KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1922
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1922)
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 3 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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3 die Verfassung vor dem 1. Januar 1925 nicht geändert werden. Damit möglichst bald die Selbstverwaltung nach den oben angeführten Grundsätzen in allen Hochschulen eingeführt wird, verlangt die Verfassung überall Neuwahlen in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Dezember 1922. Für den Aufbau in: einzelnen gibt sie in einem Anhang verschiedene Richtlinien, die in der Hauptsache einen Abbau des Überparlamentarismus bezwecken. So bemüht sich die neue Verfassung, endlich den ersehnten Zustand herbeizuführen, wo die Organe studentischer Selbstverwaltung nur noch sächliche Arbnleisten können und die Studentenausschüsse nicht mehr dazu benutzt werden, politischeil Debatten zu dienen. Diese Debatten haben beim Aufbau, der immerhin auch! bisher in anerkennenswertem Maße erfolgte, nur störend gewirkt und die Atmosphäre der studentischen Öffentlichkeit maßlos vergiftet, so daß der bisherige Zustand unhaltbar wurde. Daß die neu beschlossene Verfassung „die einzige Möglichkeit der' Erhaltung und Gesundung der Deutschen Studentenschaft" sei, das sagt wörtlich in einem offiziellen Schreiber: Friedrich-Hüter, Ältester der Deutschen Studentenschaft, der als bevollmächtigter Vertreter des Führerausschusses des Deutscherr Hochschulrings die Verfassung mitunterzeichnet hat. Bon dieser Ansicht sind offenbar auch die anderer: Mitglieder des Führerausschüsses, sowie die Mitglieder des Hauptausschusses, des Vorstandes und selbstverständlich auch der Minderheits gruppen durchdrungen; sie alle Haber: sich verpflichtet, ihren ganzen Einfluß zur allgemeinen Durchführung der Verfassung einzusetzen. Wenn nran sich nun fragt, woher dieser langsame aber regelrechte Warchel in den Anschauungen der Spitzer: des deutschs-völkischen Hochschulrings korrrrnt, so ist zu erwidern, daß diese Leute, wofern sie nur Luten Willens gewesen, infolge des Überblicks, der: ihnen ihre Stellung in der Selbstverwaltung gab, in der Lage waren, ihre aus der Theorie geborenen Forderungen an den Notrvendigkeiten der Praxis zu korrigieren. Doch wäre es verfrüht, zu glauben, daß der Sieg der Vernunft schon endgültig sei; denn schon inacht sich stellenweise im Hochschulring eine starke Opposition gegen die Führer breit. Man muß sich klar sein darüber, daß diese mit aller Macht auch! von unserer Seite zu bekämpfen ist. Bon der Durchführung der Notverfassung hängt das Wohl der gesamten studentischen Selbstverwaltung ab. Der Kampf ist schon entbrannt. Möge die Vernunft siegreich sein. Anhangsweise veröffentlichen wir folgende teilweise recht charakteristische Dokumente: Die A u f g a b e n der Einzelstudentenschaft sind: 1. Erfüllung der hochschulbürgerlichen Rechte und Pflichten durch Entsendung von Vertreten: in die Ausschüsse der Hochschule, in denen nach Anordnung des Ministers oder der Hochschüle die Mitarbeit der Studentenschaft vorgesehen ist (Immatrikulation, Disziplinär- und Ehrenordnung, Studienwesen, Leibesübungen). 2. wirtschaftliche Fürsorge siir die Mitglieder der Studentenschaft. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist der Austrag politischer und weltanschaulicher Gegensätze ausgeschlossen. Die Aufgaben des Gesamtverbandes („Deutsche Studentenschaft") sind: 1. Erfüllung der Aufgabe:: der Einzelstudentenfchaften, tne für alle Studentenschaften genreinsam bearbeitet werden müssen. 2. Vertretung der „Deutschen Studentenschaft" gegenüber de:: ausländischen Studentenschaften. Zu dieser Regelung ergreift nun der D eut sche Hochschul ring das Wort in einem Aufruf, in dem es heißt: „Am 16. Januar 1922 hat der Hauptausschuß der Deutschen Studentenschaft durch, eine Notverfassung die Organisation der Deutschen Studentenschaft auf eine neue Grundlage gestellt. Aus der Erkenntnis heraus, daß die Deutsche Studentenschaft ihren bisher aufgestellten weiten Aufgabenkreis „staatlicher, völkischer und Kulturarbeit" aus Gründen, die hier nicht untersucht werden solle::, nicht hat erfüllen können, hat man sich nun auf den Boden eines reichsdeutschen Zweckverbandes auf wirtschaftlicher und hochschulorganisatorischer Grundlage gestellt. Der auf den: Erlanger Studententag übriggebliebene organisatorische Zusammenhang mit de:: Deutschen Studentenschaften in Deutsch- Österreich und den Sudetenländer:: ist aufgehoben. Sämtliche Gruppen der Deutschen Studentenschaft haben sich auf den Boden der Notverfassung gestellt, auch der Deutsche Hochschulring hat durch seinen Führerausschuß seine Zustimmung ausgesprochen. Deutsche Studenten! Wir stehe:: an einen: Wendepunkt der studentischen Bewegung. Als wir vor wenigen Jahren uns zur Deutschen Studentenschaft zusammenschlossen, lebte in unseren Führern der Willensstärke Glaube an eine allstudentische Gemeinschaft, da haben vor allem auch wir völkischen Studenten gehofft, in ihr uns mit unseren Brü-