KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1920
- Issue
- Heft 4-5 (April 1920)
- Date
- 1920-04-01
- Page
- Seite 45 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Der „Allgemeine deutsche VvaNenring". Zu dem Artikel in dem vorigen Heft der „K. C. - Blätter" ist einiges nachzutragen. Die Stellung sowohl der Deutschen Burschenschaft wie des W. S. C. scheint sich zu klären. Wie wir der Tagespresse entnehmen, steht auf der vom 17. bis 21. Mai stattfindenden Tagung des W. S. C. ein Comment-Entwurf zur Beratung, dessen §. 107 lautet: . „Das Korps ist eine Vereinigung ehrenhafter, für das Leben in Freundschaft verbundener Studenten und früherer Studenten aus nationaler Grundlage... Entsprechend der nationalen Grundlage des Korps sind Juden und deren Abkömmlinge sowie Fremdausländer von der Aufnahme ausgeschlossen. . Angehörige germanischer Staaten können ausgenommen werden, wenn sie Förderer der germanischen Ideen und Deutschfreunde sind." Was die D. B. anlangt, so hatte ihr in der Hochschulbeilage der „Deutschen Zeitung" vom 14. April 1920 ein Herr Land. jur. Burchard „vorgeworfen", gerade sie sei es gewesen, die in Jena bei der Gründung des A. D. W. für die jüdischen Kartelle eine Lanze zu brechen sich genötigt gesehen habe, also die Rafsenfrage nicht habe berücksichtigt wissen wollen. Dagegen erläßt sie nun (ebenda am 5. Mai) eine Erklärung folgenden Inhalts: An den fraglichen Verhandlungen über die Satzungen der A. D. W. in Jena nahmen die amtlichen Vertreter der D. B. überhaupt nicht mehr teil. Es waren bei diesen Verhandlungen nur noch diejenigen Burschenschafter anwesend) die als Vertreter von örtlichen Waffenringen nach Jena entsandt worden waren. Diese Burschenschafter hatten bei Beginn der Verhandlungen über die Satzungen des A. D. W. die Erklärung abgegeben, sie würden sich bei allen kommenden Abstimmungen wegen der Stellungnahme der Deutschen Burschenschaft zum A. D. W. der Stimme enthalten, und hatten die Stimmenthaltung auch durchgeführt. Unter anderem lag ein Antrag über die Zusammensetzung des A. D. W. vor: „Mitglied werden kann jeder örtliche Waffenring, der sich ausschließlich aus solchen Verbindungen zusammensetzt, die auf dem Standpunkt der unbedingten Latisfaktion stehen und nicht jüdischer Zusammensetzung sind." Von burschenschaftlicher Seite erfolgte die Anfrage, ob der Begriff „nichtjüdischer Zusammensetzung" auch das enthalte, daß eine Verbindung keine Juden unter ihren Mitgliedern^ haben dürfe, um in einem Waffenring sein zn können. Die Antworten, die darauf; erteilt wurden und die hier zunächst nicht mitgeteilt werden sollen, waren ungenügend undunbefriedigend. Entgegen der Meinung der anwesenden Burschenschafter, aber unter ausdrücklicher Billigung des Herrn Vertreters des Kösener S. E. V. wurde dann eine Abänderung des oben mitgeteilten Antrages beantragt und in folgender Form zum Beschluß erhoben: „Mitglied werden kann jeder örtliche Waffenring, der sich ausschließlich aus solchen , Verbindungen zusammensetzt, die auf dem Standpunkt der unbedingten Genugtuung stehen und satzungsgemäß und tatsächlich keinen konfessionellen Charakter tragen." Außerdem wurde beschlossen, daß die jüdische Verbindung Salia im Würzburger Waffenring verbleiben dürfe. Für diese beiden Beschlüsse hat kein einziger der anwesenden Burschenschafter gestimmt. Die oben angegebenen Angriffe gegen die Deutsche Burschenschaft beweisen sich somit der Deutschen Burschenschaft und ihren Mitgliedern gegenüber als völlig haltlos. Die Deutsche Burschenschaft. I. A.: Die derzeit Vorsitzende Burschenschaft. Germania-Jena. ) Wir registrieren den Entwurf des W. S. C. und die Erklärung der D. B, indem wir uns eines kritischen Urteils enthalten. Dazu haben - wir um so mehr Anlaß, als unseres Wissens wie in den anderen großen Verbänden auch im W. S. C. und in der D. B. anstelle der gedankenlojen Hingabe an übernationalistische Ideen vielfach Selbstbesinnung, Verstand und Anstand zu treten scheint. Das ist jedenfalls sicher: je weniger Konzessionen wir dem blinden R a s s e n w a h n machen, je tatkräftiger wir aus unserem R echts stand p unkt beharren, um.so eher wird sich ein modus vivendi finden, der die gegenseitige Achtung zur Ehre beider Teile verbürgt, ohne die Freiheit der Sinnesart und Sinnesrichtung zu berühren. S.