzen unsere Gegner die Einrichtungen der studentischen Selbstverwaltung, insbesondere der „Allgemeinen Studentenausschüsse" und ihrer Vorstände, um amtliche Hochschulorgane in den Dienst der Bekämpfung der K. C.-Verbindungen zu stellen. An den meisten Hochschulen sind die Studentenausschüsse von den akademischen Behörden mit der Versendung von Einladungen zu allgemeinen akademischen Veranstaltungen, Feiern, Sportfesten u. dgl. bettaut worden. Es gibt nur ganz wenige Hochschulen, an denen nicht der Versuch gemacht worden ist, die K. C.-Verbindungen auszuschließen, indem man sie bei der Versendnng der Einladungen einfach überging. In diesen Blättern haben wir vor einem Jahre über einen besonders Lassen Fall dieser Art berichtet-)> als wir uns mit den — gerade jetzt wieder attuell gewordenen — Vorfällen in Hannover befaßten, wo der Vorstand ° der Studentenschaft sich sogar eigenmächtig eine besondere „Ehrenordnung" geschaffen hatte, die er als Handhabe benutzte, um den rechtswidrigen Ausschluß der K. C. - Verbindung mit einem Scheine des Rechts zu umkleiden. . Und dennoch hätten unsere Gegner niemals auf einen Erfolg ihres Vorgehens rechnen können, wenn die akademischen Behörden überall von vornherein die Studentenausschüsse und ihre Organe mit der nöttgen Energie in ihre Schranken zurückgewiesen hätten. Es sind allerdings nur verhältnismäßig wenige Fälle zu verzeichnen, in denen akademische Behörden das y Vgl. K. C.»Mitteilungen v. 15. Juli 1925, Seite 52. Vorgehen unserer Gegner offen unterstützt haben. Aber ebenso selten sind die Fälle geblieben, in denen sie von vornherein die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel so anwandten, daß den K. C.-Verbindungen ihr Recht gewahrt blieb. Zn den meisten Fällen nahmen sie eine „neutrale" Halsung ein, versuchten^ zu „vermitteln" und scheuten offensichtlich davor zurück, sich in allzu schroffen Gegensatz zu den andern Korporationen zu stellen. Und diese Hattung ist auch bis zu einem gewissen Grade begreiflich. Denn in den meisten Fällen haben die antisemittschen Verbände deutlich zu erkennen gegeben, daß sie sich auch durch Ratschläge und Warnungen der Behörden von ihrem Vorgehen gegen die K. C. - Verbindungen nicht zurückhalten ließen, und so die Behörden vor die Alternattve gestellt, entweder das antisemitische Vorgehen zu dulden oder alle akademischen Veranstaltungen von der überwiegenden Mehrheit der Studentenschaft boykottiert zu sehen. Daß die akademischen Behörden einem so statten 1 Druck vielfach Rechnung trugen, kann man wie gesagt verstehen, obwohl in manchen Fällen sehr viel für die Vermutung spricht, daß die Behörden selbst dem antisemitischen Standpunkt der Korporationen'gefühlsmäßig nicht allzu fern standen. Jedenfalls haben sie unter Hinweis auf diesen Druck unsere Verbindungen meistens zur Nachgiebigkeit zu veranlassen gesucht, und die K. C.- Korporattonen haben auch vielfach darauMn im Interesse des akademischen Friedens berechttgte Einzelwünsche zurückgestellt. Eine solche Nachgiebigkeit kann unter Umständen im Einzelfall angebracht sein, wenn begründete Aussicht besteht, unsere Gleichberechtigung auf andere Weise durchzusetzen. Wenn aber diese Nachgiebigkett nur' dazu führt, daß die Gegenseite mit immer neuen Forderungen auf dem Plan erscheint, wenn die Behörden erst immer wieder die K. C.-Verbindung zu weiterem Nachgeben zu bewegen suchen und schließlich ettlären, gegen den Druck der Gegenseite nichts unternehmen zu können, dann muß die Frage aufgeworfen werden, wer eigentlich an unseren Hochschulen herrscht: der Terror völkisch eingestellter Studentencliquen oder Unparteiische. Behörden, die Macht oder das Recht? Unter diesen grundsätzlichen Gesichtspunkten gewinnen die Vorgänge besondere Bedeutung, die sich seit einem Jahre an der Universität Freiburg abspielen. Sie sind zurzett noch nicht abgeschlossen. Wenn wir ttotzdem schon heute in diesen Blättern darauf eingehen, so tun wir es nicht, um damit irgendwie in den Gang der Dinge einzugreifen, sondern um ihre grundsätzliche Bedeutung hervorzuheben, die schon jetzt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.