KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 1 (Januar 1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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4 war denkbar bei dem Polytheismus des Altertums, der einmal die Möglichkeit bot, daß jeder Staat seinen Nationalgott hatte, und andererseits, daß neben den Nationalgottheiten andere Gottheiten verehrt wurden. Charakteristisch ist hierfür die von der Bibel berichtete Tatsache, daß die von den Assyrern zwangsweise im Gebiet von Samaria angesiedelten Fremdvölker allerlei Unglücksfälle darauf zurückführten, daß sie den Gott des Landes nicht in der rechten Weise verehrten, und sich deshalb von dem Oberherrn einen israelitischen Priester erbaten, der sie in der Verehrung des Landesgottes unterweisen sollte. Diese selbe echt heidnische Anschauung finden wir auch im alten Israel, und nur mühselig und langsam ist es der Arbeit der Pro- . pheten gelungen, die Volksanschauung von dem Nationalgott zu zertrümmern und die Anschauung von der Erwählung Israels aus einer national begrenzten, menschlich beschränkten zu einer religiös und sittlich fruchtbaren, aus über- .* heblichem Stolz zur Erkenntnis sittlicher Aufgabe. aus einer Forderung an die Gottheit auf glückliches Schicksal zu einer Forderung an die Gemeinschaft und jedes ihrer Glieder zu religiöser und sittlicher Höchstleistung umzugestalten. Der Erfolg der Wirksamkeit der Propheten, die den bis dahin verdunkelten Sinn des israelitischen Monotheismus erst zur Klarheit herausarbeitete, ist aber erst eingetreten und konnte es erst durch die große Katastrophe, die denl Reiche Juda und dem Tempel zunächst ein Ende machte. Vorher hatten die Propheten wohl Anhänger, aber sie hatten sich noch nicht das Volk erobert. Diese große Katastrophe, so grauenvoll sie für das Volk war, ist in ihrer segensvollen geschichtlichen Bedeutung gar nicht hoch genug zu werten. Der Begriff des Gottes Israel löst sich von dem nationalen und staatlichen Sein des Volkes, der Begriff der Religion hat eine Umgestaltung von Grund aus erfahren, die in der Zeit des zweiten Tempels immer deutlicher in die Erscheinung tritt. Es genügt, auf die Psalmen zu verweisen, in denen wir die wundervollsten Aeußerungen persönlicher Religiosität — z. B. 73. Psalm — und zugleich die Bekundung des religiösen Gemeinschaftsbewußtseins finden. Im klassischen Griechentum verödete trotz oder vielleicht wegen der korrekt geübten Gemeinschaftsreligion das religiöse Leben immer mehr, und im helleiristischen Zeitalter drangen aus dem Orient die Mysterienkulte, deren Anfänge wir bereits in der klassischen Zeit finden, z. T. unter den wunderlichsten abergläubischen Formen ein. Im Judentum blieb die individuelle Frömmigkeit im allgemeinen durchaus im Einklang mit der Religionsgemeinschaft. Freilich hat es an mystischen Strömungen keineswegs gänzlich gefehlt; sie haben an der Entstehung des Christentunrs ihren Anteil gehabt. Aber für die Beurteilung des Judentums haben sie nicht im entferntesten' eine ähnliche Bedeutung wie für die Beurteilung anderer Gemeinschaften. Das war in dieser Weise nur dadurch möglich, daß das nachexilische Judentum von dem Staat und seiner Politik ziemlich losgelöst war. Das wiedererstandene Volkstum war ja nur das Surrogat eines solchen, nur mit etwa kommunaler Autonomie, nicht aber mit staatlicher Selbständigkeit. Dazu kam, daß die Diaspora damals bereits zahlenmäßig die jüdische Gemeinschaft in Palästina übertraf und auch geistig eine starke Einwirkung ausübte. Der Ausgleich zwischen Persönlichkeitsreligion und Gemeinschaftsreligion war im wesentlichen vollzogen. Darin beruhte die Kraft des Judentums, als es den Widerstand galt gegen den religiösen Druck des Antiochus Epiphanes. Diese Religionsverfolgung ist letzten Endes von dem Gegensatz zwischen Staatsreligion und persönlicher Religion aus zu verstehen. Um der Schaffung der Reichseinheit willen, deren Einheitsbestand die hellenistische Kultur bilden sollte, versuchten die Seleukiden als Symbol der Reichseinheit die offizielle Reichsreligion durchzuführen. Da sie die Private Religion der einzelnen Reichsangehörigen unangetastet ließen, ergab das nirgends auch nur die geringsten Schwierigkeiten. Nur mit dem Judentum war die Anerkennung der Reichsreligion unvereinbar. Hier, zum ersten Male trat die Reichsreligion in Konflikt mit der persönlichen Religion. Es war der große Kampf des Monotheismus um seine Existenz, aber darüber hinaus der Kampf um die Freiheit des Gewissens und die Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Zum ersten Male stand das religiöse Individuum dem Staate gegenüber, und das unvergängliche Verdienst der Hasmonäer ist die siegreiche Verteidigung des Rechtes der Persönlichen Ueberzeugung. Die Entwicklung verlief nicht geradlinig, sondern wurde umgebogen durch die Aufrichtung des eigenen souveränen Staates, der im Widerspruch zu der geschilderten nachexilischen Entwicklung den Begriff der Staatsreligion ebenfalls aufnahm. Dafür ist charakteristisch die zwangsweise Bekehrung der Jdumäer und Jturäer zum Judentume. Aber auch in diesem neuen Staatswesen ist es gerade die Partei» gewesen, deren Haltung für die ganze Folgezeit maßgebend geblieben ist, die das Politische zurücktreten ließ und das religiöse Leben als Gemeinschaftsleben und als individuelle Religiosität in den Vorder-