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KC-Blätter · 1913-09-01 · Heft 12 (1.9.1913) · p. Seite 232

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Journal
KC-Blätter
Volume
1912-1913
Issue
Heft 12 (1.9.1913)
Date
1913-09-01
Page
Seite 232 (sequence 12)
Language
German
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282 nur ein theoretisches Interesse hatten, wie z. B. daS weite Gebiet des Strafrechts, das besonders bei Kapitalverbrechen den Inden nicht mehr znstand. Aber eS ist dies anch deutlich an der zurückhaltenden und wenig umfangreichen Behandlnngsweise solcher Gebiete zu merken, waS besonders ansfällt, wenn man einen Vergleich zu dem stets praktisch angewandten und darum ganz eingehend und genau behandelten Zivilrecht zieht. Im übrigen aber dürfen ivir modernen Men schell llicht über den Talmud von den Anschmllmgen lmserer Zeit ans urteilen. Wir müssell versuchen, nnS in den Geist, die Auffassungen und Hoffnungen jener vergangenen Jahrhunderte zu versellken, eine gewiß recht triviale Weisheit, deren tfeljren aber dem Talmud gegenüber von Geglkern wie anch von Freunden fast stets außer Acht gelasseil werden. Wenn der Talmud, obwohl der Tempel längst zerstört war, sich eingehelld lllit dem Priesterrecht, den Opfern, den Priestergewändern, denl Tempel, den Altären lind anderen anscheinend überflüssige» Dillgen dieser Art beschäftigt, so muß man - bevor man über seine Weltfremdheit spottet — bedenken, wie lebendig die freudige Hoffnung auf einen Wiederaufbau des Tempels hu Bewußtsein der damaligen Indetl wurzelte, und alle jene Themen waren unter diesem Gesichtswinkel durchaus praktischer Natur. Und menu der Talmud die Frage nntersncht, an der sich der seichte Witz und Spott von vielen Generationen geübt hat, ob das Ci, das am Feiertage gelegt ward, znm Genüsse erlaubt sei, so war auch diese Angelegenheit eine durchaus praktische, den» sie erwuchs ans den vorhandeneu, lebendigen religiösell Änschanlmgen deS Volkes. Die verderblichste Art der Apologie ist jene, die übertreibt, die in denl Bestreben, lobeilsiverte Seiten einer Sache hervorzuheben, des Guten zu viel tut lind die Wahrheit fälscht! Wir wollen, wenn wir nunmehr ans einige Punkte alls denl Inhalte deS Talmuds entgehen, keineswegs in diesen Fehler verfallen lmd, lvie es oft geschieht, inl Talmud die lllodernsten Anschauungen und Erfindungen nachzmveisen versuchen. ES gibt Leute, die anS irgendlvelchen Andeutungen feftstellen lvolleil, daß der Talmud u. a. bereits die Ätarkose für Operationen angelvalldt habe, die Uebertragbarkeit der Krankheiten dllrch Bazillen kenne oder den Blitzableiter benlltzt habe. Man braucklt solcheAusleglmgsknnst wahrlich nicht, denn die wirklichen Vorschriften des Talmuds sind in einer oft verblüffenden Weise von modernstem Geiste erfüllt, und der Ethik des Talmuds braucht sich das Judentum wahrhaftig nicht zu schämen. Nein, die Ethik des Talmuds steht trotz aller Angriffe, die von Renegaten und sonstigen Judenfeinden gegen sie gerichtet »vorden sind, makellos und erhaben da. In einem lesenswerten Bächlein, das sich „Ewige Weisheit"*) nennt, hat Max Weinberg in anmutiger Form ein Bild von den ethischen Anschauungen des Talmuds dadurch entworfen, daß er einfach die Aussprüche der alten Lehrer für sich reden ließ. Bei der Lektüre dieser schlichten Sätze wird man ganz unwillkürlich nicht mir von Bewunderung für die Weisheit unserer Alten erfüllt, sondern geradezu ergriffen von der Herzensreinheit, der unendlichen Güte uni) der Gemütstiefe dieser schlichten Inden, die die Welt mit ihrem Haffe verfolgte und dann zu „Verbrechern vonReligionswegen" stempeln wollte. Die praktischen Gesetze sind natürlich lebendige Zeugnisse dieses hohen sittlichen Geistes. Man möchte manchem modernen „Kulturvolk" von heute — nicht nur solchen vom Schlage der Balkanstaaten — herzlich wünschen, daß sie in bezug auf Hygiene, auf baupolizeiliche Vorschriften und auf Pädagogik — um einige Beispiele willkürlich heranözngreifen - auch nur annähernd die Bedeutung erreichten, die das Judentum vor fünfzehnhundert Jahren bereits hatte. Man kann wohl behmlpten, daß der soziale Geist des Talmuds die Fürsorge für den Dienenden, die Vorschriften über Feiertags- und Sabbatruhe auf einer Höhe stehen, der sich heute nur die Kultnrstaateu allerersten Klanges — und auch die nur seit kurzer Zeit angepaßt haben. Besonders die Volksbildnngsvorfchriften erzielten Erfolge, deren sich heute höchstens ein paar Staaten Westeuropas rühmen können. Analphabeten gehörten bereits zn jenen Zeiten, wie ja anch noch heute, bei den Inden zu den allergrößten Seltenheiten. Besonders zu rühmen ist alles, was zum Gebiete des eigentlichen Rechtes gehört. Nach der jüdischen StrafprozeßorOnnng war die Verurteilung eines Verbrechers nicht vom formalen Gesichtspunkte des Geständnisses abhängig, der Richter durfte die Zeugenaussagen frei würdigen, und so kannte das jüdische jene ewige Schande des deutschen Rechtes nicht, die Folter, die bei uns bis in das achtzehnte Jahrhundert hinein angewandt wurde. Der Strafvollzug war human,' bei der Todesstrafe, die ja selten verhängt wurde, durften nur solche Handlungen vorgenommen werden, die den Verurteilten schnell und sicher töteten. Onalifizierte Todesstrafen einzusühren, welche mit entsetzlichsten Ovalen und Martern verbunden waren, ist in späteren Zeitaltern denen Vorbehalten geblieben, die in einem anderen religiösen Boden wurzelten. In allen diesen wie in vielen w eiteren Dingen ist es *) Erschienen in zweiter Aussage bei Hendel, Halle a. S., und zu sehr billigem Preise erhältlich.

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