KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1920
- Issue
- Heft 1-3 (Januar 1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 7)
- Language
- German
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naler Hinsicht aus der Versammlung heraus gegen diese Darlegungen geäußert. Allseitig wurde betont, daA die Stellung der Studierenden zu der Judenfrage nach wie vor unverändert bleibe, und es die'Studentenschaft als eine heilige Pflicht betrachten müsse, in allen Schichten der Bevölkerung in nationalem Sinne aufklärend zu wirken. Andererseits ließ sich die Versammlung unter Annahme einer vorgelegten Entschließung davon überzeugen, daß durch die Ausschließung der Juden von der Wahl zum „Astä" diesen mehr genützt als geschadet würde, -indem dann die „Vertretung der Deutschen Studentenschaft" ebensowenig wie die einzelnen Studenten- Ausschüsse eine Vertretung der gesamten Deutschen Studentenschaft darstellen und als solche von der Regierung anerkannt würden. Man hätte damit erreicht, daß der Zusammenschluß der Deutschen Studentenschaft, in der die nationalgesinnten Studenten die Mehrheit bilden, als gescheitert anzusehen und damit der Deutschen Studentenschaft die Möglichkeit genommen wäre, iw der Frage der Hochschul-Reform nationale Arbeit zu leisten. — Hierauf beschloß die Versammlung die Streichung des besagten strittigen Punktes aus den Satzungen." Die Frage der Vertretung der jüdischen Studenten in den allgemeinerd Studentenausschüssen dürfte wohl überhaupt damit erledigt sein. Welche offizielle Stellung die deutschen Akademiker — wohl oder übel — einnehmen müssen, ergibt sich klar aus einer Zuschrift an die „Deutsche Zeitung" (21. Januar 1920) welche von dem Vorsitzenden der Vertretung der deutschen Studentenschaft, Otto Ben ecke, verfaßt und auch unter Hervorhebung dieser Stellung gezeichnet ist. Wir geben einen großen Teil des Artikels wieder, und besonders sei darauf hingewiesen, daß Benecke selbst Mitglied des raffenantisemitischen „Vereins Deutscher Studenten" ist: „Man hat es vermieden, auf denl ersten deutschen Studententag in Würzburg die Judenfrage zu berühren, weil man wußte, daß über dieser Frage die eben geschaffene Einheit der Studentenschaft zugrunde gehen könnte. In letzter Zeit haben einige Studentenausschüsse beschlossen, daß die Juden nicht als Studenten im Sinne der Verfassung der deutschen Studentenschaft anzusehen wären und daher bei den Wahlerl usw. keine Stirnme hätten. Der fragliche Paragraph lautet: „Die Studierenden deutscher Abstammung und deutscher Muttersprache bilden die deutsche Studentenschaft." Einige Studentenausschüsse haben daraus ersehen wollen, daß alle Juden als nicht Deutschstämmige nicht zu der deutschen Studentenschaft gehörten. Der Vorstand der Vertretung der deutschen Studentenschaft beschäftigte sich in seiner am 25. und 26. Oktober in Göttingen stattgefundenen Sitzung mit dieser Frage. Selbstverständlichbleibtdurch die Stellungnahme des Vorstandes die AnsichtdesEinzelnenunberührt. Doch wäre es im Interesse der gemeinsamen Arbeit dringend zu wünschen, daß sich die Studentenausschüsse die Meinung des Vorstandes zu eigen machten. Es ist unmöglich, daß r ei chs d euts che Judenvonderdeutschen Studentenschaft ausgeschlossen werden und zwar aus mehreren Gründen praktischer und theoretischer Art. In der Praxis zunächst ist die Ausschließung nicht durchzuführen. Was soll als Maßstab gelten? Etwa die Taufe? Die Juder^frage ist keine Religions-, sondern in erster Linie eine Rassenfrage. Wenn die Taufe als Maßstab gelten srftlte, würden damit die zweifellos besseren Elemente Knter den Juden getroffen werden, die es nämlich trotz aller Anfeindungen nicht über sich gebracht haben, dem Glauben ihrer Väter untreu zu werden. Will man die Rasse maßgebend sein lassen? Matt wird mir Recht geben, wenn ich aus meiner Praxis als Mitglied des Vereins deutscher Studenten behaupte, daß die Frage welcher Rasse jemand angehört, sehr schwer objektiv richtig gestellt werden kann. Wären diese Gründe an sich schon gewichtig genug, um die ganze Angelegenheit aus der Hochschulpolitik verschwinden zu lassen, so sind erst recht die- Gründe theoretischer Natur maßgebend für die Stellungnahme des Vorstandes gewesen. Die junge Organisation der deutschen Studentenschaft steht im Kampfe um die Anerkennung ihrer Selbstverwaltung durch die Regierung. Sie kann diese und alle anderen ihr gestellten Aufgaben nur dann erfüllen, wenn sie alle Studierenden umfaßt und wenn sich alle Studenten einig sirrd in dem Bewußtsein, für unser und der nach uns kommenden Generationen Bestes in gemeinsamer Arbeit zu wirken. Ich kann mir die Stellungnahme der einzelnen Studentenausschüsse nur dadurch erklären, daß sich an einigen Hochschulen jüdische, vielleicht auch undeutsche, Einflüsse bemerkbar gemacht haben. Der deutsche Student sollte nur auf die Person, nicht auf das Äußere. Geld, Einfluß usw. seines Führers sehen. Verderbliche Einflüsse — ich widerspreche nicht — und das ist meine persönliche Ansicht —: viele Juden mögen antinationale Tendenzen auf unseren Hochschulen vertreten — verderbliche Einflüsse sage ich, können nur dann überwiegen, wenn die übrige Studentenschaft unfähig ist, den Führer zu stellen. Doch sollte man denken, daß unsere Studentenschaft, in ihrer großen Menge Kriegsteilnehmer, gelernt hat, ihre Interessen selbst zu vertreten. Notwendig ist, auf die Weise, daß man sich eben selbst' für das Wohl des Ganzen einsetzt, verderbliche Einflüsse zu bannen. Der deutsche Studententag hat Fragen der Parteipolitik und des Glaubensbekenntnisses von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen. Möge der nächste Studententag auch die Rassenfrage aus der Hochschulpolitik ausschließen." Nichtsdestoweniger hat sich auch Dresden dem Beispiel von Hannover angeschlossen, worüber folgender Bericht vorliegt: Beschluß der Sind ent env ersammlung der Dresdner Technischen Hochschule am 4. Februar 1920. 1. Deutschstämmige Angehörige fremder Staaten sind wie deutsche Staatsangehörige zu behandeln. Sie haben jedoch vor der Immatrikulation schriftlich auf Ehrenwort zu erklären, daß ihre Muttersprache die deutsche ist, und daß sie von Vater- und Mutterseite bis zu den Großeltern einschließlich kein jüdisches Blut haben. Letzteres ist auf Verlangen nachzuweisen. 2. Die Studentenschaft vertritt den Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker und kann es nicht billigen, daß staatliche Minoritäten in Deutschland Rechte beanspruchen, die ihnen ihrer Zahl nach nicht zustehen. Sie verlangt daher, daß Juden deutscher Staatsangehörigkeit nur soweit zum Studium zugelassen werden, daß ihr Prozentsatz in der Studentenschaft ihren Anteil an der Gefamtbevölkerung nicht übersteigt Dieselben haben alle Reckte der deutschen Studierenden auch da« aktive und passive Wahlrecht zur allgemeinen Studentenvertretung. Jedoch dürfen Juden Deutscher Staatsangehörigkeit nur soweit in der A. St. V. vertreten sein, wie eS ihrem