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KC-Blätter · 1922-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1922) · p. Seite 4

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Journal
KC-Blätter
Volume
1922
Issue
Heft 1-2 (Januar 1922)
Date
1922-01-01
Page
Seite 4 (sequence 6)
Language
German
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4 bent aus Deutschösterreich und dem Sudetenlande zu verbinden. Die Entwicklung hat uns eines anderen belehrt. Nicht nur wurde unser Wille zum großdeutschen Studentenstaat zermürbt im Streit um Wort uird Form, nicht nur wurden unsere besten Kräfte in studentischen Parlamentskämpfen vergeudet, nicht nur versandete die von uns erhoffte zielbewußte Kulturarbeit in faulen Kompromissen, — die harte Wirklichkeit hat uns den Glauben an eine höhere Bestimmung der gesamten Studentenschaft genommen, wir betreten mit dem Augenblick dieser Erkenntnis einen neuen Weg zu unseren hohen Zielen, die sich nicht gewandelt haben. Die Deutsche Studentenschaft, wie Frontstudenten sie schufen, ist zerbrochen — an ihre Stelle tritt jetzt ein wirtschaftlicherZweckverband. Ihre nationalen und kulturellen Aufgaben fallen den Welt an-, schaulich geschlossenen Gruppen zu. Deutsche Studenten! Wenn wir aus voller Überzeugung diese Entwicklung bejahen, so sind wir uns der ungeheuren Verantwortung bewußt, die gerade der Deutsche Hochschulring mit dieser Wendung übernimmt. In ganz anderem Maße müssen wir unsere Kraft in den Dienst einer großdeutschen Arbeit stellen. Und in diesem Augenblick, da ein nur scheinbarer Zusammenschluß mit unseren deutschen Brüdern jenseits der Reichsgrenze von heute fällt, in diesen Augenblick erneuern wir feierlich vor aller Welt das Treugelöbnis, das keine Staatsgrenzen, keine äußeren Widerstände kennt! Wir nehmen neue, gewaltige Pflichten auf uns, weil wir vertrauen, daß Ihr, deutsch!e Studenten, fest zu uns steht, daß in Euch noch der unerschütterliche Glaube an unsere völkische Zukunft lebt, daß dieser Euer Glaube auch! zur Tat bereit ist. Es ist kein Grund zu verzagen, unser Schicksal liegt in unserer Hand. Treubleiben ist alles!" Großdeutsche Entschließung der Deutschen Studentenschaft, einstimmig von der erweiterten Hauptausschjußsitzung am 16. Januar 1922 unmittelbar nach Annahme der neuen Verfassung angenommen. Die reichsdeutschen Studentenschaften haben sich soeben eine Verfassung gegeben, die das Ende des. bereits in Erlangen gelockerten großdeutschen Verbandes bedeutet. Sie mußten diesen Schritt tun, nachdem sich die Uninöglichkeit herausgestellt hatte, die deutschösterreichischen und auslanddeutschen Kommilitonen unter einem anderen als dem bisherigen, für die Gesamtheit der Reichsdeutschen nicht vertretbaren Auswahlgesichtspunkte im Verbände zu behalten. Es erfüllt uns.mit großem Schmerze, daß dadurch ein äußeres Zeichen der unlösbaren Zusammengehörigkeit der Reichsdeutschen mit den Deutschösterreichern und Sudetendeutschen verloren gegangen ist. Das aber ist unser unbeugsamer Wille: daß diese Trennung uns nicht entfremde. Diesem Willen haben wir irr unserer Verfassung einen unzweideutiger: Ausdruck gegeben. Ist das rechtliche Band zerschnitten, so sei das Band des Volkstums und des Geistes um so fester geschlungen. Großdeutsche Erwägungerr sind es, die uns getrennt haben: der großdeutsche Gedanke hält uns dennoch verbunden!" Kurz vor Redaktionsschluß erhalten wir noch folgende Nachricht, die beweisen würde, daß die Hoffnung auf Frieden ltnb gedeihliches Arbeiten in der Studentenschaft verfrüht ist. Der außerordentliche Kreistag des Hochschulkreises Bayern aur 22. Januar 1922 zu München erklärt, dag er die in Göttingen durch die Kreisleiter und die Vertreter der Fraktionsgruppen innerhalb der deutschen Studentenschaft angenommene und am 18. Januar. 1922 verfügte Notverfassung nicht anerkennen kann, da sie j e d e r R e ch t s g r u n d l a g e entbehrt. Die Vertreter der Kreise der Deutschen Studentenschaft haben keine Möglichkeit gehabt, sich vorher mit ihren Studentenschaften über diese grundlegende Änderung auszusprechen, da eine Verfassungsänderung in der Tagesordnung nicht vorgesehen war. Die Vertreter in Göttingen haben demnach ohne satzungsmäßige Vollmacht ihrer Körperschaft eigenmächtig über die örtlichen Studentenschaften hinweg, I allen Rechten der studentischen Selbstverwaltung mrd der demokratischen Idee zuwider der Deutschen Studentenschaft eine neue Verfassung diktatorisch aufgezwungen. Zudem haben Hochschulpolitische Verbände diese Notverfassung als bindend erklärt, obwohl sie keine verfassungsmäßigen Glieder der Deutschen Studentenschaft sind. Der Kreis Bayern steht nach wie vor auf dein Boden des Rechts, also auf der nach dem Spruchhof- Gutachten allein rechtsgültigen alten Göttinger Verfassung. Aus dieser Einstellung heraus sah sich der Kreistag gezwungen, den bisherigen Leiter des Kreises Bayern, Herrn cand. rer. pol. K. H. Siegert, der durch eigenmächtige Unterzeichnung der Notverfassung seine Befugnisse überschritten hatte, seines Amtes zu eMheben. Studenten! Seit jeher ist der deutsche Student für Recht und Ordnung eingetreten. Die Notverfassung ist ein Rechtsbruch und gleichbedeutend dem Ende aller studentischen Selbstverwaltung. Wollt Ihr das Werk, das Eure aus dem Felde heimgekehrten Kommilitonen ausgerichtet haben, durch einen Handstreich zerstören lassen?! Steht also fest bei Euren von Euch selbst gewählten rechtmäßigen Führern, die allein eine fxiedliche Weiterarbeit für Euer und unseres Vaterlandes Wohl gewährleisten. Das Kr ei samt Bayern: gez. K e r s k e n, stellvertr. Kreisleiter.

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