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KC-Blätter · 1920-06-01 · Heft 6-8 (Juni 1920) · p. Seite 72

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Journal
KC-Blätter
Volume
1920
Issue
Heft 6-8 (Juni 1920)
Date
1920-06-01
Page
Seite 72 (sequence 14)
Language
German
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72 :-t£; v. i /-versöhnen mit dem, was wir das Pasitive unsrer An- /schchlwm nennen, ist doch in dieser der Glaube an .'einen Gott nicht Bedingung. .So ließe sich zum Ausgangspunkt zurückkehrend sagen: Wenn uns heute : in der Hauptsache von zionistischer Seite vorgeworfen ' -wird,. es mangle uns an dem. nötigen Idealismus, . an dem nötigen inneren Bekenntnis zum Judentum, an der für einen' Juden erforderlichen Charakterstärke, so können wir getrost fragen, wozu mehr Charakterstärke, mehr Begeisterungsfähigkeit, mehr -Kraft der inneren Überzeugung gehört, um festzuhalten , am Ideal des Zionisnms, das festumrissen, von außen erlernbar einem j^en vorgesetzt wird, das sich in Art eines Katechismus an jeden Gläubigen zum Nachbeten verteilen läßt und seine Erfüllung finden würde in kleinlich-politischen Vorgängen, in der Bereicherung der Welt um einen/ kaum lebensfähigen Staat, oder um festzuhalten an unserm Ideal, das jeder einzelne im eignen Denken sich erwerben und in sich stählen muß, und das seine Erfüllung findet im ethischen Menschheitsziel. Die vorstehenden Zeilen sind, wie eingangs bereits gesagt, der kurze Versuch, die positive Seite unsrer Tendenz zu schildern, wie sie der Verfasser sich denkt. Da sie Persönliches bringen, erheben sie nicht den Anspruch auf Allgemeingültigkeit und werden ihren Zweck erreicht haben, wenn man diesem bisher stiefmütterlich behandelten Thema hin und wieder einige Stunden des Nachdenkens unter unseren Anhängern und einige Spalten Raum in unserem Organ einräumen wrrd. , stad. inr. Ludwig Lewinski (Saxobavariae). ver Löttinger Studententag.. Vom 23.—27. 7. fand in Göttingen der Zweite Ordentliche Studententag Deutscher Hochschulen statt, an dem Unterzeichneter als einer der Vertreter der Universität Berlin teilnahm. Über den Verlauf und das Ergebnis dieser in jeder Beziehung äußerst interessanten und wichtigen Tagung sei hier einiges berichtet. Der Beratungsstoff des Tages läßt sich, in großen Zügen dreifach gliedern: 1. eine Aussprache über die brennenden wirtschaftlichen und geistigen Probleme der Hochschule; 2. die Schaffung einer endgültigen Verfassung der deutschen Studentenschaft und einer deutschen allgemeinen studentischen Ehren-- und Disziplinarordnung; 3. die Stellung der Studentenschaft zur Ausländerfrage, d. h. zur Frage der Zulassung von Ausländern zum Studium. Es würde leider zu weit führen, hier auf die zum. Teil hochinteressantenteilweise aus der Presse bekannten Referate und Debatten über die einzelnen zu Punkt 1. erwähnten Probleme, die meist von älteren Maoemikern bestritten wurden, einzugehen;die Fragen wurden in durchaus objektiver und zum Teil äußerst anregungsreicher Weise behandelt; zu erwähnen ist, daß bei dm Referaten über die Aufgaben der Studentenschaft auch die Frage des Antisemitismus in völlig sachlicher und ruhiger Weise gestreift wurde, so daß ich mich auf eine kurze, unseren Standpurckt klärende Bemerkung beschränken konnte. Auch auf die Punkte: „allgemeine studentische Ehren- und Disziplinarordnung" kann hier nicht eingegangen werden; der Studententag beschränkte sich darauf, Richtlinien aufzustellen, die für die einzelnen *) Die einzelnen Referate werden binnen kurzem jm Druck erscheinen. 