KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1921
- Issue
- Heft 10-12
- Date
- 1921-07-01
- Page
- Seite 141 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Daß ein bloßes Programm wenig besagt und daß noch mehr als auf irgend einem anderen Gebiete hier Verwirklichung und Tat vonnöten sind,' war allen klar. Der ernste Wille der Verbindungen kam in der Abstimmung zum Ausdruck, und schon auf dem nächsten Sportfest, das zu Ende des Sommersemesters stattsinden wird, muß es sich erweisen, ob überall der Anweisung des K. C.-Tages gemäß gehandelt worden ist. Ein Antrag der Ghibellinia suckt noch auf den Ehrgeiz dahin einzuwirken, daß die K. C.er sich an den allgemeinen akademischen Wettkämpfen beteiligen und dort ihre Kräfte mit denen ihrer Kommilitonen messen. Der gleichfalls einstimmig angenommene Antrag lautet: Die Mitglieder des Verbandes sind anzuhalten, sich das deutsche Sportabzeichen zu erwerben. Alle K.B. K. V. resp. A. H. V. A. H. V>, deren Mitglieder sich im Laufe des Semesters das allgemeine deutsche Sportabzeichen erworben haben, sind verpflichtet, 'diese namentlich in den K. C.-Blättern anzuführen. Lebhafter ging es schon bei der Behandlung der Fechtfrage zu. Beide Parteien waren sich von vornherein darüber einig, daß das Kartellfechten an sich alles andere als ein idealer Zustand sei. Mögen auch alle anderen Verbände sich zu diesem Prinzip bekannt haben, bei der straffen Einheit im K. C., bei den engen Beziehungen zwischen den Verbindungen und bei dem starken Austausch unter den Mitgliedern, waren die Bedenken auf allen Seiten sehr schwerwiegend. Eine eigentliche Verbindungspolitik gibt es ja im K. C. nicht, die einzelne Verbindung ist in erster Reihe Ausdruck der Verbandsbestrebungen, und so erschien es auch den Freunden des Kartellfechtens nicht unbedenklich, wenn den einzelnen Verbänden das Schlägerfechten miteinander freigestellt würde. Sie machten aber geltend, daß das Fechten seit Gründung des K. C. das beste Erziehungsmittel dargestellt habe und daß die heutigen Verhältnisse, die nur wenigen Verbindungen das Fechten gestatten, zur Lockerung der Disziplin und damit schließlich zur Auflösung des Verbandes führen müßten. Und wenn diesem Argumente gegenüber von der Gegenseite die Pflege des Sportes empfohlen wurde, so betonten sie, daß der K.C. ein deutscher akademischer Verband sei und daß er demgemäß sich der in anderen deutschen Korporationen üblichen Erziehungsmittel bedienen müsse. Trotz aller Bedenken wäre daher im Interesse der Existenz des Verbandes und der Erziehung seiner Mitglieder zu den alten Idealen die Möglichkeit des Fechtens zu schaffen. Von den Gegnern werden als Argumente neben dem bereits angeführten, daß Sport das Fechten ersetzen könne und daß der kartellbrüderliche Geist leiden würde, auch die Tradition des K. C., die keineswegs in allen Punkten der Entwicklung eine Übereinstimmung mit anderen Verbänden aufweise, herangezogen. Auch der Hinweis darauf, daß der K. C. keine Einrichtung treffen dürfe, die gewissermaßen der Demokratie der Zeit zum Trotze von den reaktionären Verbänden festgehalten werde, fehlte nicht. Von beiden Seiten wurden die abweichenden Meinungen mit Geschick und äußerster Sachlichkeit vertreten. Schließlich zeigte aber der Gedanke, daß es sich in der Fechtfrage lediglich um ein taktisches Problem, keineswegs aber um ein prinzipielles handele. Damit war der Weg zu dem Antrag geebnet, der dann auch glatt angenommen wurde und der die Entscheidung lediglich von dem Mehrheitswillen abhängig macht, dem die Minderheit sich unterwerfen will. Er lautet: Es wird vom G. A. in der Angelegenheit des Kartellfechtens ein Referendum veranstaltet, wobei jeder K. C.er nur eine Stimme hat und jeder mitstimmen darf, der am 1. November 1921 Stimmrecht auf dem B. C. hat. Wenn die absolute Mehrheit der K- Cer für das Fechten im Verbände stimmen sollte, so soll -der G. A. den K. C.-Verbindungen das Fechten im Verbände freistellen und vorläufige Regeln dafür aufstellen. Stimmt nicht die absolute Mehrheit dafür, so ist das Ergebnis des Referendums für den nächsten K. C.-Tag statistisch auszuwerten und das Resultat getrennt nach Aktiven und Inaktiven und Alten Herren dem K. C.--Tag als Material vorzulegen. Damit war die Fechtfrage vorläufig erledigt. Dem G. A. wurde aufgegeben, das Referendum mit möglichster Beschleunigung zu veranstalten, um den Willen des K. C. einwandfrei festzustellen. Um ein wirkliches Prinzip ging es am Nachmittag, als die Frage des Verhältnisses von ausgesprochenen Zionisten zum K. C. erörtert wurde. Äußerlich knüpfte die Debatte an den Beschluß des letzten K. C.-Tages an, der die Mitgliedschaft in der zionistischen Vereinigung sür unvereinbar mit der Zugehörigkeit zum K. C. erklärte. Manche Kreise sahen in ihm eine Statutenänderung, der eine qualifizierte Mehrheit bedingte. Mit knapper Mehrheit schloß sich der K. C.-Tag dieser Auffassung an, so daß die Debatte auch auf das? Materielle sich erstreckte. Erfreulich war auch hierbei, daß aus der Prinzipienfrage bald eine solche der Taktik wurde,, denn mit erfreulicher Schärfe und Entschiedenheit stellten sich alt und jungauf den Standpunkt, daß zwischen den Tendenzen des K. C. und denen des Nationaljudentums ein unüberbrückbarer Gegensatz bestehe, und daß es zwischen K. C. und Nationaljuden keine Möglichkeit einer geistigen Einheitsfront, eines prinzipiellen Zusammenarbeitens gebe. Die Meinungen gingen lediglich dort auseinander, wo es sich um die Stellung der Alten Herren handelte. Die einen verlangten auch hier Klarheit und Entschiedenheit und