KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1922
- Issue
- Heft 3-4 (März 1922)
- Date
- 1922-03-01
- Page
- Seite 23 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Von den nennenswerten Anträgen, mit denen sich der K. C.-Tag noch beschäftigte, sei noch folgender Beschluß bekanntgegeben: „Es ist sofort beim Deutsch-akademischen Bund für Leibesübungen der Antrag auf Zulassung zu stellen." Dieser Antrag ist notwendig gewesen, um die Beteiligung der einzelnen K. C.er und der K. C.- Verbindungen an den allgemeinen akademischen Sportfesten zu erleichtern. Mit dem Ergebnis des K. C.-Tages können wir zufrieden sein. Die mit ehrlicher Überzeugung durchgeführte Aussprache hat die Atmosphäre erfrischend gereinigt und Hindernisse, die eine gemeinsame K. C.-Arbeit hätten gefährden können, aus dem Wege geräumt. Mancher von denen, die gegen den Fechtantrag stimmten, war während der Debatte den Gründen der „Fechtfreunde" etwas nähergekommen. Ganz ihnen zu folgen, hinderten ihn aber verstandesmäßige Bedenken oder Gefühlsmomente. Jedem war es aber im Laufe des K. C.-Tages klar geworden, daß nicht unüberlegte Jugendtorheit die gestellten Anträge zu Tage gefördert hatte, sondern daß hier von ernsten Männern ein Kampf gegen die durch die Zeitverhältnisse so unerfreulich gewordenen Zustände ausgesuchten wurde. Andererseits schieden auch die Antragsteller, die einen wesentlich anderen Ausgang erhofft hatten, ohne Verbitterung von dem K. C.-Tage, denn sie hatten eingesehen, daß man nicht aus passiver Resistenz ihre Anträge abgelehnt hatte, sondern daß jeder sich die größte Mühe gegeben hatte, aus ihre Ausführungen einzugehen und sie mit Gegengründen zu überzeugen. So hat der K. C.-Tag dazu beigetragen, das Gefühl der Zusammengehörigkeit neu zu beleben, das enge Band, das den Verband als ganzen umschlingt, fester um den einzelnen zu schließen und neuen Arbeitsmut für die gemeinsame Sache einem jeden zu geben. L68od1ü886 des K. C.-Tages vom 5. März 1922. 1. Ein K. C.er kann während seiner ersten 4 Aktivitätssemester nur in 2 Verbindungen aktiv sein. Die Auflage von Überweisungen durch den G. A. begründet eine Ausnahme von diesem Beschluß. 2. Der G. A. wird bevollmächtigt, zur Unterstützung notleidender Verbindungen einzelnen Verbindungen die Entsendung von Aktiven aufzugeben. Den durch den G. A. auf Entsendung von Aktiven ausgesprochenen Auflagen ist unbedingt zu entsprechen. 3. Vom Konvent einer Verbindung können Kbr. Kbr. ausgeschlossen werden, wenn drei anwesende Burschen dies verlangen. 4. Der K. C. hat unverzüglich beim Deutschakademischen Bund für Leibesübungen den Antrag auf Zulassung zu stellen. 5. Der K. C. - Beitrag wird für Studierende auf 40 Mk., für die nicht studierenden Verbandsmitglieder auf 100 Mk. für das Kalenderjahr 1922 festgesetzt. 6. Als IC C. - Tagsort für das Jahr 1923 wird Göttingen bestimmt. Die übrigen gestellten Anträge sind abgelehnt worden. Hinsichtlich ihres Wortlautes wird auf das Protokoll in der laufenden vertraulichen Beilage verwiesen. Der Geschäftsführe.ide Ausschuß des K. C. i. A.: Dr. Fritz Loevy, K.C.-Geschäftsführer. Si 1 e f ta. Zirm Verbot der Verbindung durch die akademischen Behörden. Der Kampf gegen den Antisemitismus hat ein schweres Opfer gefordert. Die Verbindung im K. C- Silesia in Berlin ist durch Senatsbeschluß vom 10. März auf die Dauer von einem Jahr verboten worden. Die Ereignisse, die hierzu führten, seien im folgenden kurz festgehalten: Am 18. Januar chargierten Sprevia und Silesia anläßlich der Reichsgründungsfeier der hiesigen Universität vor der an der Svike ihres Verbandes marschierenden A. D. B. — Burschenschaft Neo-Germama. Bei dieser Gelegenheit wiederholte sich das Schauspiel, das sich den K. C.-Verbindungen in den letzten Jahren so oft bei derartigen Anlässen geboten hat: ostentativ hielten die Chargierten der Neo-Germanen sich von den an letzter Stelle der K. C.-Verbindungen marschierenden Silesen zurück, um durch weite Abstandnahme zum Ausdruck zu bringen, daß sie jegliche Berührung, mit Vertretern jüdischer Verbindungen meiden wollten. Dieses Verhalten, dessen Zweck nach den zahlreichen ähnlichen Vorfällen der letzten Zeit durchaus eindeutig erscheinen mußte, wurde mit Recht von den Chargierten der Silesia als schwere Ehrenkränkung aufgefaßt. Sie hielten es für notwendig, auf sofortige Abstellung zu dringen, und zwar um so mehr, als der Zug sich über die Straße bewegen sollte und dort dieser Abstand vor der Öffentlichkeit dokumentiert hätte, daß man sich von Juden wie von Aussätzigen! fern halten wollte. Unser Erstchargierter Hans Lennhoff folgerte daher wiederholt die Neo-Germanen auf, aufzurücken, jedoch ohne Erfolg. Dies veranlaßte unseren Zweitchargierten, Ludwig Elkeles, einem Chargierten der Neo-Germanen eine Ohrfeige zu versetzen. Nach der Feier kam es zum Kartenwechsel, überschickt wurde selbstverständlich nicht, dagegen aber der Rektor angerufen. Bei der Vernehmung unseres Erstchargierten, die einige Tage darauf der Universitätsrichter Wollenberg, von dem man übrigens seiner Abstammung nach für die Empfindungen unserer Bundesbrüder etwas mehr Verständnis hätte erwarten sotten, vornahm, betonte dieser von vornherein, er könnte in dem Verhalten der Neo-Germanen durchaus keine Beleidigung finden;