KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1921
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1921)
- Date
- 1921-05-01
- Page
- Seite 80 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Berichtigung. In der „Umschau" der vorigen Nummer ist aus Seite 47 bei der Besprechung des Artikels des Herrn Ludwig Frank aus Versehen bedauerlicherweise zweimal statt des Wortes „spielerisch" das Wort „schauspielerisch" gesetzt worden. Der Sinn der Ausführungen wird dadurch nicht berührt. Verband «ationaldeutscher Jude«. Wir erhielten folgende Zuschrift: „Bei der Agitation gegen unseren Verband, die von bestimmter Seite mit Nachdruck betrieben wird, steht die Behauptung im Vordergründe, daß wir auch „Dissidenten" in unseren Verband aufnähmen. Wir gestatten uns, darauf hinzuweisen, daß zwar ursprünglich" derartige Absichten bei uns bestanden, daß diese Absichten aber inzwischen aufgegeben worden sind und die veränderte Stellungnahme durch eine Satzungsänderung Ausdruck gefurüren hat, in der ausdrücklich bestimmt ist: Personen, die aus dem Judentum ausgeschieden sind (Dissidenten), werden in unsernr Verband nicht ausgenommen." Aus Gründen der Loyalität nehmen wir das Schreiben auf, bemerken aber, daß der Ausschluß der Dissidenten nach den uns zugegangenen Nachrichten lediglich auf die Erregung zurückzuführen ist, die die ursprüngliche Fassung des Aufnahmeparagraphen in allen jüdischen Kreisen erregt hatte. Der Stndentenbnmmcl ein „öffentlicher Umzug". Auf Veranlassung des Polizeipräsidenten wurde der Studentenschaft die Verfügung des Reichsgesetzes, nach welcher der sogenannte Studentenbummel unter die Rubrik „öffentliche Umzüge" zu rechnen ist, durch den Rektor der -Berliner Universität bekanntgemacht. Es wurde darauf-hingewiesen, daß ein Überschreiten der Bannmeile beim Studentenbummel verboten ist. Warnung vor dem juristischen Studium. Die Tatsache, daß zurzeit ein großer Mangel an Assessoren besteht, hat vielfach den irrigen Glauben erweckt, daß die Aussichten für die juristische Laufbahn besser geworden seien als früher. Das preußische Staatsministerium weist dagegen darauf hin, daß dieser Mangel nur vorübergehend sei und warnt auf das allernachdrücklichste vor dem juristischen Studium; es rät sogar denjenigen, die das Studium bereits begonnen haben, zu einer nochmaligen Selbstprüfung, ob sie es durchführen wollen. Es wird darauf hingewiesen, daß nM) § 13 des Beamtendiensteinkommengesetzes in Zukunft nur noch so viel Gerichtsassessoren als Anwärter für Richter- und Staatsanwaltsstellen eingestellt werden, wie der Bedarf es erfordert. Über diese Zahl hinaus besteht auf eine Anstellung im Justizdienst keine Aussicht." Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Aussichten im Rechtsanwaltsberuf sich erheblich verschlechtert haben. Die vom Justizministerium veröffentlichten Zahlen beweisen, wie nötig diese Warnung ist. Neue Dieustbezeichuuug für Privatdozenten iu Preuße«. Der Tägl. Rundschau entnehmen wir: Da nach der neuen Reichsverfassung Titel ohne Amt nicht verliehen werden dürfen und die Privatdvzenten nicht Beamte sind, hat die preußische Regierung den Ausweg gefunden, gehobenen Privatdozenten die Dienstbezeichnung „Nichtbeanrtete außerordentliche Professoren" zu geben- Reuorduuua des medizinischen Stndiums. Die Vertreter der Ärzteschaft und der Fakultäten hatten in Halle Ende 1320 beschlossen, die Verlängerung des medizinischen Studiums um ein Jahr zu fordern. Gegen diesen Beschluß wendet sich die Münchener Medizinerschaft in einer Denkschrift mit der Begründung, eine derartige Änderung