1 W:> Hochschulen maßgebend sein sollen: der Standpunkt des Waffenstudententums wird durch die Ehrenordnungsrichtlinien nicht berührt, da es jedem unbenommen bleibt, sich Genugtuung mit der Waffe zu holen; es kann nur darauf hingewiesen werden, daß die Regelung dieser Fragen gerade für den K. C. von aller- höchstem Interesse ist, da in dem Maße, in dem die studentische Selbstverwaltung kräftiger wird, sicher Bestrebungen stärker hervortreten werden, ihr durch das Mittel der Ehrenordnung auch^ einen steigenden Einfluß in Satisfaktionsfragen zu sichern. Was uns aber am allermeisten angeht, das sind die Fragen, die unter dem Punkt „Verfassung" behändst wurden; hierauf und auf die Stellung des Studententages zur „Ausländersrage" soll deshalb näher eingegangen werden. Waren das doch -auch die Themen, die das größte Interesse der gesamten Teilnehmer fanden und die z. T. mit großer Erregung' behandelt wurden, so daß die sonst bewahrte Ruhe und Sachlichkeit, zeitweise trotz der Bemühungen des Vorstandes verloren ging. Aber dennoch ist es gut, daß diese Debatten gekommen sind; denn eine Klärung mußte erreicht werden. - Zuerst der Punkt Verfassung: Hier galt es"' zu bestimmen, wer zur deutschen Studentenschaft gehöre. Die deutsche Studentenschaft umfaßt ja nicht nur die Studentenschaften der reichsdeutschen Hochschulen, sondern auch die Deutsch-Österreichs und Deutsch-Böhmens. Die Frage der Zulassung wurde nur. verschieden behandelt für Reichsdeutschland und für 'Österreich. Zunächst Reichsdeutschland: Bisher war die vorläufige Verfassung des ersten (Würzburger) Studententages in Geltung gewesen, dre „deutsche Abstammung und Muttersprache" als Erfordernis für die Zuhörigkeit aufgestellt hatte; diese höchst unklare Fassung war vom Vorstand immer dahin ausgelegt worden, daß sie die reichsdeutschen Staatsangehörigen umfasse. Auch der Dresdener außerordentliche Studententag nahm diesen Standpunkt bei einer Beratung über den ministeriellen Erlaß zur Bildung von (staatlich anzuerkennenden) Studentenschaften ein. In Göttingen wurde nun bei der Beratung über die endgülttge Verfassung der § 1 in folgender Form angenommen: „Die Deutsche Studentenschaft besteht aus den Studentenschaften des deutschen Sprachgebiets. Die Studentenschaften setzen sich aus den volleingeschriebenen Studierenden deutscher Staatsangehörig'- keit und denjenigen deutscher Abstammung und Muttersprache zusammen. . - ." Ein Antrag auf Ausschluß der nach 1914 naturalisierten Staatsangehörigen (-Juden) fand auch zum Teil aus völkischer Seite Widerspruch und wurde abgelehnt. Maßgebend für diese Stellung des Studententages war der besonders vom Vorstand immer wieder hervorgehobene Umstand, daß der Ausschluß reichsdeutscher Staatsangehöriger aus der Studentenschaft die staatliche Anerkennung der reichsdeutschen Studentenschaften als Selbstverwaltungskörper unmöglich machen würde, daß also in Deutschland eine Studentenschaft nur möglich wäre auf der juristischen Grundlage der Staatszugehörigkeit. So ist die Anerkennung des Staatszugehörigkeitsprinzips bei dem größten Teil des Studententages noch letzt nur das Beugen vor einer harten Notwendigkeit (was sich darin zeigte, daß man den Antrag auf Aufschluß der nach 1914 Naturalisierten zwar als Antrag ablehnte, aber als Entschließung annahm!): immerhin aber ist auch das Erkennen dieser. Notwendigkeit als Fortschritt anzusehen. Daß aber natürlich dasreine Staatsangehörigkeitsprinzip gerade uns in der Studentenschaft in äußerst schwierige Lagen bringt, zeigte die Behandlung der studentischen Verhältnisse in Deutsch-Österreich. Den

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