KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1921
- Issue
- Heft 10-12
- Date
- 1921-07-01
- Page
- Seite 142 (sequence 8)
- Language
- German
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142 drangen auf den Ausschluß jedes nationaljüdisch gesinnten „Alten Herren", die anderen wollten aus Gründen der Toleranz und der persönlichen Nücksichtnahme milder verfahren. Letztere dachten an das Prinzip der deutschen Corps, die — früher wenigstens — sich um die politische Gesinnung der „Alten Herren" nicht kümmerten, mochte diese auch der vaterländisch-monarchischen Corpstendenz widerlaufen. So kam denn nach langen, oft recht stürmischen Verhandlungen, die durch eine längere G.A.-Sitzung unterbrochen wurden, folgender Beschluß zustande, der fast einstimmig angenommen wurde: 1. Entsprechend dem § 3 der Satzungen ist das Bekenntnis zum nationalen Judentum mit der Zugehörigkeit zum K. C. nicht vereinbar. 2. Der K- C. lehnt die Förderung kulturzionistischer Bestrebungen ab. 3. Die Zugehörigkeit von Aktiven und Inaktiven zu zionistischen Organisationen ist unzulässig. 4. Der K. C. betrachtet es als eine selbstverständliche Pflicht seiner A. H. A. H., in ihrer öffentlichen Betätigung sich in den durch §3 seiner SatzuiMn gezogenen Grenzen zu halten. Diese'Regelung der Frage ist klar verständlich, und sie dürfte in Zukunft zu Mißverständnifsen keinen Anlaß mehr geben. Die Ablehnung aller nationaljüdischen und kulturzionistischen Bestrebungen ist eine Tatsache, und kein Aktiver oder Inaktiver darf einer zionistischen Organisation angehören.- Bezüglich der „Alten Herren" wird unterschieden zwischen ihrer Gesinnung und ihrer öffentlichen Betätigung. Wer vielleicht zu Anschauungen gekommen ist, die von denen des K. C. abweichen, und trotzdem nicht von den alten Freunden der Jugend sich trennen will, dem ist die Möglichkeit gegeben, daß er sein Band behält. Sobald er aber sich öffentlich betätigt, also nationaljüdische Propaganda treibt oder in die Leitung von solchen Organisationen eintritt, ist seines Bleibens im K. C. nicht mehr. Diese Zurückhaltung ist vom K. C.-Tag als „selbstverständliche Pflicht" eines jeden A. H. bezeichnet worden. Wer „selbstverständliche Pflicht" verletzt, kann dem Verbände nicht angehören. Es ist zu hoffen, daß mit diesen Beschluß die Angelegenheit endgiltig erledigt ist. Jedenfalls ist damit die Stellung zum Nationaljudentum unzweideutig festgelegt. Einige Kleinigkeiten wurden noch erledigt. Landesverbände wurden neu ausgenommen und die Blicke der Vertreter auf die Wichtigkeit der Landesverbände überhaupt gelenkt. Im Anschluß an den Fall Falkenstein wurden gewisse Grundsätze wegen des seitens des G.A. und der Verbände zu gewährenden Rechtsschutzes beschlossen. Von Wichtigkeit war noch der einstimmige Beschluß, der der Ehrung der Kriegsgefallenen galt. Ihnen soll ein Denkmal errichtet werden, das ihre Namen kommenden Geschlechtern kündet. Obwohl es nur ein außerordentlicher K. C.- Tag war, sind wichtige Beschlüsse gefaßt und klare Entscheidungen gefällt worden. Der Wert der Verbindungserziehung besteht in der Kraft der Unterordnung und der Disziplin- K. C.- Tagsbeschlüsse sind Worte, die erst Leben ge. winnen, wenn die Verbindungen sie in die Tat umsetzen. Der Geist, von dem der K. C.-Tag beherrscht war, bedeutete Versöhnlichkeit, Verständigung und Unterwerfung unter den Willen der Gesamtheit. Man darf hoffen, daß alle Verbände von denselben Empfindungen beseelt seien. Von den Festen, die der K.C.-Tag veranstaltete, wird an anderer Stelle berichtet. An dieser Stelle sei aber ein Wort des Dankes für unsere Breslauer Freunde gesagt. Es wurde von allen Seiten die glänzende Organisation und Regie der Veranstaltungen hervorgehoben. Noch mehr zu rühmen waren aber die Freundschaft, das liebenswürdige Entgegenkommen, die herzliche Opferwilligkeit, mit der man die Auswärtigen empfing. Sie wirkten auch auf den K.C.-Tag! Er war von jener Großzügigkeit beherrscht, die auf dem Boden der Freundschaft und der vornehmen Gesinnung erwächst. Und so ergab sich aus ihm das eine, das sich nicht in Paragraphen und Beschlüsse fassen läßt. Die Breslauer Tage ließen in -vorbildlicher Weise erkennen, was des Verbindungswesens unendlicher Vorzug ist: Freundschaft und Einigkeit, unbeirrter Optimismus und zielbewußtes Kraftempfinden! Sie bedeuteten ein freudiges Bekenntnis zu unserer Form des Zusammenschlusses, der deutschen Studentenverbindung. Die Vergangenheit war lebendig geworden. Der Verband in seiner stolzen Größe bewies die Richtigkeit der Ideen seiner Gründer. Und was in feierlicher Stunde aus der Stimmung des wirklich erhebenden Festkommerses uns allen gefühlsmäßig zur inneren Sicherheit wurde, bestätigte auf dem K. C.-Tag mit seinen nüchternen Verhandlungen der Verstand: daß der K. C. auch eine Zukunft hat! Neues begeistertes Bekenntnis zu seinen Grundlagen, seinen Wegen, seinen Zielen ist das Ergebnis, das die Glieder des Kartells hinaustragen in ihre Verbände. Möge er dort wirken, der Geist des frohen jugendlichen Optimismus, der Freundschaft, der Einheit. vr. Felix Goldmanv (Thuringiae, Saxo-Bavariae).