KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1918
- Issue
- Heft 22 (Mai 1918)
- Date
- 1918-05-01
- Page
- Seite 1077 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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1077 Staate gewährte Rechtshilfe nicht zur Sühne von Beleidigungen genügt, , und daß deshalb, die Selbsthilfe vorläufig noch nicht entbehrt werden kann Da sich aber die Studentenschastz in ihrer großen Mehrheit zu jenem Kreise rechnet, wird auch in ihren Reihen ein Interesse für Erörterung dieser Frage Vorhanden sein- und man wird es der Studentenschaft auch nichtgut verweigern können/ in dieser Frage--trotzdem sie keine rein studentische, ist, ihren selbständigeneventuell führenden Standpunkt einzunehmen. Eine zunächst ganz allgemeine Empsindung ist, daß gerade der augenblickliche Krieg wieder recht drastisch bewiesen hat, daß die ultima ratio eben doch; der Kamps ist. Allerdings darf man dabei nicht außer acht lassen, daß es sich um Staaten handelt, die -keine gemeinsame Obrigkeit haben, wäche zur Schlichtung von Streitigkeiten befugt und imstande ist. - Aber trytzdem geht aus der bloßen Tatsache des . Krieges hervor, daß es eben Fälle gibt, wo alle guten Reden nichts mehr Helsen und die Entscheidung der Waffe Überlassen wird. , > Daß dieser Standpunkt dem Ideal von Recht und Moral nicht entspricht, bedarf keiner Erörterung. Das Ideal, das Ziel, nach dem die Menschheit streben soll, wäre vielmehr, wie es Bölsche in seinem „Naturgeheimnis" so schön ausgedrückt hat, daß der schlichte Beschauer, dem der Archäologe ein Schwert zeigt, eS für ein chirurgisches Instrument hält, mit dem man einem anderen hilft. Mit änderen Worten: Daß die Menschheit den Begriff „körperlicher Kampf", das Durchsetzen irgendwelcher Ansprüche durch Gewalt, überhaupt gar nicht mehr kennt, ebensowenig mehr kennt, wie wir z. B. die Folter zur Herbeifiihrung des Geständnisses eines Verbrechers. Bon diesem Ziele find wir wohl aber noch gär weit entfernt! WaS dagegen den augenblicklichen, wirklich vorhandenen, also durchaus noch nicht idealen Standpunkt anlangt, so wird man noch immer sagen müffen, daß die Menschen einmal noch nicht so weit find, sich jedes Unrechtes, jeder Beleidigung des Mitmenschen mit Selbstverständlichkeit zu enthalten, und daß ferner der vom Staate bei Beleidigungen gewährte Rechtsschutz doch weder so schnell eintritt noch so energisch ist, daß er in ernsteren Fällen — ich denke an Familienbeleidigungen, Ehrabschneidungen, Tätlichkeiten — befriedigt. Man wird also in diesen und ähnlichen schweren Fällen vorläufig um einen Zweikampf nicht herumkommen. Denn den unwiderstehlichen Drang in sich, den Vorfall sofort und persönlich zu erledigenes ist ihm unmöglich, nach wochenlängem Warten die Erledigung im. Spruche: des öffentlichen Richters erblicken zue sollen» Dieser —ich möchte sagen — Urtrteb des Menschen wird auf Grund der bisher erreichten Zivilisation gezügelt und geregelt in den hergebrachten Formen deS Zweikampfes,. sodatz also ein schrankenloses Faustrecht unmöglich ist. Mit dieser Folgerung soll nun nicht etwa einer unbegrenzten - Rauflust und Machtpolitik das Wort geredet werden, ganz im Gegenteil, es soll nur festgestellt werden, daß zur Zeit noch Fälle denkbar sind, wo ein Zweikamps — auch ein solcher auf Tod und Leben — unvermeidlich erscheint. Dagegen ist es selbstredend, daß eben auch nur in solchen, gewiß höchst seltenen Fällen zu diesem alleräußersten Mittel gegriffen werden darf. Und daß dies geschieht, dafür haben die Ehrengerichte zu sorgen. Noch mehr, wie es schon vor dem Kriege der Fall war, wird jedes Ehrengericht genau und mit größter Gewiffenhaftigkeit zu prüfen haben, ob einer der beiden Teile leichtfertig und unehrenhaft den Zwist heraufbeschworen hat, und dann einen solchen Menschen mit Recht für nicht mehr satisfactivnsfähig erklären. Dieses Mittel erscheint mir auch zunächst als das einzig praktische zur Verminderung und schließlich gänzlichen Verhinderung von Zweikämpfen. Wenn jeder weiß, was ihm bei nicht ganz ehrenhaftem Verhalten droht, wird er sich auch in jeder Hinsicht in acht nehmen und beherrschen. Ein weiteres Mittel gegen das Ueberhandnehmen von Zweikämpfen haben die studentischen Korporationen in dem Ausschluß von sogenannten „Ramschern". Wer auS reiner Lust am Raufen und im Gefühl seiner Kampfüberlegenheit andere beleidigt und zum Zweikampf zwingt, ist nicht würdig, Mitglied einer akademischen Verbindung zu sein. Seines überschüssigen Kräftgefühls kann er sich ja aus dem Wege der Schiägermensur in Bestimmung-- oder Berabredüngspartien entledigen. Wir kommen also zu dem Schluffe, daß wir noch nicht so weit sind, den Zweikampf als solchen unbedingt entbehren zu können, sondern daß wir uns vorläufig damit begnügen müffen, ihn dadurch zu bekämpfen, daß wir an das Verhalten des einzelnen einen weit strengeren Maßstah legen als früher, daß wir frivolen Leichtsinn,! der das ,Glück von Familien zerstören kann, nicht, dulden, sondern an dem Leichtfertigen selbst durch Ausschluß aus den Reihen der anständigen Menschen strafen. Dann werden wir auch durch ständige Erziehung dem Ziele Bölsches näher kommen und' im Menschen die Fähigkeit, Unrecht zu tun,-immer-mehr verringern. - - Als' . Nutzanwendung vorstehender Unter-