KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1921
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1921)
- Date
- 1921-05-01
- Page
- Seite 75 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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ÄMHW Bewaffnung und Bandagierung im Ernstfälle sind der Technik angepaßt: Der Säbel besteht aus einer ziemlich schmalen, -geraden Klinge, deren Spitze je nachArt der Forderung abgerundä oder spitz ist, einem GE und einer schmalen Miuschel, die Hiebe aus die Harch nicht ausschließt. Der Rumpf ist nur bis zum Gürtel -geschützt, außerdem die Schlagadern an Hals und Puls. Als Handschuh wird entweder ein Leder- oder ein Kettenhandschuh benützt,- wobei dieser als die schwerere Bedingung gilt, da nicht eine leichte Handverletzung die -Mensur entscheiden kann. .' Daß diese Waffe -gefährlicher ist, als der mit ausgiebigen Bandagen gebrauchte schwere Säbel, ist nur theoretisch richtig; die Erfahrung beweist das Gegenteil. Ja, man kann geradezu sagen, je gefährlicher die Waffe ist, um so — ungefährlicher ist der Gebrauch in der Regel. Die überhaupt gefährlichste blanke Duellwaffe ist der französische Degen, der nur auf Stoß benutzt wird und bei dem — im Gegensätze zum Florett, das ebenfalls eine reine Stoßwaffe ist — der ganze Körper als Treffläche-gilt.; Und bekanntlich gehören ernste Verletzungen bei den in Frankreich so häufigen politischen Duellen zu den größten Seltenheiten: leichte Stiche in die Hand oder das Knie, die dem Gegner nächsten Körperstellen, bilden die Regel. Immerhin wäre der Einführung des „leichten Säbels mit freier Mensur" als Waffe für den Ernstfall nur dann das Wort zu reden, wenn es gelänge, den Schläger wieder zu der Waffe des Studenten zu machen, die nicht nur innerhalb der einzelnen Verbände gehandhabt wird, sondern' die zum Austrag aller Ehrenhändel zwischen honorigen Studenten und schlagenden Korporationen dient. Der Säbel bleibe für die sogenannten Beleidigungen dritten Grades reserviert — Schlag, ungerechte Beschuldigung ehrloser Handlungen, Kränkung der weiblichen Ehre naher Angehöriger. Eine Abstufung der Schlägermensur nach der Schwere der Beleidigung ließe sich durch verschiÄrene Länge des Ganges und der Mensur finden, wie es tells schon jetzt gehandhabt wird. Die Schlägermensur zwischen Studenten verschiedener Verbände wird wohl noch lange ein frommer Wunsch bleiben und auch die Einführung des leichten Säbels wird sich so schnell nicht durchsetzen. Trotzdem möchte ich den aktiven Berbandsbrüdern ans Herz legen, sich diesem schönen Sport zu widmen. Es wird auch für die Mensurpräxis nicht verlorene Zeit sein. Schließlich sei noch eine längere Stellungnahme zur ,,sreien Mensur" veröffentlicht, die auch über die Beurteilung manches treffende sagt. Sie stammt aus dem Heft 1 (April) der Akademischen Turnzeitung, dem Organ des V. C, In den! Reformvorschlägen, die wie überall so auch in den waffenstudentischen Kreisen nach dem Kriege gemacht wurden, nahm die Mensurfrage einen nicht geringen Raum ein. Der bekannteste, am meisten verbreitete Vorschlag dieser Art stantmt von Prof. Lorentzen in Hamburg, AH. der Burschenschaft Germania-Jena. Er veröffentlichte im Frühjahr 1920 eine Schrift unter deM Titel: „Auf die Mensur! Ein freies Wort gegen den Mensurunfug und für die Me Fechtkunst." , Der Verfasser streift nach einer kurzen Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des Duell- und Mensuvwesens in den letzten 100 Jahren die Vorzüge der Bestimmungsmenfur. Er erwähnt ihre Wirkung auf den Ton an, den Universitäten sowie ihren Wert als Erziehungsmittel und kommt im Gegensatz zu manchen anderen Reformern zu dem Schluß: „Sie ist für eine tüchtige Verbindung, die es mit dem Grundsatz der