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KC-Blätter · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. Seite 125

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1919
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Date
1919-07-01
Page
Seite 125 (sequence 21)
Language
German
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125 vaterländischen Gemeinschaftsgefühles und einer idealen Weltanschauung beiträgt. 2. Die Tcndenzparagraphen der Verbandssatzungen haben folgenden Wortlaut erhalten: § 1. Der Verband der jüdischen Jugendocrcine Deutschlands bezweckt die Förderung der gemeinsamen Interessen der in Deutschland bestehenden jüdischen Jugcndvereine. welche keine bestimmte politische oder religiöse Richtung verfolgen. lBisherige Fassung). tz 2. Die Vcrbandsvereine erstreben bei unbedingter Wahrung der Neutralität die Pflege bewußten Juoeulums und der reinsten Grundsätze des Patriotismus, sowie Einfluß auf die sittliche Führung und auf die geistige Fortbildung ihrer Mitglieder durch die Vermittlung jüdischer und deutscher Kulturwcrte. Der körperlichen Ertüchtigung der Mitglieder dient insbei andere eine dem Verband angegliederte Wanderorganisation. Bei den Veranstaltungen des Verbandes darf nichts geschehen, was gegen das jüdische Religionsgesctz verstößt. (Neu eingefügt). 3. Der vierte Delcgiertentag des Verbandes der jüdischen Jugendvereine Deutschlands erhebt stammenden Protest gegen die unmenschliche Pogrompolitik der polnischen wrd rumänischen Negierung Er fordert die Mitglieder des Verbandes zur tatkräftigen Mitarbeit an der Linderung der Not der unglücklichen Opfer dieser Politik auf. 4. Die jüdische Jugend Deutschlands gibt auf ihrem vierten Delcgiertentag ihrer tiefsten Empörung Ausdruck gegen die namentlich in letzter Zeit in schmählicher Weise wieder zunehmenden Taufen und Auslritte aus dem Judentum. Die jüdische Glaubenslehre ermöglicht es' jedem denkenden Menschen, der altheiligen Fahne der Väter treu zu bleiben. Alle Gründe für die Taufe sind leere Ausflüchte, dazu bestimmt, die eigene Charakterlosigkeit und Feigheit zu übcrtünchen Sie ruft alle I irden und Jüdinnen auf, in stolzer Liebe der Größe jüdischer Vergangenheit eingedenk zu sein und treu bei den ewigen Menschheitsidcalen des Judentums in unauslöichticher Liebe durchzuhaltcn. 5. Die Veranstaltung eines aus allgemeinen Wahlen hervorgcgangenen jüdischen Kongresses in Deutschland ivird dringend gefordert. Der Verband empfiehlt die Vorbereitung dieses Kongresies durch einen Vorkongreß, der von Vertretern der jüdischen Organisationen einschließlich der Jugendorganisationen zu bilden ist und dem insbesondere die Festsetzung der Wahlordnung und der Tagesordnung des ersten Kongresses obliegt. Ter Verband empfiehlt seinen Mitgliedern, sich nur für daS Zustandekommen eines solches Kongresses einzusetzen, an dem sämtliche in Deutschland lebende Juden ohne Gewissenkonflikte teilnehmen können. Für ausländische Juden soll eine Karenzzeit festgelegt werden. Der Verband lehnt die Voraussetzung des Bekenntnisses der Zugehörigkeit zum jüdischen Volk ab. Ter Kongreß soll auch die Bildung der Gesamtorganisation der in Deutschland lebenden Juden vorbereiten. 6. a) Es ist Pflicht jedes Jtlden. das Werden des jüdischen Palästina mit großer Aufmerksamkeit zu verfolgen. b) Als Grundlage der den kulturellen und wirtschaftlichen Aufbau Palästinas gewährleistenden Arbeit fordern wir in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der großen jüdischen Korporationen in Deutschland die Festsetzung solcher politischer, administrativer und ökoilomischer Bedingungen für Palästina, daß seine Entwicklling zu einem von der gesamten Judenheit getragenen autonomen Gemeinwesen gesichert wird. Neue Doktorwürden. Zwei deutsche Hochschulen haben eine neue