KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1921
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1921)
- Date
- 1921-05-01
- Page
- Seite 67 (sequence 5)
- Language
- German
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v??■'*$ bein zertrümmert. Er mußte in der Klinik Hilfe suchendie ihm jedoch verweigert wurde! Statt daß man nun gegen die 5 Tapferen allein vorgeht, muß neben diesen auch F. wieder auf der Anklagebank erscheinen. Jetzt aber kommt das Schönste! Wieder muß der in Gießen so leicht falsch verstmrdene § 223 a StrGB. herhalten, denn ist es nicht ganz klar, daß sich F. wieder eines „hinterlistigen Überfalls" schuldig gemacht hat? Dem Schöffengericht jedenfalls war es klar, denn es verurteilte Falkenstein aus § 223 a zu 250 Mk. Geldstrafe, ebenso 'erhielten die fünf Studenten je 250 Mk. Strafe, aber nur wegen einfacher Körperverletzung. Man erlebt doch noch Wunder! Falkenstein wird von 5 kräftigen Leuten zuerst angepöbelt und dann übel zugerichtet, die Folge davon ist, daß — er verurteilt wird! Auch hier fand Kbr. Grünspach die richtigen Worte. Er wies an Hand der Rechtsprechung des Reichsgerichts, sowie/der einschlägigen Literatur überzeugend Nach, daß auch in diesem zweiten Falle von „hinterlistigem Überfall" nicht im entferntesten die Rede sein könne, so daß höchstens eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung in Frage käme. Da aber ein dahingehender Strafantrag nicht gestellt worden war, so müsse das Gericht zur Freisprechungbezw. Einstellung des Verfahrens kommen. Dem schloß sich die Strafkammer an, obwohl der Anwalt der fünf Herren sie dadurch zu beeinflussen suchte, daß er es für unmöglich hielt, Falkenstein den „Triumph" zu gönnen, unbestraft den Gerichtssaal zu verlassen. Kb. Grünspach blieb ihm die Antwort nicht schuldig, denn, so führte er aus, für das Gericht könne es bei der Urteilsfindung nur ein Motto geben, uird das ist: „fiat iustitia, pereat mundus“, alle anderen Erwägungen müssen als unerheblich beiseite gelassen werden. Die beiden Verhandlungen geben zu mancherlei BÄrachtungen und auch Hoffnungen Anlaß. Ist es doch in beiden Fällen gelungen, unseren Freund Falkenstein -nicht nur vor denr Gefängnis, sondern vor allem vor dem Makel zu bewahren, ^sich gemeinfeige, hinterlistig benommen zu haben. Es ist schon ein Fortschritt, daß die Richter, fast sämtlich Verbindungsstudentendank der überzeugenden Darstellungsweise des Kb. Grünspach, es vermocht haben, sich frei zu machen von Vorurteilen und falschen, engen Klassenauffassungen, und daß sie gerechten Spruch verkündeten. Das nämlich ist die Forderung, die wir immer und immer.wieder erheben: Bemüht Euch, Ihr christlichen Kommilitonen, uns zu ververstehen, versetzt Euch, die Ihr unangefochten Eure Straße zieht, in unsere Lage; verlaßt die hohe Warte der Unnahbarkeit und des Nichtverstehmwollens. Dann werdet Ihr einsehen, daß wir nicht kämpfen um des Streites willen, sondern daß wir fechten um unsere Ehre, die vielgeschmähte, die auch rms das höchste Gut bedeutet^ Der Satt Salttenftein. Bon cand. pliil. Hans Ulm ann (Nass., Sprev.). Ein Fall Falkenstein? Eigentlich, nicht, da man den Fall nach dem Angellagten zu nennen pflegt. Wohl hat Falkenstein auf der Anklagebank gesessen, aber nicht nur in unseren Augen, sondern auch in den Augen jedes rechtlich empfindenden Menschen ist er der Kläger gewesen, dem ein kaum verständliches Urteil zwar den Stempel des Verurteilten aufgedrückt hat, der aber doch trotz allem moralisch der Sieger vor den Schranken des Gerichtes zu Gießen war, das pro Jung, Lauer, Schneider und Genossen, oontra Falkenstein seinen Spruch gefällt hat. Der Fall selbst ist so bekannt, daß es seiner ausführlichen Schilderung nicht bedarf. Es seien daher nur die Begebnisse insoweit gestreift, als es zur Beurteilung erforderlich ist. Erstens: Falkenstein wird in unzweideutiger Weise in. einem Lokal Gießens provoziert. Beleidigende Worte wie „Wir wollen uns von einem Juden das Essen nicht verekeln lassen" fallen, die Aufforderung an den Wirt „den Juden herauszuschmerßen, da sonst die chrisllichen Korporationen den Gafihof boykottieren würden", folgt. Falkenstein fordert und schickt seinen Kartellträger. Antwort ist Verhöhnung, elendeste Kneiferei. Nach Monaten vergeblicher Versuche, den Herrn zu stellenerfolgt abermaliges Zusammentreffen, abermalige Herausforderung seitens Falkensteins. Wieder kneift der Beleidiger, so daß dem anderen die einzige Antwort übrig bleibt, die Ohrfeige. Ms Erwiderung würgt ihn jener am Halse, bis Schutzpolizei die Kämpfenden trennt. Und nun kommt das Schönste, das, wäre es nicht bitterster Ernst, wie Hohn anmutet, Falkenstein wird zu vier Wochen Gefängnis verurteilt, der andere aber geht straffrei aus. Begründung? Hinterlistiger Überfall! Zweitens: Es ist nicht schwer, den Begriff „hinterlistiger Überfall" zu definieren, wenn man sich die Vorgänge des zweiten Falles vor Augen führt; nach dem ersten wäre das nämlich ein wenig schwierig. Wieder steht Falkenstein im Mittelpunkt der Ereignisse. Er kommt vom Bahnhof und wird auf offener Straße mit Schimpfrufen belästigt, die jedem anständig Denkenden das Blut in die Wangen treiben müssen. Nachdem er sich mehrere Male die Zurufe verbeten hat, und sie immer noch nicht aufhören, ohrfeigt er einen der übrigens betrunken gewesenen einer Landsmannschaft ungehörigen Studenten. Darauf fallen sie zu fünfen Wer ihn her und richten chn so übel zu, daß er, eine Klinik aussuchen muß. Wiederum tritt das M ■tll Ä ~