unbedingten Genugtuung ernst meint, 'nicht zu entbehren." .Dann kommt der Verfasser auf die heutige '. Handhabung der Bestimmungsmensur zu sprechen. - In scharfen Worten wendet er sich gegen eine Überspannung des Mensurstandpunktes. Nicht ganz lm^« berechtigt geißelt er es, daß die einzelne Perbindung, mit der Zahl und dem Ausfall ihrer Mensuren prahlt und daß inan das Fechten nicht in erster Linie als Sache des einzelnen, sondern als Sache der Verbindung ansieht. Dann nimmt Lorentzen Stellung zu. deo, heute üblichen Beurteilung der Partien- Der Umstand, daß man von der Beschaffenheit der Mensuren, die der einzelne geschlagen hat, die Verleihung des Bandes abhängig macht, ist nach seiner Ansicht ein ungesunder und verwerflicher Zustand-, Der einzelne erwerbe wohl auf der Mensur Sicherheit im Auftreten, Selbstbewußtsein und Mannhaftigkeit, aber niemand könne durch noch so eifrigen Mensurbetrieb schlechte Charaktere in gute verwandeln. Ein guter Charakter könne unter Umständen den Anforderungen, die man auf der Mensur an ihn stelle, nicht genügen, gehe also seiner Mitgliedschaft verlustig, während ein schlechter Charakter vielleicht gut fechte, also Inhaber des Bandes würde- Außerdem könnten bei der Be-, urteilung der Partien Fehler unterlaufen, die zu Ungerechtigkeiten Anlaß geSeit- Hieraus folgert der Verfasser, daß man die Mensuvbeurteilung, vor allem die moralische Beurteilung abschaffen müsse, da „sie zu einer bedenklichen Verwirrung in der sittlichen Bewertung der eigenen Bundesbrüder führe". Dieses Urteil sucht er noch zu bekräftigen durch Schilderung einer Reihe von Unzuträglichkeiten im Berbindungsleben, die sich aus der heutigen Ansicht über die Mensur und ihre Beurteilung ergeben: die Strafen für Mensurvergehen häufen sich und verlieren dadurch ihre Wirkung: sie schaden dem Zusammenleben im Bunde und beeinträchtigen die Harmlosigkeit und die freundschaftlichen Beziehungen. Er führt wörtlich an: „Einst hatte der Paukant das stolze Bewußtsein, daß: seine Bundesbrüder hinter ihm standen, mit ihm hofften und fühlten, alle von der gleichen Freude beseelt, wenn er seinem Gegner was beibrachte — und darauf kam es uns doch an; daß er wacker focht, war doch eigentlich selbstverständlich und das Gegenteil war die Ausnahme, man lief noch nicht soviel Gefahr zu stolpern. Fetzt aber rückt die ganze Verbindung bei Beginn der Mensur auf die Gegenseite: alle belauern nur den eigenen Paukanten; was er sachlich ausrichtet, ist eigentlich Nebensuche, wie er „steht", das ist das Wesentliche. Und unter ihnen befinden sich die Merker, hier heißt es Mensurvorstand oder so ährrlich, dessen Mitglieder bei dem leisesten Verstoß gegen die Tabulatur die Köpfe zusammenstecken, gegebenenfalls das Urteil fällen und sofort, vollstrecken, bei manchen Verbindungen, wenn auch nur ein einziger einen Fehler beobachtet hat; daß die anderen nichts gesehen haben, ist ja kein Gegenbeweis. Dann wird der Paukant abgeführt. Er ist bereits gerichtet, ohne daß er sich hat rechtfertigen können, und vielfach wird auch das Strafmaß gleich festgesetzt, ohne daß seine Verteidigung überhaupt gehört wird. Wer sagt dann aber, daß die wenigen oder der eine, die das : „schuldig" sprechen, wirklich so ganz unbeeinflußt sind von vorgefaßten Meinungen, wenn auch gemeine Gehässigkeit wohl kaum vorkommt? Das ganze Verfahren ist unbillig Und unbundesbrüderlich. Es ist doch wahr, daß der Paukant seine Bundesbrüder mehr zu fürchten hat als seinen Gegenpaukanten." In dieser Weise bricht der Verfasser über das heutige Mensurverfahren,: besonders die Mensurbeurteilung, den Stab. Ist es aber wohl nicht gerade die Mensurbeurteilung, die den Wert der Bestimmungsmensur ausmacht? Kann man überhaupt die Beurteilung fallen lassen. '7^ "AM