Doktorwürde eingcführt: die medizinische Fakultät der Universität Heidelberg den Doktor der Zahnheilkunde (0?. chir. dent.); die Landwirtschaftliche Hochschule zu Berlin den Doktor der Landwirtschaft. Die Zulassung zur Doktorprüfung der Zahnheilkunde erfolgt in der Regel erst, wenn der Bewerber die deutsche zahnärztliche Prüfung nach der geltenden Prüfungsordnung bestanden hat. Die Zulassung zur Promotion des Doktors der Landwirtschaft setzt ein mindestens vierjähriges Studium der Landwirtschaft voraus, von dem wenigstens drei Semester an der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin erledigt sein müssen. Bei Landwirten und Geodäten (Kulturtcchnikcrn) kann ein Studienjahr durch eine dreijährige Praxis ersetzt werden. Zulassung der Frauen zur Referendarprüfung. Der preußische Justizminister hat am 5. Mai die nachstehende Verfügung erlassen: Weibliche Personen preußischer Staatsangehörigkeit, die das im 8 2 Abs. 2 des GcrichtsverfassungSgesetzes angeordncte Rechtsstudium auf einer Universität erledigt haben, sind, um ihnen einen Abschluß des Sltldiums zu gewähren, zur ersten juristischen Prüfung zuzulassen, wenn nicht un Etnzelfalle besondere Bedenken obwalten. Ihre Eritennung zu Referendaren erfolgt nicht. Die soziale Fürsorge für die Studentenschaft. Von der Konferenz der Rektoren und Prorektoren der Universitäten und Techmschen Hochschulen Deutschlands, die in den ersten Julitagen in Halle hinter fest verschlossenen Türen stattfand, erfährt man jetzt einiges durch die Bekanntgabe des Hauptreferats über soziale Fürsorge für die Studentenschaft, das vom Prorektor der Universität Halle, dein Theologicprofessor vr. Lütgert, erstattet wurde. In der „Deutschen Akademischen Zeitschrift" wird es zugängig gemacht. DerReferent führte in derHauptsachcaus: Die durch den Krieg hervorgcrufene Verdoppelung der Kosten des Studiums tlnd die ungünstigen Anstellungsausstchten machten die Fürsorge für die Stltdentcnschaft zu der dringendsten Pflimt der Hochschule. Am brennendsten ist die Wohntmgsfrage. Es muß auch in Zirkunft nach Uebcrwindung der augenblicklichen Notlage für Wohnungeil gesorgt werden, die den sanitären Bedürfnissen. der sozialen Lage, den ästhetischen Anforderungen, der Berufsaufgabe und den moralischen Verpflichtungen der Studentenschaft entsprechen Eine Kasernierung der Studenten istdendeutschenVerhältnissen nicht entsprechend. Um dem erstrebenswerten Ziel, ein ganzes Unioersilälsviertel am Rande der Großstadt zu schaffen, nähcrzukommen. empfiehlt es sich, zunächst einmal eine Anzahl von Etagen zu mieten und zu deren Leitung geeignete Wirtinnen einzusetzen. Eine weitere soziale Fürsorgcmaßregel ist die Einrichtung von akademischen Speisehäusern. Diese Unternehmungen sind nicht auf Wohltäligkeit zu gründen, sondern ganz geschäftsmäßig einzurichlen. so daß sie pekuniär mit Einschluß aller Kosten sich selber tragen. Die Universität Halle hat sich eine solche Anstalt, von kleinen Anfängen ausgehend, in dem modern und geschmackvoll eingerichteten früheren Hoicl „Zur Tulpe" geschaffen, in dem neben der Speiscairstalt Erholungs- und Versammlungsräume und die Bureaus des Studentenausschußes sich befinden. Die bisherige direkte finanzielle Fürsorge durch Stipendien muß als unzeitgemäß und ungenügend allmählich abgedaut werden.' Bedürfligeir Studenten soll durch Zuweisung von entsprechenden Arbeiten irr Seminaren. Bibliotheken, als Repetenten und Assistenten Gelegenheit gegeben werden, ihre finanzielle Lage zu verbessern. Ändere Erwerbsmöglichkciten sollten im Zusammenhang mir der Neuordnung unseres Erzichungswescns planmäßig und praktisch geregelt werden. Das beste wäre, wenn neben der theoretischen Arbeit des Studiums eine praktische Betätigung nebenherginge, am besten

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