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KC-Blätter · 1922-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1922) · p. Seite 40

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Journal
KC-Blätter
Volume
1922
Issue
Heft 5-6 (Mai 1922)
Date
1922-05-01
Page
Seite 40 (sequence 4)
Language
German
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Umschau. a) Der Berfassungsstreit in der deutschen Studentenschaft. Das Verfassungsproblem in der deutschen Studentenschaft ist im letzten Grunde eine Judenfrage! Wenn auch heute die Verhältnisse derart verwickelt sind, daß sich nur der scharfsinnige Historiker auskennen kann, das eine steht fest: Die deutsche Studentenschaft ist lediglich durch radikal antisemitische Kreise in die unentwirrbaren Schwierigkeiten von heute hineingetrieben worden, und die schwächende Uneinigkeit, die jede Arbeit zu zerstören droht, haben jene auf dem Gewissen, die um des undurchführbaren Rassenprinzips willen den deutschen Akademikern keine Beruhigung und keine Arbeitsmöglichkeit gönnen. Die bisherigen Phasen des Streites, die halb tragisch, halb lächerlich wirke», sind an dieser Stelle ausführlich erörtert worden. Zuletzt hatte man in der Göttinger Notverfassung eine Grundlage der Verständigung finden wollen. Als diese aber — insbesondere durch die „Diplomatie" des Deutschen Hochschulringes — hintertrieben worden war, kam man in Honnef zu einem neuen Studententag zusammen. Seine Ergebnisse schildert folgender Bericht (Leipziger Tageblatt vom 10. Juni 1922) Auf dem H o n n e f e r S t u d e n t e n t a g hat die Vernunft gesiegt. Die Deutsche Studentenschaft bleibt erhalten — das ist das große und greifbare Ergebnis der Honnefer Tagung. Freilich sind in dem stolzen Bau der civitas academica gründliche Umbauten beschlossen worden, die mancher Gruppe ihrer Bewerber wenig angenehm sein dürften, aber das Wesen des studentischen Staates, die Einheit und allgenteine Verbindlichkeit, ist doch erhalten geblieben. Die neue Verfassung ist für die 37 in Honnef vertretenen Studentenschaften gültig und die wenigen vutsicker werden sich wohl der überwiegenden Majorität fügen müssen. Nach den Honnefer Beschlüssen zerfällt die „Deutsche Ges amtstudentensch aft" in 3 Ländergruppen: in das Deutsche Reich, Deutschösterreich und Deutschsudetenland. Die Mitgliedschaft wird für das Deutsche Reich durch das Staatsbürgerprinzip und für die beiden anderen Ländergruppen durch das „national-kulturelle Prinzip" bestimmt. Die Studentenschaft will sich auf ihre akademischen und wirtschaftlichen Aufgaben beschränken. Also ein, Kompromiß int wahrsten Sinne des Wortes! Die Aufgaben der Studentenschaft werden im wesentlichen durch die Göttinger Notverfassung, ihre Zusammensetzung durch die Erlanger Verfassung bestimmt. Damals in Erlangen wurde die Dreiteilung des Einheitsverbandes der Deutschen Stu? dentenschaft vollzogen und jedem dieser Teile völlige Autonomie zuerkannt. Das war notwendig, da in der österreichischen Studentenschaft Kräfte am Werke sind, die hartnäckig die realpolitischen Notwendigkeiten übersehen. So brachten die Vertreter des arischen Prinzips in Erlangen den Antrag ein, die Deutsche Studentenschaft solle sich in eine arische, jüdische, masurische, wendische usw. Studentenschaft teilen. Aber auch der folgende Zustand der Autonomie brachte schwere Mißhelligkeiten mit sich. Ein deutschösterreichischer Staatsangehöriger mußte z. B. in Leipzig als vollwertiges Mitglied der Deutschen Studentenschaft ausgenommen werden: einem Reichsdeutschen jüdischer Konfession, der vorher in Leipzig studiert hatte, war aber die Mitgliedschaft in Wien grundsätzlich versagt. Dazu bemühten sich die Österreicher noch ständig, ihr Aufnahmeprinzip auf Deutschland zu übertragen und das Staatsbürgerprinzip zu verdrängen. In dieser kritischen Lage wurde die Göttinger Notverfassung im Januar 1922 geschaffen, die allein die Mitglieder der Hochschulen des Deutschen Reichs und der Freien Stadt Danzig umfaßte. Damit schien der endlose, zermürbende Streit zwischen „Völkischen" und „Staatsbürgerlichen" beendet zu sein. Das Gegenteil war jedoch der Fall. Die unerfreulichen Auseinandersetzungen zwischen dem Vorstand der Deutschen Studentenschaft und dem Hochschulring sind noch in aller Erinnerung. Die Lage hatte sich in den letzten Wochen sogar so zugespitzt, daß in weiten Kreisen mit einem Zerfall und Verfall der Deutschen Studentenschaft in Honnef gerechnet wurde. Diese Befürchtungen haben sich glücklicherweise nicht erfüllt. Das Werk der aus dem Felde heimgekehrten Akademiker, das eine alte ftubeittifcCje Sehnsucht erfüllte. ist nicht in Trünnner geschlagen worden. Gegen die Wiederaufnahme der österreichischen und sudetendeutschen Studenten körnten grundsätzliche Einwendungen natürlich nicht erhoben werdet:. Es wird in der Zukunft alles darauf ankommen, wie die Worte „national-kulturell" interpretiert werden. Ein Jnterpretationsstreit über den Ausdruck der Würzburger Verfassung: „deutsche Abstammung und Muttersprache" hatte Jahre gedauert und schwere, innere Wirren verursacht. Hoffentlich bemächtigen sich des Begriffes „national-kulturell" nicht wieder antisemitische Rassedoktoren. Es wäre für uns ein schmählicher Zustand, wenn die Aufnahmeprinzipien für Österreicher in Deutschland und für Deutsche in Österreich nicht auf voller Gegenseitigkeit beruhen. Wenn wieder dieselben Zustände wie nach der Erlanger Verfassung cintreten würden, wäre in Honnef ein zu hoher Preis für die Erhaltung der Deutschen Studentenschaft bezahlt worden. Doch der deutsche Student hat in den letzten Jahren des Kampfes und der Selbstverwaltung zweifellos viel gelernt. Politische Heißsporne werden nicht mehr einen so großen Einfluß wie vor zwei Jahren erreichen können. Deshalb kommt es weniger auf die einzelnen Bestimmungen der Honnefer Verfassung an, als auf den Geist, der die deutsche Studentenschaft beherrscht. Und dieser Geist mündet immer mehr in die Bahnen eines sachlichen Arbeitswillens und eines nationalen Kultur bewußtseitis. Ob der Verfasser dieses Berichtes nicht denn doch von der Einsicht unserer Rassenantisemiten etwas zu optimistisch denkt, sei dahingestellt. Sachlich ergibt sich der gegenwärtige Zustand aus den angenommenen Anträgen — die Verfassung wurde beschlossen mit 58 Stimmen - bei 13 Enthaltungen und l Stimme dagegen — die in folgendem abgedruckt seien: 1. Die in Honnef versammelten stimmberechtigten Vertreter der Studentenschaften sind entschlossen, die Arbeit der Deutschen Studentenschaft fortzuführen. 2. Sie beschließen eine Verfassuitg für die Gesamtstudentenschaft und für die Deutsche Studentenschaft. Diese Verfassung wird von denjenigen Studenten-

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