Mannheim
Compact Memory

KC-Blätter · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. Seite 110

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1919
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Date
1919-07-01
Page
Seite 110 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2268830-2268917-2268922--2371-2271528
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

110 jungen und unerfahrenen Kinder z. B. zur Vermögensverwaltung mit heranziehen, und so fort. Auch das neue Staatsrecht will ja nicht jeden 15 jährigen Jungen oder Mädchen das Wahlrecht geben, sondern wartet damit immerhin doch noch bis zum vollendeteu 20. Lebensjahre. Ueberaü ist also zu sehen, daß der junge Mensch in den verschiedenen Lebensbeziehungen erst eine gewisse Lehrzeit, in der er sich erproben muß, durchzumachen hat. Durchaus falsch ist daher der Schluß Jacobs, daß der junge Akademiker, der im äußern Leben nach seiner Behauptung als voll erwachsen betrachtet wird, deshalb auch innerhalb der Verbindung volle Rechte haben müßte; denn die Zugehörigkeit zu einer Verbindung bildet für ihn wieder eine neue Lebensbeziehung, in der er erst der Ausbildung bedarf; die Verbindung ist eben ein Zusammenschluß Gleichgesinnter, in der dem jungen Akademiker erst die Tradition der Verbindung und die Ansichten der älteren Mitglieder anerzogen werden sollen. Daß gebildete Menschen, für die man doch unsere jungen Studenten hoffentlich wird ansprechen können, diese selbstverständliche Erziehungszeit ihrer jüngeren Verbindungsmitglieder zu einer unwürdigen Behandlung derselben, ähnlich wie im Mittelalter in den sogenannten Bursen, mißbrauchen könnten, ist wohl kaum anzunehmen; ebenso selbstverständlich ist es, daß in einem solchen Falle ganz energisch dagegen eingeschritten werden muß. Auch scheint mir die ganze Polemik gegen die „Bedrückung" der Füchse recht überflüssig, da von einer „Bedrückung" in den K. C.-Verbindungen wohl nie die Rede war. Auch sind unsere Füchse Manns genug, sich nichts Unbilliges bieten zu laffen! Gegen eine verständige Neuregelung der Kompetenzen von A. C. und B. C. wird kein Mensch etwas einzuwenden haben. Aber auch dazu sind wirklich keine grundstürzenden Veränderungen erforderlich! 2. Wenn Jacob sich weiter gegen kleine Aeußeclichkeilen, wie z. B. das Getrenntsitzen von Burschen und Füchsen an der Kneiptafel wendet, so kann ihm auch hierin nicht beigestimmt werden. Solange es noch gesellschaftliche Formen gibt und diese werden hoffentlich zum Wohle der Menschheit noch recht lange erhalten bleiben, ist es in jeder Gemeinschaft üblich, daß die jüngeren am unteren Ende einer Tafel und die älteren am oberen Ende derselben sitzen. Wenn auch Alter kein Vorzug ist, so verlangt das Alter doch bei allen Völkern und zu allen Zeiten eine gewiffe äußere Respektierung, und es ist daher nur durchaus berechtigt, wenn auch an der Kneiptafel eine gewiffe Anciennität gewahrt wird; dazu kommt noch, daß man sich im allgemeinen unter Altersgenoffen immer wohler fühlt, als im Kreise wesentlich Aelterer, so daß also diese Form außer dem Nützlichen für den einzelnen auch noch das Angenehme für ihn hat. Und dann sind diese äußeren Unterscheidungen auch nur ein Mittel, die jungen Leute an anständiges Benehmen zu gewöhnen, was durchaus nicht etwa überflüssig ist, da nicht jeder junge Student vollendetes Benehmen mit auf die Hochschule bringt. Was die Neuregelung der Fuchsenstunde anlangt, so gebe ich Jacob recht, daß hier, wie überall, ein übermäßiger Kleinkram schädlich ist, aber in großen Zügen wird jeder K. C.er die Entstehung seiner Verbindung, die zu seinem Verbände gehörenden Verbindungen und ihre äußeren Abzeichen kennen müffen, und auch den Wunsch nach dieser Kenntnis haben, wenn er „nicht geistig ganz unbemittelt" und außerdem noch intereffelos ist. 3. Die äußerst kräftigen Worte, welche Jacob gegen den Trinkkomment findet, scheinen mir auch etwas über das rechte Maß hinauszugehen. Gegen den übermäßigen Alkoholgenuß in den studentischen Verbindungen wird schon seit Jahren Front gemacht. Dieser Bestrebung kann sich nur jeder vernünftige Mensch anschließen, aber man soll auch hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Es liegt nun einmal in der Natur des jungen Menschen, nicht immer ein völliges Musierleben zu führen, sondern die Jugend schlägt auch gern mal, nicht bloß in Trinkfragen, über die Stränge, und diese Vergnügungen soll man dem jungen Studenten ebenso laffen, wie wir älteren sie seinerzeit für uns in Anspruch genommen haben. Wird der Trinkkomment vernünftig ausgeübt, und werden Exzeffe vermieden, so macht er im allgemeinen allen Beteiligten nur Freude, und gerade in heutiger Zeit dürfte keine Veranlassung sein, sich die geringen Freuden des Lebens noch zu verkümmern. 4. Mit seinem Vorschläge über Trennung der Chargen in drei völlig autonom nebeneinanderstehende Wartschaften vernichtet Jacob jede Möglichkeit eines geordneten Verbindungslebens. Es ist nun einmal in jeder menschlichen Gemeinschaft nötig, daß einer die Leitung hat und unmöglich ist es, daß mehrere nebeneinander gleichberechtigt zu bestimmen haben. Insbesondere innerhalb des engen Gefüges einer studentischen Korporation ist eine Trennung der Leitung in eine Bundes-, Bildungs- und Sportwartschaft unmöglich. Die einzelnen Funktionen greifen ineinander über, und es würde zu dauernden Reibereien zwischen den drei gleichberechtigten Warten kommen. Die Behauptung Jacobs, daß die akademischen Verbindungen bei Licht besehen, monarchisch ja sogar autokratisch aufgebaut seien, ist mehr als unzutreffend. Denn das Hauptzeichen des Autokraten ist doch seine Unverantwortlichkeit und Unbeschränktheit. Wie aber jeder Verbindungsstudent weiß, ist der erste Chargierte gar sehr verantwortlich und in seiner Macht beschränkt. In jeder

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.