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KC-Blätter · 1925-01-01 · Heft 1 (Januar 1925) · p. Seite 3

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Journal
KC-Blätter
Volume
1925
Issue
Heft 1 (Januar 1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 3 (sequence 5)
Language
German
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3 K. O. und Judentum. Von Hermann V o gelstein, Friburgiae. Der Tendenzparagraph unseres Verbandes spricht von der unlöslichen Zusammengehörigkeit und Verbundenheit des deutschen Judentums mit dem deutschen Volk und Vaterlande. Was das im praktischen Leben sür unsere Stellung innerhalb des deutschen Volkes zu bedeuten hat, dürfte sür jeden K. C.er ohne weiteres klar sein. Weit weniger klar aber ist zunächst die 'Stellung innerhalb des Judentums. Und in der Tat finden wir die denkbar größten Verschiedenheiten in dieser Beziehung. Das ist an sich durchaus unbedenklich; denn nichts wäre falscher, als wenn die K. C.er auf irgendeine Parteirichtung, sei sie die liberale oder die konservative, eingeschworen wären. Aber so ganz unbedenklich ist die Sache denn doch nicht. Denn auch unsere Stellung zum Deutschtum ist gegeben durch die Voraussetzung, daß Deutschtum und Judentum uns nicht nur nicht Gegensätze, sondern die zwei Komponenten sind, aus denen unser Sein sich erklärt. Die Synthese, die — wie in allen geistigen und seelischen Fragen — immer wieder von neuem gefunden und hergestellt werden muß, setzt das Vorhandensein beider Bestandteile voraus. Und darum ist es erforderlich, daß auch die Stellung zum Judentum klar gestellt und klar erfaßt wird. Ueber eins besteht wohl unter uns allgemeine Uebereinstimmung: das Judentum ist uns nicht Nation und Nationalität, sondern Religionsgemeinschaft. Aber hier scheiden sich die Wege. Wie oft ist es mir begegnet, daß man mir das Judentum als Nationalität zu beweisen gesucht hat mit der scheinbar sehr einleuchtenden Begründung, daß viele gar nicht jüdisch-religiös empfinden oder ihr Leben nicht jüdisch-religiös führen. In dem zweiten Falle wird gewöhnlich ein bestimmtes Quantum von äußeren Formen der Religion als unerläßlich vorausgesetzt, und der Maßstab für dieses Quantum ist selbstverständlich das subjektive Urteil. Die ganze Begründung ist aber hinfällig und letzten Endes nur verständlich durch die Vermengung zweier Begriffe, die beide durch das Wort Religion bezeichnet werden. Was damit gemeint ist, erhellt ohne weiteres aus dem bekannten Schillerschen Wort, daß er sich zu keiner Religion bekenne — aus Religion. Die scheinbare Paradoxie dieses Satzes löst sich, wenn man das Wort Religion in dem doppelten Sinne versteht, einmal als Religion und Religiosität des einzelnen, und zweitens als das soziologische Gebilde, die Religion der Gemeinschaft. Das Problem ist also Persönlichkeitsreligion und Gemeinschaftsreligion, das Ideal: die Uebereinstimmung dieser beiden, und es mag vorweg bemerkt werden, daß in dieser Frage wie in allen gleich- oder ähnlichartigen als methodisches Prinzip innerhalb des Judentums nicht das Entweder—Oder, nicht ein Gegensatz, der das andere ausschließt, sondern der Ausgleich, die Versöhnung zu gelten hat. Das geschichtliche Verdienst'des Judentums ist, daß es das Recht der Persönlichkeit im religiösen Leben vertreten hat. Aber -datz.es dies gekonnt hat, und daß es Persönlichkeitsreligion sein konnte, das war nur möglich, weil die Persönlichkeit in der Gemeinschaft und ihrem Gemeinschaftsbewußtsein wurzelte. Aus der Tatsache, daß Persönlichkeitsreligion und Gemeinschaftsreligion Wohl in der Idee, niemals aber im praktischen Leben in vollem Einklang mit einander sind, erklärt sich alle religiöse Entwicklung. Wo man unter Verkennung dieser Tatsache den Versuch gemacht hat, zwangsweise das individuelle Leben unter das Leben der religiösen Organisation zu bändigen, da ist der Erfolg stets zunächst eine Verödung des religiösen Lebens und schließlich eine schwere Schädigung der religiösen Gemeinschaft gewesen. ' Und wo man wiederum lediglich das individuelle religiöse Leben hat gelten lassen, da mußte dies zu völliger Auflösung jeder Gemeinschaft und jedes Gemeinschaftsbewußtseins und auch im persönlichen Leben zu Aberglauben und Unglauben führen. Alle Religion als Gemeinschastsbewußtsein ist aus der Familie herausgewachsen, ist zunächst Stammesreligion und dann Volksreligion gewesen. Das mußte geradlinig auf einen Abweg führen: zur Staatsreligion. Der Stamm, die Stadt — das fehen wir deutlich im klassischen Altertum — hatte seine Gemeinschaftsreligion, jedes Volk seine eigenen Gottheiten, und wer zu dem Volke gehörte, bekundete dies durch die Verehrung dieser Gottheiten in der hierfür vorgeschriebenen Form. Wer diese Verehrung weigerte, schloß sich selbst von dem Volkstum aus und hatte, sobald er mit dieser Weigerung an die Oeffentlichkeit trat, alle Folgen dieser Ausschließung im bürgerlichen Leben zu tragen. Er war ein Volksfremder oder gar ein geächteter Volksfeind. Niemand konnte ein Amt im Staate oder Volke bekleiden, der nicht die religiöse Uebung des Volkes beobachtete. Alle Feste des Staates waren mit religiösen Bräuchen verbunden, alle Feste der Religion staatlich vorgeschrieben, ihre Feier staatlich organisiert. Wie der Einzelne religiös dachte, kümmerte den Staat nicht. Er übte im allgemeinen weitgehende Toleranz, weil er lediglich das Interesse an der Erhaltung der öffentlichen Ordnung hatte, und dazu gehörte die Religion in dem angedeuteten Sinne. Das alles

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