würde eine solche Verteuerung des medizinischen Studiums bedeuten, daß. es dem gebildeten Mittelstände unmöglich würde, sich dem ärztlichen Stande ferner zu widmen. -Zur Abänderung der tatsächlich vorhandenen Schäden fordert die Münchener Medizinerschaft: 1. das medizinische Studium besteht aus 4 vorklinischen, 6 klinischen Semestern und einem praktischen Jahr; 2. Verlängerung der Semesterzeit am 3 Vs bezw. 4 Monate mit in Deutschland einheitlichem, gleichem, pünktlichem, für Studenten und Dozenten verpflichtendem Beginn und Schluß; 3. Verschärfung der Vorprüfung und des Staatsexamens mit nur einmaliger Wiederholung, Ablegung der theoretischen Prüfung vor einer Kommission; 4. Einführung eines obligatorischen Krankenpflegedienstes; 6. Wegfall der kostspieligen medizinischen Doktordissertation. Verleihung des Doktortitels mit bestandenen! Staatsexamens auf Grund einer besonderen, der bisherigen schriftlichen Doktorarbeit entsprechenden Arbeit; 6. Einführung eines umnoras olausus. , Vom studentischen Zeitungswesen. Nach der Revolmion entstanden an einer Reihe von Hochschulen örtliche Studentenzeitungen, um nach ein- oder zweisemestrigem Bestehen ebenso rasch wieder einzugehen. Mit Ende des vorigen Semesters ist nun der letzte Rest solcher lebensunfähiger Blätter eingegangen oder hat sich an besser begründete studentische Zeitschriften angeschlvssen. Zu einem Überblick über die allgemeinstudentische Arbeit benötigt man heute zumindest folgende über den Rahmen einer einzelnen Hochschule hinausgehenden größeren Blätter: „Berliner Hochschul-Nachrichten", für die Hochschulen Groß-Berlins (nur die Technische Hochschule Charlottenburg gibt ihr eigenes Blatt „Die Technische Hochschule" heraus), „Die Studentenschaft", hauptsächlich für Niedersachsen und Westdeutschland, die „Deutsche Hochschule" — Leipzig, für Mittel- und Südwestdeutschland, die „Bayrische Hochschulzeitung" für Bayern und die „Deutsche Hochschulzeitung" für Deutsch-Österreich und waffenstudentische Kreise des Reiches. Den Standpunkt der katholischen Kreise in Österreich gibt die Zeitschrift „Unser Weg" wieder. Daneben gibt es noch einzelne gut geleitete örtliche studentische Zeitungen: „Die Universität" (Frankfurt a. M.), „Kölner Universitätszeitung", die „Hamburger Universitätszeitung", die „Hochschulstimmen" (Münster), die „Rostocker Universitätszeitung". Das einzige amtliche Organ des Vorstandes der Deutschen Studentenschaft ist das „Nachrichtenblatt der Deutschen Studentenschaft". Die wirtschaftliche Rot der deutsche« Studeuteu. Man hört und liest so viel von der wirtschaftlichen Not der Studierenden und doch wissen die wenigsten Leute, wie schlecht es unserem akademischen Nachwuchs geht um» noch weniger Leute sehen überhaupt ein, was für unabsehbare Folgen dies für die Zukunft unseres Volkes hüben muß. Der Student will nicht um Unterstützung betteln gehen, er hat selbst angefaßt und an vielen Hochschulorten großzügige Unterstützungsmaßnahmen für seine bedürftigen Kommilitonen eingeleitet, die von hochherzigen Männern des Inlandes und neutralen Auslandes nach Kräften unterstützt worden sind. Es sei hier nur an die Liebestätigkeit der Quäker erinnert, deren Mittel jetzt nach fast dreisemestriger Hilfe erschöpft sind. Ist es nicht beschämend, daß man im Ausland oft mehr Verständnis hatte für den Kampf der Deutschen Studentenschaft zur Linderung der Notlage ihrer bedürftigen Kommilitonen als im Inland? Die Deutsche Studentenschaft gibt jetzt in der Reihe der laufenden Folgen ihres Nachrichtenblattes eine 35 Seiten starke Wirtschaftssondernummer heraus.