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KC-Blätter · 1921-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1921) · p. Seite 68

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Journal
KC-Blätter
Volume
1921
Issue
Heft 5-6 (Mai 1921)
Date
1921-05-01
Page
Seite 68 (sequence 6)
Language
German
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Gericht m Aktion, wiederum fällt es Sprüche, die dem gesunden Rechtsempfinden unfaßbar sind: Falkenstem wird zu 250 Mk., die anderen Herren zu gleicher bzw. etwas geringerer Geldstrafe verurteilt. Es war natürlich, daß der Verurteilte das Urteil des ersten Falles anfocht Wenn man sich fragt, wann ein hinterlistiger Überfall stattfand und wann nicht, wenn man dann die Urteile nebeneinander hält, so kann man sich nicht genug wundern, wie sehr die Redensart „Ja, Bauer, das ist etwas ganz anders", dieses Mal in Anwendung gekommen ist. Die Strafkammer.hat nun auch als zweite Instar^ das Urteil wesentlich gemüdert, „Ehrennotwehr" angenommen und die Frecheitsstrafe in 500 Mark Geldstrafe umgewandelt, nachdem sich Kbr. Rechtsanwalt Grünspach (Berlin) in dankenswerter Weise für Falkenstein eingesetzt hatte; auch dieses Utteil aber ist noch ungemein hoch und hart, wenn man es mit dem des zweiten Falles vergleicht. Man höre: Für eine Ohrfeige zahlt Falkenstein 500 Mk., für Faust- und Stockschläge unb Fußtritte, die klinische Behandlung erfordern, erhÄten die Angehörigen anttsemittscher Korporationen 200 bis 250 Mk. Geldstrafe, im ersten Fall geht der zwar Angegriffene, aber dann seinerseits viel unhonoriger Angreifende straffrei aus, im letzten Falle wird Falkenstein für eine berechtigtem Ehrgefühl entsprungene Ohrfeige seinerseits zu 250 Mk. verurteilt. Die erschreckende Verwirrung, die in unserer Rechtspflege, ganz objettw und unpolemisch gesprochen, um sich gegriffen hat, fand wohl selten einen treffenderen Ausdruck als in diesen Urteilen. Es ist eine bedauerliche Tatsache, aber es muß eimna! festgestellt werden, daß gerade hier mit unverständlichem Maß gewogen wurde, daß vor allem die Verständnislosigkeit ftir das schamlose antisemittsche Treiben uns' gegenüber sich deutlich in den Entscheidungen ausspricht, die eigenllich von reinstem Rechtsempfinden und -erkennen geleitet sein sollten! Andere Fälle lassen sich häufen. So ist neulich ein Freiburger Student, der den K.C.er Cohn aus Baden-Baden meuchlings erschoß, nur aus quälendem Neidgefühl ob dessen eleganter Kleidung, freigesprochen worden, Defraudanten, die in Berlin Studentengelder unterschlagen, laufen frei herum, von polttischen Utteilssprüchen ganz zu schweigen. Was ist für uns das Ergebnis des Gießener Skandals? Wir müssen nachdrücklichst fordern, daß es bei beiden Entscheidungen nicht bleiben darf. Solche Dinge müssen aufhören, dürfen nicht wieder Vorkommen, aber das Kind, das in den Brunnen gefallen ist, muß erst wieder herausgeholt werden, bevor man ihn zumacht. Fiat Justitia! In erfreulicher Weise steht die Mehrzahl der deutschen Presse auf unserem Standpunkte und polemisiert gegen das Utteil. Am treffendsten hat Josef Wiener-Braunsberg in einem satirischen Gedicht „Treudeutsches Heldentum" („M", Nr. 21) den Kern der Angelegenheit gettoffen, und wenn auch fein Inhalt nunmehr, da die zweite Instanz anders als die erste entschieden hat, überholt ist, möchte ich es doch nicht unterlassen, mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers, einige Strophen daraus wiederzugeben: »Fünf Gegner — oder waren's noch mehr? — sie fielen vereint über Deutschland her. aus Bosheit, aus Neid und aus Rassenhaß!" Alldeutsche Apostel beweisen uns das und zürnten mit Recht: „Man gab uns nicht, das wir verlangten, gerechtes Gericht und was auch geschah und wie dem auch sei: Fünf gegen einen ist Schufterei!" Fünf Gießner Studenten—vielleicht auch mehr? — Die fielen vereint über einen her. Daß jener eine im Unterstand gekämpft und geblutet fürs Vaterland, daß er die Orden der Tapfetteit trug den Heldenjünglingen wenig verschlug. Das „Eiserne" hatte für sie nicht Reiz, sie trugen dafür ja das Hakenkreuz! Sie schlugen kaputt ihm das Nasenbein fünf gegen den einen Falkenstein! Und als er verlangte gerechtes Gericht —-- doch davon singe ich lieber nicht. Die Schöffen von Gießen — nur das sei erklärt die haben als Männer von Mut sich bewährt; vier Wochen Gefängnis! Die Strafe ist klein: Für wen? Natürlich für Fallenstein! * * * Der Ernst der Angelegenheit bricht aus diesem Gedichte trotz seiner satirischen Form klar hervor. Aus seinen Zeilen klinge ein lauter Appell, daß dem Recht unzweideutig Genüge geschehen muß. Verständigung! Von oanci. med. dent. Walter Peritz (Thur.). Wenn man einen oberflächlichen Blick auf die Verbreitung des Antisemitismus innerhalb der deutschen Studentenschaft wirft, so weiß man, daß weitaus der größte Teil judenfeindlich gesinnt ist. Aus diesem Grunde ist es auch zu verstehen, daß weite Kreise der jüdischen studierenden Jugend einen Kampf gegen, den Antisemitismus im Sinne der Aufklärung für aussichtslos halten und sich auf die Bekämpfung seiner Erscheinungsformen beschränken- Daß dieser Kampf — im engeren Sinne — keineswegs den vollen Umfang des Problems erfaßt, daß er neben einer zielbewußten Aufllärung nur ein Teil der allgemeinen Arbeit sein darf, wird m. Edurchaus nicht genügend gewürdigt. Die Studentenschaft an den deutschen Hochschulen, wie sie sich in der. Regel dem Auge des Beobachters darstellt, kann man in zwei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe, der die große Mehrheit angehött, umfaßt alle diejenigen, die allgemeingeistigen oder politischen Fragen mehr oder weniger indifferent gegenüberstehen. Aus den Studentenversammlüngen sind sie als die „Masse" bekannt, die wahllos Mem einigermaßen geschickten Redner Beifall trampeln, ganz gleichgültig.

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