KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1921
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1921)
- Date
- 1921-07-01
- Page
- Seite 115 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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dem Staatsbürger- und denr Rasseprinzip zu, beseligen, schlug der deutsch-österreichische Antrag eine „Organisierung der Studenten nach ihrer Nationszugehörigkeit" vor. Außer der „deutschen" Nation glaubte man noch das Bestehen einer „jüdischen", „masurischen" usw. Nation innerhalb Deutschlands behaupten zu können; man wollte also. mit andern Worten eine judenreine deutsche Studentenschaft. Zur Erhärtung dieser „Tatsache" hatte man..gleich ein Aufklärungsschriftchen „Bemerkungen zur Judenftage" mitgÄracht. Die Verfasser, die erfreulicherweise laut ihres Verbandsbeschlusses „keine farbigen oder jüdischen Weiber" heiraten dürfen, sagen in dieser Schrift: „Das Quellenmaterial ist wissenschaftlich einwandfrei und leicht zugänglich, so daß nur Bequemlichkeit hindert, sich in dasselbe einzuarbeiten." Diese „Bequemlichkeit" (?) scheint die Verfasser auch veranlaßt zu haben, all die Lügen und Fälschungen zusanrmenzuschreiben, die jetzt natürlich die Runde in der sich deutschvölkisch! nennenden Presse machen. Da aber selbst deutschvölkische Führer in Erlanger erklärten, daß der Zeitpunkt für eine „so glückliche" Lösung leider noch nicht gekommen sei, ließen die Antragsteller diesen Antrag fallen. Die gemäßigte Richtung des H. d. A. und außerdem selbstverständlich sämtliche Pertreter der Gruppen, die nicht dem H. d. A. angeschlossen sind, wollten es aber nicht bei dem bisherigen Zustande belassen. Es wurde deshalb ein Antrag eingebracht, der die Mitgliedschaft nach denr national-ckulturellen Prinzip ohne Berücksichtigung per Rasse regeln wollte. Diese Lösung sollte auch für die österreichischen Hochschulen mit der Einschränkung gelten, daß die betr, Studierenden sich zum Deutschtum bekennen müssen mrd auf dem geschlossenen deutschen Sprachgebiet nach dem Stande vjom l, August 1914 heimatberechtigt sind, bezw. ihren ordentlichen. Wohnsitz hatten. Hierdurch wäre die Möglichkett gegeben gewesen, diejenigen Juden Deutschösterreichs, die sich nicht nur als österreichische Staatsbürger betrachten, sondern sich ebenso wie wir. als einen Bestandteil der deutschen Kultur- und Volksgemeinschaft fühlen, in die „Deutsche Studentenschaft" auszunehmen. Das nationalkulturelle Prinzip, das trotz aller Verdrehungen nur die Aufnahme deutschbewußter Kulturelemente ermöglichen sollte, stieß auf den erbitterten Widerstand der österreichischen und sudetenländischen Vertreter, ohne daß diese jedoch! in der Lage gewesen wären, sachliche Gründe ins Feld zu führen. Nur der ehemalige Leiter des Kreises Sudetenland schloß sich dem national-kulturellen Prinzip in der Erkenntnis an, daß gerade in der Tschecho- Slowakei die Zusammenfassung des deutschen Elementes die unerläßliche Voraussetzung für die Erhaltung des Deutschtums bilde. Was nützten selbst die --■■■ dringenden Worte jenes Prager Universitätsprofessors an seine Lands- Leute, die sich nach ihren eigenen Worten denr Tschechen mehr verwandt fühlen als einem jüdischen Deutschen. Man drohte allenthalten mit dem Austritt aus der „Deutschen Studentenschaft" und ließ nichts unversucht, um das national-kulturelle Prinzip zu Fall zu bringen, Deshalb stellten auch die Vertreter des Kreises Graz einen neuen Alttrag, der im wesentlichen auf her alten Göttinger Verfassung fußte. Hiermit aber warerr die nicht dem H. d. A. angehörigen Vertreter unzufrieden. Sie wiesen mit RecU darauf hin, daß es für die Dauer unerträglich sei, in einer Organisation mit zweierlei Maß zu messen. Beide Anträge erhielten nicht die zur Annahme erforderliche % Mehrheit. In Anbetracht dieses österreichischen Widerstandes gegenüber den selbstverständlichen Forderungen der Billigkeit, blieb nur noch ein einziger Weg, wenn überhaupt in Deutschland die studentische Selbstverwaltung gerettet werden sollte: Auflösung der „Deutschen Strrdentenschaft" in autonome Gruppen für Reichsdeutschland, Deutschösterreich und die Sudetenländer. Nach endlosen Verhandlungen einigte man sich schließlich doch noch auf dieser schwankenden Grundlage, die nur eine Folge deutschvölkischer Demagogie ist. Jetzt blieb es den einzelnen Gruppen überlassen, den Mttgliederkreis selbst zu bestimmen. Deutschösterreich und die Audetenländer erklärten sofort, nur deutsche Studierende nichtjüdischer Abstammung als Mitglieder aufzunehmen. Der allgemeine deutsche Studententag wurde geschlossen und anschließend daran der 1. reichsdeutsche Studententag eröffnet. Die nichtreichsdeutschen Vertreter hatten auf ihm keine beschließende Stimme mehr. Nunmehr galt es, für die reichsdeutsche Studentenschaft den Mitgliederkreis festzusetzen. Hierzu lag folgender Antrag des 1. Vorsitzers der „Deutschen Studentenschaft" vor: „Die reichsdeutsche Studentenschaft fetzt sich aus den volleingeschriebenen Studierenden deutscher Staatsangehörigkeit und den nichteingebürgerten volleingeschriebenen Studierenden derttscher Nation (das ist deutscher Sprache, Geschichte und Kultur zusammen." Dieser Arttrag fordert also für Reichsdeutschland unter Ausschaltung jeglicher Rassetheorie das national-kulturelle Prinzip, das der K. C. seit seinem Bestehen auf seine Fahne geschrieben hat. Dieser Antrag wurde trotz einer beispiellosen Obstruktion mit einfacher.Mehrheit angenommen. Für das Deutsche Reich ist das Rasseprinzip, aus? geschaltet, nur vorläufig. Denn schon jetzt beginnt die Wühlarbeit in den einzelnen örtlichen Studentenschaften gegen diesen!