KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1918
- Issue
- Heft 22 (Mai 1918)
- Date
- 1918-05-01
- Page
- Seite 1090 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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1090 BÜMer- und Blätterschau Friedenspflichten des einzelnen. Sechs Preisarbeiten der Grotzloge für Deutschland von Georg I. Plotke, Wilhelm Jerusalem, Immanuel Lewy, Jsmar Elbogen,Max Seber und Max Golde. Verlag: Friedrich Andreas Perthes A.-G., Gotha 1918. Man hat, solange der hochherzige Mannheimer noch lebte, den ernsthaften Versuch gemacht, die Ziele der Mannheimer-Stiftung abzuändern. Sie ist bei der jüdischen Grotzloge für Deutschland errichtet und verfolgt ausgesprochenermatzen den Zweck, Arbeiten zu unterstützen, die Menschenliebe, Gerechtigkeit und Duldsamkeit als Grundlagen der menschlichen Gesellschaft verherrlichen und zu ihrer Ausbreitung beitragen. Man hat nun nicht nur eingewendet, daß literarische Produktion hierzu nicht gerade der geeignete Weg sei, sondern man empfand es auch als sehr bedenklich, datz gerade Juden als Minderheit sich mit solchen Aufgaben zu einer Zeit beschäftigen sollten, da die Mehrheit von ihnen nichts wissen wollte. Man fürchtete nicht mit Unrecht, datz diese Bestrebungen einen gewissen Hohn gegen die Juden auslösen würden, die geschäftig die Wätmoral retten wollen, während ihr eigenes Haus in hellen Flammen steht. Das bisherige Ergebms nun des Preisausschreibens, die beiden Bände preisgekrönter Arbeiten, die Vorlagen, haben die Skepsis nur bestätigt. Den ersten Band, der im Jahre 1915 erschien, liest man als Jude nur mit großem Widerstreben. In ihm findet sich an einer Stelle ein recht übler antisemitischer Angriff und im übrigen klingt aus ihm die Verherrlichung christlicher Moral so stark hervor, daß man sich vergebens fragt, warum eine jüdische Organisation derartige Arbeiten herausgibt. Noch schlimmer ist aber der vorliegende zweite Band. Abgesehen von den kleineren Arbeiten von Elbogen und Golde, die von rein praktischen Gesichtspunkten ausgehen, zeichnet alle Betträge ein seltsamer Geist aus, sobald die Religion inFrage kommt. In Goldes Arbeit fällt es gleichfalls unangenehm auf, datz er in Deutschland nur zwei Bekenntnisse erwähnt und das Judentum völlig unberücksichtigt läßt. In den übrigen Arbeiten ist aber die Außerachtlassung der Re. ligion, die geradezu an eine Verachtung streift, fast zum Prinzip erhoben. Das Thema lautete: Welche Richtlinien wird nach dem zu erhoffenden Friedensschlüsse der einzelne zu ziehen haben, um an seinem Teil im internationalen Verkehr die Grundsätze der Gerechtigkeit, Menschenliebe und Duldsamkeit zur Geltung zn bringen? Nun dürste es doch selbstverständlich sein, selbst wenn man das Religiöse nicht zur Grundlage der Beantwortung machen will, datz man seiner wenigstens Erwähnung tut. Die klarste und richttgste Antwort würde von dem Gedanken ausgegangen sein, datz die Verinnerlichung des Religiösen, das seelische Erwerben des von den Konfessionen gelehrten und geförderten am ehesten diesen Weg führe. Dieser Grundgedanke ist aber kaum erwähnt, geschweige denn behandelt. Die umfangreichen Arbeiten von Wilhelm Jerusalem und von Immanuel Lewy stellen an sich fraglos achtbare philosophische Leistungen dar, die den Zeitschriften des Monistenbundes oder der Bereinigungen für ethische Kultur gewih zur Zierde gereichen würden. In ihrem absoluten Uebersehen und Verkennen der Bedeutung und der Zukunftsaufgaben der Religion, wie sie übrigens in manchen Kreisen von Juden und ehemaligen Juden typisch ist, bedeuten sie einen Versuch, die Grundlage des Judentums 'zu untergraben. Keinem sei das Recht