KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1918
- Issue
- Heft 22 (Mai 1918)
- Date
- 1918-05-01
- Page
- Seite 1075 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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1075 eS lange dauern wird, bis wir Gelegenheit haben, einer ehrlichen sachlichen Kritik unseres Wollens zu begegnen. Der Krieg im Osten ist so gut wie beendet, und die Annahme ist daher wohl berechügt, daß der ganze, große Krieg sich seinem Abschluß nähert. Auch die studentischen Verbände müssen sich daher mit dem Gedanken vertraut machen, in absehbarer Zeit wieder ein normales Friedens» leben zu führen. Sie müssen sich schon jetzt darüber klar werden, ob das Korporationsleben nach Friedensschluß einfach wieder da anknüpfen kann, wo es im Juli 1914 aufgehört hat, oder ob und in welchen Beziehungen der Krieg auch auf diesem Gebiete des studentischen Lebens Neuerungen erforderlich macht. Sache dieser Abhandlung soll es sein, sich mit dem Mensurwesen auseinanderzusetzen. Schon im. Frieden wurde ja das deutsche Waffenstudententum von gar vielen Seiten angegriffen, als barbarisch und rückständig verschrieen, ja sogar das Reichsgericht hatte den Kampf gegen die Schlägermensur ausgenommen, indem es in ihr einen strafbaren Zweikampf mit tödlichen Waffen erblickt. Daß ein solcher bei einem Säbel- oder Pistolenduell vorliegt, kann ja nicht bezweifelt werden. Von allen Anhängern der Mensur wurde dagegen der große erzieherische und damit auch sittliche Wert der Mensur in ihren hergebrachten Formen betont. Wenn ich mich zunächst nur mit der Schlägermensur befasse, so ist festzusteüen, daß sie eigentlich nur als Bestimmüngs- oder Verabredungspartie vorkam, kaum als Duell zum Austrag und Ausgleich von Streitigkeiten. Wenn auch zur Ermöglichung von Schlägerpartien oftmals der Weg einer, allerdings immer nur ganz leichten persönlichen Differenz gewählt wurde, insbesondere zwischen Angehörigen von Verbänden, welche die Bestimmüngsbezw. Verabredungspartie nicht schlagen, oder zwischen Freistudenten, so darf man doch nicht verkennen, daß das eben auch nur auf eine Verabredung in der Form einer Differenz hinauslief. Der übereinstimmende Wunsch beider Kontrahenten/ miteinander Schläger zu fechten, — also eine Berabredungspartie zu schlagen — wurde durch einen Vermittler festgestellt oder ergab sich völlig schlüssig aus der Situation. Um irgendwie belangreichere Streitigkeiten aus der Welt zu schaffenum nsich im wahren Sinne des Wortes „Satisfaetion" zu verschaffen,' ist wohl im* Laufe ver letzten 15—20 Jahre keine Schlägerforderung überbracht und ausgetragen worden. Denn dazu hätte man eben Säbel und Pistole als kommentmäßige Waffe. Wir können also zunächst feststellen, daß auch schon im Frieden die Schlägermensur nur als Bestimmüngs-oder Berabredungspartie vorkam. Das heißt also: Schläger gefochten wurde nur entweder auf Grund von Abmachungen der Fechtwarte zweier schlagender Verbindungen, welche die einzelnen Paukanten bestimmten, oder auf Grund persönlicher Uebereinkunst zweier Studenten. Bei Beantwortung der Frage, ob die deutschen schlagenden Verbindungen nach Friedensschluß die Schlägermensur beibehalten sollen oder nicht, kann also der Standpunkt, den man dem Zweikampf als solchen gegenüber vertritt, ganz unberücksichtigt bleibendenn die Schlägermensur ist eben kein Zweikampf im eigentlichen Sinne des Wortes, ebensowenig wie eine Tennispartie oder eine Ruderregatta, sondern nur ein Wettkampf! Nicht näher eingehen möchte ich auch auf die oft widerlegte, oben erwähnte Ansicht des Reichsgerichts, daß der Schläger eine tödliche Waffe fei, daß also aus diesem Grunde schon die Schlägerpartie ein echter Zweikampf sei. Denn es kommt eben bei Beurteilung dieser Frage nicht darauf an, ob der Schläger absolut geeignet ist, tödlich zu wirken — was ja keinem Zweifel unterliegen kann —, sondern, ob er bei der üblichen Art seines Gebrauches und bei den üblichen Schutzmaßregeln tödlich wirken kann- und das ist eben fraglos zu verneinen. Diese Ansicht wird übrigens im Gegensatz zum Reichsgericht von den meisten namhaften Rechtsgelehrten vertreten. Die Schlägermensur hat also mit einem Zweikampfe nichts zu tun, sie ist ein reiner sportlicher Wettkampf. Nun ist aber auch von Leuten, die auf diesem Standpunkte stehen, also der Schlägerpartie nicht deshalb Feind sind, weil sie einen Zweikampf in ihr erblicken und einen solchen als unvereinbar mit moderner Moral betrachten, gesagt worden, daß die Schlägermensur deswegen zu verwerfen sei, well sie durch das Blutvergießen roh sei, weil Körperverletzungen die notwendige Folge jeder Schlägerpartie seien. Diese beiden Einwände kann man ja nun nicht gut einfach als falsch bezeichnen. Und unrichtig ist es auch, wenn hierauf vielfach entgegnet wird, daß auch bei anderen Sports, z. B. beim Fußballspiel, Körperverletzungen vorkämendaß also die Schlägermensur nur dieselben, bei anderen Sportarten nicht getadelten Fehler habedenn in diesen Fällen, sind die Körperverletzungen unbeabsichtigte, mit dem Wesen des betreffenden Sports nicht zusammenhängende Zusüllsfolgen, während sie bei der