KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 3 (Juli 1925)
- Date
- 1925-07-01
- Page
- Seite 41 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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widerspiegelt. Das Gewissen als die Stimme des Vaters, des Königs, des Gesetzes, Gottes. Wir wissen alle, wie sehr wir mit unserer körperlichen Existenz aus die Gemeinschaft gestellt sind, wie unsere Existenz überhaupt bloß dadurch möglich wird, daß Tausende von Händen ineinandergreifen und so das Leben des ganzen Organismus erst möglichen. Wir wissen es, aber wir sollten es uns noch viel mehr begreiflich machen, wie jener große Prozeß zustande kommt, der das Leben des Organismus einer Volksgemeinschaft aufrecht erhält, wie Tausende von Bauern aus ihren AeckerN die Furchen ziehen, wie in Tausenden von Stollen russige Gesellen arbeiten, wie in Tausenden von Bureaus Gehirne auf neue Lvsungsmöglichkeiten sinnen, um uns klar zu machen, was Gemeinschaft ist, um uns die Möglichkeit zu geben, uns einzuordnen. Und darauf kommt es doch an, daß wir, die wir nun einmal notwendiger Weise Gemeiuschaftswesen sind, dies auch in vollem Umfange begreifen und dadurch unserem Leben einen Sinn geben, es veredeln, daß wir in Freiheit wollen, was wir von Natur aus müssen. Und darin liegt die Freiheit unseres Gewissens und die Reinheit unseres Handelns beschlossen, daß wir, wie es Nicklisch in seinem Werke „Organisation" so treffend ausdrückt: uns bewußt sind. Ganzes und -Glied zugleich zu sein. Ganzes, das Menschheit ist und Glied der Menschheit. Dies ist es, was das Gewissen ausmacht. Daß wir uns des Zusammenhangs, in dem wir stehen, bewußt sind und so uns in diesen großen Zusammenhang hineinstellen. Dies ist, was unserem Handeln die Reinheit der Motive wieder zurückgibt, daß wir uns klar sind, in einem - Zusammenhang handelnd zu stehen und daß wir aus dem Gefühl der Verbundenheit heraus handeln und so unserem Handeln jenen ursprünglichen Sinn wiedergeben, den es von Natur nun einmal hat, daß es Gemeinschaftshandeln ist, daß jedes Handeln, das nicht auf die Gemeinschaft bezogen ist, im Grunde sinnlos wird,- weil das Leben der Mitglieder einer Gemeinschaft niemals verstanden werden kann, als ein bloßes Nebeneinanderleben, sondern nur als ein Miteinander- und Füreinanderhandeln. So wird aus einer ungegliederten Masse ein gegliederter Organismus. So wird das Leben des Einzelnen in der Gemeinschaft und sagen wir hier konkreter: im Staate nicht zu einerSinnlosigkeit, nicht zu einem Zwang, sondern zu einem sinnvollen freiwilligen Dienst. So wird Zusammengehörigkeitsgefühl wach in der Erkenntnis, daß es ein großes, allen gemeinsames Ziel ist, ein Ziel, das keinen ausschließt, sondern alle zum Dienste und zur Mitarbeit braucht. Ein Ziel, das persönliches und gemeinschaftliches Ziel zugleich ist, weil eben jeder einzelne sich wirkend in den großen Nahmen des gemeinschaftlichen Zieles stellt. Nur so ist für den modernen Menschen der Staat denkbar und der Staat erträglich. — In einem solchen Staat kann es prinzipiell Vorrechte nach Ständen, Klassen oder Raffen nicht geben, in ihm sind alle gleich berechtigt, denn sie alle arbeiten für ein gemeinsames Ziel. Und darum ist es auch für diesen Staat so wichtig, daß in ihm die Rechtsgleichheit beachtet wird. Und dieser Kampf um die Anerkennung der gleichen Rechte ist ebenso wichtig als die Anerkennung der Pflichten. Ja es gibt vielleicht diesen schroffen Unterschied zwischen Rechten und Pflichten nicht mehr, weil es nur ein Interesse gibt. Aber jemandem ein Recht aberkennen, das hieße in gleicher Weise ihm dieses unmittelbare Verhältnis zum Staate nehmen, ebenso wie die zu starke Betonung der Pflichten eigentlich vorausgesetzt, daß dieses unmittelbare Verhältnis zum Staate nicht besteht. Der Staat muß die eigene Sache jedes einzelnen werden, so wie es seine Familie, wie es sein Verein ist, so muß über diesen engeren Gemeinschaftszusammenhängen der Staat und die Menschheit stehen. Ein solches Staatsbewußtsein gab es im alten Deutschland letztlich nicht! Das kaiserliche Reich war, wie es Walther Rathenau richtig bezeichnet, eine Feudalaristokratie. Die Bedeutung des vorn Volke gewählten Reichstags war eine relativ unbedeutende. Die leitenden Männer der Politik waren ihm nicht entnommen. Die eigentliche Führung des Reiches hatten Kaiser und Bundesrat, also die deutschen Souveräne, niemandem verantwortlich als ihrem eigenen Gewissen. Es war eine Kaste, die die Herrschaft in Händen hatte. Sie setzte sich zusammen aus den Souveränen, dem Adel, dem Offizierskorps, der Beamtenschaft, die sich in ihren höheren Stellen vielfach aus den Korps ergänzte. Dazu kam ein Teil des wohlhabenden Bürgertums, der sich die Anschauungen der herrschenden Stände zu eigen machte. — Humanität war es jedenfalls nicht, was sich als 'Grundzug des deutschen Wesens jener Zeit ergibt. Der Jdealtyp beinahe war der des forschen Leutnants, der immerhin Tatkraft und Unternehmungslust repräsentierte. Aber auf der anderen Seite waren gewisse unsoziale Züge unverkennbar: so das Gefühl des Auserwähltseins, der Hochmut gegenüber dem Zivil, das sich sehrwichtig Vorkommen, das andere Leute von oben