auf freie Meinungsäußerung versagt, nur kommt es auf den Ort an, wo sie veröffentlicht wird, und kopfschüttelnd legt der Leser diese Publikation der jüdischen Grotzloge aus der Hand. Nach dem ersten jBuche, das nichtjüdische Religionsanschauungen verherrlichte unn das zweite, das gegen den Eckpfeiler unseres Wesens sich wendet! . Derartige Veröffentlichungen müssen ja den. Zwiespalt in unseren Reihen züchten und den „Friedenspflichten" .des einzelnen würde man doch wohl am besten nachkommett, wem: man sich bemühte, innerhalb des jüdischen Kreises selber durch Unterdrückung derartiger Veröffentlichungen Menschenliebe, Gerechtigkeit und Duldsamkeit zü üben. F. G. (Thur.) Nationales Selbstbestimmuugsrecht der Juden in Pole», von Dir. Max Rosenfeld. 1918. R. Löwit Verlag, Wien und Berlin. Die brennende Frage des staatsrechtlichen Schicksals der polnischen Judenheit erfährt in dem vorliegenden Büchlein eine interessante Beleuchtung. Im ersten Teile befaßt sich Rosenfeld wissenschaftlich mit dem System einer nationalen Autonomie. In den weiteren Teilen des Buches zeigt er, wie er sich diese Anwendung auf jüdische Verhältnisse denkt. Die ungeheure Schwierigkeit, die darin liegt, daß die Judenhett überall und Immer Minderheit ist und bleibt, und demgemäß , an irgend einem Punkte des Systems doch der Vergewaltigung durch die Mehrheit ausgesetzt ist, kann natürlich auch Rosenfeld nicht aus der Welt schaffen. Interessant bleibt freilich, datz er, der so eifrig nach Mitteln sucht, um die Unterdrückung durch die Mehrheit zu verhindern, selber gern bereit ist, den nicht nationalen Teil der Bevölkerung durch mehr oder minder sanften Zwang gefügig zu machen. Er macht den geradezu ungeheuerlichen Vorschlag, datz die bestehenden jüdischen Gemeinden als obligatorische nationale Gemeinden zu fassen seien, und wenn er auch so gnädig ist, den Austritt zu gestatten, so gibt er doch nicht einmal einen Hinweis dafür, was dann mit diesen Ausgetretenen werden solle, die sich religiös als Juden fühlen. Denn die jüdischen Reliaionsangelegenheuen sind nach seinem System nur ein Zweig der nationalen Gemeinden. Es handelt sich bei diesem Einwand natürlich nicht etwa um einige wenige polnische Assimilanten, sonderm um wohlgefügte große Massen von Orthodoxen, die sich heute in Polen zu einer recht kräftigen Organisation zusammengeschloffen haben. Ist natürlich selbstverständlich schon durch diese eine Tatsache das ganze System Rosenfelds zu einer theoretischen Spielerei gestempelt, so schlägt die Stellung, die er der jüdischen Region zuweist, dem Faß einfach den Boden aus. Die Religion ist ein kleiner Zweig der allgemeinen Verwaltung. „Die religiösen Angelegenheiten wären von den kulturellen (N) und wirtschaftlichen streng zu scheiden." Wie dieses Kunststück im Judentum fertiggebracht werden soll, ist nicht klar. Und ob das Raboinat (wohlgemerkt das polnische und nicht das deutsche) sich damit begnügen kann, die spezifisch rituellen Angelegenheiten zu erledigen, kann sehr fraglich bleiben. Jedenfalls verrät schon der Vorschlag, die tausendjährige jüdische Entwicklung durch einen einfachen Gesetzesparagraphen in völlig andere Bahnen zu lenken, eine derartige Unkenntnis der östlichen jüdischen Seele, datz man auch den praktischen Wert der Veröffentlichung nicht allzu hoch veranschlagen darf. F. G. (Thur.) „Jerusalem", von Sven Hedin. Leipzig: F. A. Brockhaus. 1918. Seinen vielen Reisewerken hat nun Sven Hedin auch eins über Jerusalem und das Heilige Land angereiht, und es ist ganz gewiß nicht die schlechteste Frucht seiner Feder. Die anschauliche Art seiner Schilderung, die ben Leser fast mit leben und mit erleben läßt/ ist