KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 17 (Mai 1917)
- Date
- 1917-05-01
- Page
- Seite 889 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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889 und das erloschene Gefühl der bürgerlichen Ehre in ihnen erwacht ist", und sie betonen, daß, wenn nicht Besserung eintrete, „der rechtschaffene Hausvater" folgende „schreckliche Alternative" vor sich sehe: entweder würden seine Kinder, „uneingedenk der gereinigteren Grundsätze", in welchen er Pe erzogen hat, sich weiter „dem niedrigen Wucherhandel" ergeben, oder sie würden auswandern oder die Religion ihrer Väter verlassen und „mit heuchlerischen, schädlichen Grundsätzen und mit verdorbenem Herzen sich in die größere Religionsgeseüschast einschleichen". Die Eingabe klingt in der Bitte auS: „c uns Endesunterschriebenen nicht ferner mit dem Namen Schutzjuden und Juden zu belegen und belegen zu lassen, sondern uns nach unserem Gewerbe zu benennen, weil dieser Name unglücklicherweise eine herabwürdigende Idee in sich verknüpft, und eine Auszeichnung hervorbringt, die uns überaus schädlich ist." Den vollen Stolz eines verletzten Mannes¬ und Rechtsgefühls endlich atmet die Mahnung um Beschleunigung der Entscheidung, welche David Friedländer am 23. Oktober 1810 an Hardenberg sendet, indem er sagt: „Die Ausdrücke Juden und Judenknechte, noch mehr aber die Gesinnung, die sie auSsprechen und so zu erkennen geben, machen es wünschenswerter, einer Entscheidung des Schicksals unserer Mitbürger, sie möge auSfallen, wie sie wolle, entgegenzusehen, als in einer Existenz zu verharren, die das Leben verbittert und jede Tätigkeit lähmen muß." Alle diese Vorstellungen sind auch offenbar nicht ohne nachhaltigen Einfluß auf die Behörden gewesen, wie ein Blick auf die Entstehungsgeschichte deS Befreiungsediktes vom 11. März 1812 zeigt. Nachdem der König in einer sehr ungnädigen Kabinettsorder vom 17. Januar 1792 seine Minister unter Hinweis auf „den alten Ruhm der preußischen Promptitüde im Gang der Geschäfte" zur schleunigen Berichterstattung ermahnt hatte, reichte daS Generaldirektorium am 24 Januar 1792 feine Reformvorschläge ein. In diesen findet sich unter Nr. 4 der Vorschlag, daß die Juden „unveränderliche, auf ihre Nachkommen fortgehende Geschlechts- oder Zunamen gleich den Christen annehmen, und in den Ausfertigungen nicht Juden, sondern nach ihrem Namen, Gewerbe oder Stand genennet werden." Dieser Reformversuch scheiterte, aber das Wörtchen „Jude" spielte auch bei den Verhandlungen, welche später endlich, dank dem Hardenbergschen Eingreifen, zu dem Freiheitsgesetze, dem Emanzipationsedikt vom 11. März 1812, führten, eine nicht unwesentliche Rolle. In dem Gutachten des Geheimen Staatsrats Sack vom 2. April 1811 äußerte sich dieser unter Nr. 8: „Da die Absicht dahin geht, das ganze Judentum hierdurch umzuwandeln und die Inden durch Erregung ihres Ehrgefühls den andern Staatsbürgern gleich und ihnen selbst achtbar zu machen; so möchte eS wohl gut seyn, den sehr verächtlich gewordenen Namen: Jude ganz aufzuheben und nach dem Vorgänge anderer Staaten ihnen den Namen Israeliten oder Mosaische Glaubensgenossen zu geben^ welches im Falle es gut gehalten wird, am besten am Schluffe in einem besonderen § dem Edict beigefügt werden könnte." Dem widersprach das Gutachten des Geheimen StaatsratS von Schuckmann vom 20. April 1811 mit folgender Ausführung: „Zuvörderst bemerk ich, daß zwar gegen die Benennung,/Juden" monirt worden: allein der Name Jude drückt meines Erachtens an sich keine Verachtung auS (vid. Lefsings Nathan). Das Gesetz muß seinen Gegenstand ohne Ziererei nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, so daß das Volk ihn erkenne, nennen. Der Ausdruck Bekenner der Mosaischen Religion würde andeuten, als sollte Beharren bei dem Mosaischen Ritual und bürgerlichen Gesetz zur Bedingung gemacht werden. Das ist aber die Absicht nicht." In Uebereinstimmung mit Sack hatte der Oberlandesgerichtspräfident von Bülow, der den von dem Geheimen Obertribunatsrat Pfeifer gesertigten Gesetzesentwurf mehrere Male umarbeiten mußte, den Standpunkt vertreten, daß man in öffentlichen Verhandlungen und Ausfertigungen statt „Jude" „Mosaist" sagen müßte. Im allgemeinen sei der Name „Jude", der ursprünglich die Nation oder die Religion bezeichnen sollte, zu „einem verderblich wirkenden Charakternamen gestempelt und in die Sprache oft wider alle Regel, wider alle logische Richtigkeit, ausgenommen." Demgemäß schreibt denn auch der von Bülow umgearbeitete zweite Entwurf in § 39 folgendes vor: „In öffentlichen Verhandlungen und Ausfertigungen ist künftig nicht mehr die Benennung: Jude oder Juden, sondern der Name und die Standesbezeichnung der in Frage seienden Personen, oder, insofern dieses nach der Beschaffenheit deS Verhältnisses unvermeidlich seyn sollte, die Benennung: Mosaist oder Mosaisten nach der Anleitung der Benennungen anderer Glaubensbekenner zu gebrauchen." Der Staatskanzler Hardenberg war damit einverstanden. Er hatte schon früher einmal in einer Verfügung an die Regierung angeregt, daß Ausdrücke unterbleiben müßten, die „dem Sinne